Trennung - Auszug aus der ehelichen Wohnung und temporäre Bedarfsgemeinschaft

  • Hallo ihr lieben, entschuldigt den langen Text. Ich lebe zur Zeit mit meinem Ehemann zusammen Allerdings möchte ich mich jetzt endgültig trennen. Da stellen sich mir soviele Fragen. Wie geht es jetzt weiter. Klar Wohnung suchen, aber der Wohnungsmarkt ist nicht grad einfach, was wäre wenn ich vorübergehend bei einem bekannten unterkommen kann, wie wird das dann beim zuständigen Amt berechnet?Wegen Miete,der bekannte lebt auch von Hartz4 und ist dazu noch alleinerziehend.Wäre das dann eine BG oder wird das anders berechnet
    Würde mir der Umzug bezahlt werden, der bekannte lebt 150km von mir weg. Und kann ich einfach so ausziehen und aus dem vorhandenen Mietvertrag einfach so austreten? Viele fragen aber vielleicht können die ein oder anderen beantwortet werden. Ich bedanke mich im voraus

  • Hallo,

    was ist der Grund für den Umzug an einem vollkommen anderen Ort? Beziehst Du ALG II?

    Gruß!

    Hallo Corinna, ganz einfach ich würde wieder zurück gehen in meine Heimat. Bin damals nur aus meiner Heimat wegen meinem Mann weggezogen. Ja wir beziehen ALG2

  • Hier einige Informationen zum Umzug. Um später Probleme wegen der KDU zu vermeiden,
    sollte die Zusicherung des JC eingeholt werden. Vor Allem dann, wenn Umzugskosten
    anfallen.

    Umzug bei Hartz IV - Ratgeber mit hilfreichen Tipps - HartzIV.org

    (4) 1Vor Abschluss eines Vertrages über eine neue Unterkunft soll die leistungsberechtigte Person die Zusicherung des für die neue Unterkunft örtlich zuständigen kommunalen Trägers zur Berücksichtigung der Aufwendungen für die neue Unterkunft einholen. 2Der kommunale Träger ist zur Zusicherung verpflichtet, wenn die Aufwendungen für die neue Unterkunft angemessen sind.


    Das schont später die eigenen Nerven ganz erheblich. :)

  • ganz einfach ich würde wieder zurück gehen in meine Heimat. Bin damals nur aus meiner Heimat wegen meinem Mann weggezogen.


    Nein, dass wären keine Umzugsgründe! Diese Gründe bitte nicht so angeben. Wenn eine
    Scheidung angestrebt wird, wäre das ein Grund und nur den als Begründung bitte angeben.


    Als anerkennenswerte Gründe, die zur Umzugkostenübernahme führen, gelten insbesondere

    • Scheidung und dadurch bedingter Auszug aus der ehelichen Wohnung


    Hier könnte eine Aussicht auf Zusicherung des JC zum Umzug bestehen. Ein WG-Mietvertrag,
    oder ein Untermietvertrag könnten eine Lösung sein. Getrennte Konten, jeder sein eigens
    Zimmer, getrenntes Wirtschaften, nachweisbar für das JC.

    Das JC ist auch umgehend von der angestrebten Trennung zu unterrichten.

  • Hallo,

    nochmal zur Klarstellung: eine Umzugsgenehmigung für Deine Stadt oder Deinen Landkreis steht außer Frage und wird bei Einhaltung der angemessenen Kosten der Unterkunft auch zu erteilen sein.

    Meine Aussage

    eher nein. Die Gründe, die Du aufführst, rechtfertigen einen solchen Umzug nicht unbedingt.

    bezieht sich ausschließlich auf die Umzugsgenehmigung in eine 150 km entfernte Stadt. Hier sehe ich weiterhin keine ausreichenden Gründe für eine solche Genehmigung.

    Gruß!

  • Thema Temporäre BG
    Hallo ihr lieben.Wir haben den Antrag für die Temporäre BG schon gestellt.Aber wir bekamen keine Auskunft darüber in wie weit sich das belaufen wird.
    Ab sofort habe ich geregelte Besuchskontakte zu meinem Sohn der beim Vater lebt.Am 3.2-4.2.18,17.2-18.2.18 und am 3.3-4.3.18 ist der Sohn für jeweils eine Nacht bei mir.Ab dem 16.3.18 ist mein Sohn im 2 Wöchigen zeitraum komplette Wochenenden bei mir.Jetzt zu meiner Frage wird mein Sohn (8) in der Miete berücksichtigt ? Also haben wir für meinen Sohn auch anspruch, wir haben eine Wohnung wofür wir selber noch drauf zahlen weil die Miete nicht angemessen ist.
    Und falls ja wie wird das berechnet?
    Wird meinem ex von seinem Hartz4 Satz Gelder abgezogen für die Zeiten wo der gemeinsame Sohn bei mir ist.
    Ich danke euch schonmal

  • Hallo,

    von Februar bis März ist Dein Sohn für 3 Tage bei Dir. Danach ist er alle zwei Wochen für ein Wochenende bei Dir. Ergibt also 4 Tage im Monat und hat nichts mit einem Wechselmodell zu tun. Von daher mache ich wenig Hoffnung darauf, daß das Jobcenter das Kind bei den KdU berücksichtigt.

    Gruß!

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