Bewerbungen trotz fehlendem Kindergartenplatz?

  • Hi,

    ich versuche die Situation kurz zusammenzufassen:

    Ich (22), alleinerziehend habe zwei Kinder (3 und 4) und wohne derzeit in Südbayern. Ich habe vom zuletzt 01.10.2016 bis zum 31.07.2017 gearbeitet (halbtags, befristeter Arbeitsvertrag), meine Kinder haben hier einen Kindergartenplatz gehabt der mir das ermöglicht hat. Seit dem 01.08.2017 bin ich arbeitslos.

    Ich werde jetzt zum 01.11.2017 zu meinem Freund (24, Student) nach Nordbayern ziehen. Soweit auch kein Problem, neue Wohnung genehmigt, Umzugskosten natürlich nicht da kein wichtiger Grund für Umzug, aber damit haben wir gerechnet.

    So, jetzt hatte ich aber den Termin zur Besprechung der beruflichen Zukunft beim Jobcenter und nun wollen die, dass ich mich jetzt schon (4 mal pro Monat) bewerbe um wieder einen Job zu finden. Soweit ja auch kein Problem, ist ja fair und ich will auch wieder arbeiten. Aber ich habe derzeit noch keinen Kindergartenplatz. Der (einzige, dörfliche Gegend) Kindergarten in meinem neuen Wohnort hat mir einen Platz ab November/Dezember in Aussicht gestellt, das ist aber noch nicht sicher und man man wird sich noch einmal bei mir melden. Jetzt stehe ich also da, erstmal ohne Kindergartenplatz. Das war dem netten Herren im Jobcenter aber egal. Mein Freund solle sich um die Kinder kümmern (nicht möglich, er ist ja tagsüber auch in der Uni), das wäre nicht sein Problem. Was mache ich jetzt? Bin echt am Verzweifeln. Ich habe niemanden für die Kinder und man kürzt mir das Geld wenn ich mich nicht bewerbe? Einfach bewerben und reinschreiben dass ich noch keinen Platz habe, eigentlich also garnicht kann?

    Grüße

  • Hallo,

    bewirb dich ganz normal. Solltest du die Stelle dann bekommen, ist es schon Oktober, wenn nicht gar November. Hast du bis dahin immer noch keinen KiTaplatz, dann ist das ein wichtiger Grund i.S.d. § 10 Abs. 1 Nr. 3 SGB II, um das Arbeitsangebot abzulehnen. Du darfst dann auch nicht sanktioniert werden.

    Nur weil du jetzt keinen KiTaplatz hast ist das kein Grund sich nicht auf eine Stelle in der Zukunft zu bewerben. Ablehnen kannst du die Arbeit mangels Betreuung immer noch.

    Du musst allerdings auch prüfen, ob eine Betreuung bei einer Tagesmutter in betracht kommt. Die Kosten hierfür sind dann vom Einkommen abzusetzen, z.B. Verdienst 800 € - Tagesmutter 500 € = 400 € Einkommen (400 wegen dem ausgeschöpften Grundfreibetrag von 100 €).

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