Kosten der Unterkunft SGB II - Wohnung größer als angemessen - aber nicht teurer

  • Hallo,

    Ich bräuchte noch einmal eure Hilfe!

    Ich bin alleinerziehend und habe 3 Söhne. Wir haben vom Jobcenter die Genehmigung eine größere Wohnung zu beziehen. Die Wohnung dürfte maximal 90qm haben und 4 Zimmer. Die Grundmiete inkl kalter Betriebskosten dürfte 780€ betragen. Warm demnach um die 900 bis 950.

    Nun habe ich nach langer Suche eine Wohnung gefunden, die wir von Seiten des Vermieters aus beziehen könnten. Die Mietbescheinigung habe ich schon beim Jobcenter eingereicht und warte nun die Entscheidung ab.

    Die Wohnung hat aber 104qm, statt 90qm. Die Kaltmiete beträgt nur 445€ warm liegt sie inklusive Heizkosten bei 900€. Das liegt ja preislich in der Angemessenheit. Meint ihr das ist ein Problem, dass sie 14qm zu groß ist? Oder schauen die vom Jobcenter in erster Linie auf den Preis?

    Es wäre toll, wenn mir da jemand weiterhelfen kann, die Wohnung wäre wirklich toll und ich möchte mir keine falsche Hoffnung machen, falls schon feststeht, dass das zu teuer ist.

    Vielen Dank schonmal und liebe Grüße

  • Hallo,

    das liegt im Ermessen des Sachbearbeiters. Die meisten Sachbearbeiter schauen auf die Kosten und nicht auf die Größe.

    Allerdings hängt das Ermessen von mehreren Faktoren wie z.B. wieviele Wohnungen sind frei, wieviele Personen leben in dem Haushalt ec. ab.


    Es wäre toll, wenn mir da jemand weiterhelfen kann, die Wohnung wäre wirklich toll und ich möchte mir keine falsche Hoffnung machen, falls schon feststeht, dass das zu teuer ist.


    dass das zu teuer oder dass das zu groß ist?

  • Entscheidend ist meiner Meinung nach der Preis von der Wohnung. Deine Wohnung ist preislich okay und somit nach meinem Empfinden auch angemessen. Es würde keinen Sinn machen, sich eine andere kleine, aber dafür evtl. deutlich teurere Wohnung zu suchen. Aber dies hängt auch mit dem Immobilienmarkt vor Ort zusammen. Dein Sachbearbeiter kann dies natürlich völlig anders sehen, zumal es bei den KdU regional gravierende Unterschiede geben kann.

  • Die Wohnung hat aber 104qm, statt 90qm. Die Kaltmiete beträgt nur 445€ warm liegt sie inklusive Heizkosten bei 900€. Das liegt ja preislich in der Angemessenheit.

    Die Wohnung hat aber 104qm, statt 90qm. Die Kaltmiete beträgt nur 445€ warm liegt sie inklusive Heizkosten bei 900€. Das liegt ja preislich in der Angemessenheit.


    Da sie 100 Euro unter der Angemessenheitsgrenze liegt, spricht nichts dagegen,
    dass sie genehmigt wird. Wirf ruhig mal einen Blick in die Folien, damit du deine
    kompletten Rechte kennst. :)

  • okay super :) Die Stadt ist xxxxxxxxxx. Der Wohnungsmarkt hier ist sehr knapp. Es gibt wenig freie und vorallem wenig günstige Wohnungen. Ich suche bereits seit einem Jahr wirklich intensiv. Da dürften unsere Chancen gar nicht so schlecht stehen, dass der Sachbearbeiter zustimmt, denke ich :)

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