Fahrkosten zum Arzt

  • Hallo ich wollte fragen ob die Fahrkosten zum arzt übernommen werden?
    meine mutter muss 10 mal zum arzt fahren wegen einer behandlung und sie bekommt hartz4. natürlich geht das extrem ins geld.

  • gehfähig ist sie schon nur hat starke kopfschmerzen und nacken schmerzen, weswegen sie behandelt wird. dazu kommt nun das ihr arzt durch eine untersuchung herrausgefunden hat das sie herzprobleme aufweist. auf der seite steht das sie eine fachärztin für allgemein medizin ist.

  • Hallo,

    im allgemeinen werden durch das Jobcenter diese Fahrtkosten nicht bezahlt. Es gib zwar ein entsprechendes Urteil, nachdem diese zu übernehmen seien, aber das betraf den ständigen Besuch bei einem Facharzt, der also in wahrscheinlich wesentlich größerer Entfernung als ein Allgemeinarzt praktiziert.

    Habt Ihr mal mit dem Arzt über die Möglichkeit eines Hausbesuches gesprochen? Mein Hausarzt bietet dies z.B. durchaus an, wenn Notwendigkeit besteht. Wenn er keine Hausbesuche anbietet, nehmt Verbindung mit Eurer Krankenkasse auf - die kann Euch dann örtlich ansässige Allgmeinärzte mit Hausbesuchsmöglichkeiten nennen.

    Gruß!

  • Fahrtkosten zu notwendigen regelmäßigen ambulanten Behandlungen übernimmt idR. die Krankenkasse, wenn sie vorher genehmigt wurden und medizinische Notwendigkeit besteht.

    2.2. Ausnahmsweise Kostenübernahme bei Krankenfahrten zu ambulanten Behandlungen

    Fahrt- und Transportkosten kann die Krankenkasse in folgenden Fällen übernehmen:

    • Häufige Therapie bei bestimmten Erkrankungen
      Fahrten zur ambulanten Behandlung, wenn der Patient an einer Grunderkrankung leidet,
      die (1) eine bestimmte Therapie erfordert,
      die (2) häufig und über einen längeren Zeitraum erfolgen muss,
      und (3) der zu dieser Behandlung führende Krankheitsverlauf den Patienten in einer Weise beeinträchtigt, dass eine Beförderung unerlässlich ist, z.B. Dialysebehandlung, onkologische Strahlen- oder Chemotherapie. Dies muss vom Arzt attestiert werden.
    • Schwerbehinderte und pflegebedürftige Menschen
      Fahrten zur ambulanten Behandlung, wenn der Patient einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen aG (außergewöhnliche Gehbehinderung), dem Merkzeichen Bl (blind) oder dem Merkzeichen H (hilflos) hat oder einen Pflegegrad von mindestens 3 nachweisen kann.

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