Arbeitsunfähig und ALG II Antrag

  • Hallo liebe Mitglieder,

    ich bin seit einigen Jahren auf Grund einer psychischen Erkrankung (Ängste und Depression) nicht berufstätig und habe aus Angst vor dem "Amt" nie Arbeitslosengeld beantragt. Stattdessen bin ich wieder bei meinen Eltern eingezogen die auch für meinen Unterhalt aufkommen.
    Ich mache seit längerem eine Psychotherapie und würde sehr gerne wieder auf eigenen Beinen (eigene Wohnung, Einkommen) stehen, bin aber noch nicht wieder "arbeitsfähig", meine Therapeutin (Ärztin) würde mich, wenn nötig, arbeitsunfähig schreiben.

    Nun meine Frage, ist es möglich unter diesen Umständen (Arbeitsunfähig für mehrere Monate) Hartz 4 zu beantragen? Ich weiß dass es Hartz 4 Empfänger gibt die die auf Grund einer AU von den Forderungen des Jobcenters quasi zeitweise befreit sind, aber wie ist das wenn man bereits bei Antrag arbeitsunfähig ist?

    Falls das nicht möglich ist, welche Alternativen gäbe es für mich?

    Und noch eine Frage, - es heißt ja man muss für ALG2 mind. 3 Stunden täglich "arbeitsfähig" sein, - für den Übergang wäre das für mich sicher eine gute Möglichkeit (wenn auch noch nicht im Moment), doch wer stellt fest dass man erst mal nur 3-4 Stunden täglich arbeitsfähig ist?

    Ich würde mich sehr über Antworten freuen,

    vielen lieben Dank,

    Nana

  • Hallo,

    doch wer stellt fest dass man erst mal nur 3-4 Stunden täglich arbeitsfähig ist?

    der Amtsarzt des Jobcenters.

    Prinzipiell solltest Du einen Antrag auf ALG II stellen - der Amtsarzt wird dann entscheiden, ob Du erwerbsfähig bist oder nicht. Wenn nicht, dürfte die Sozialhilfe für Dich zuständig sein.

    Gruß!

  • Wie Corinna schon sagte, kommt es auf die Erwerbsfähigkeit an und nicht auf die Arbeitsfähigkeit.

    Du bist erst einmal arbeitsunfähig und bis das Gegenteil festgestellt wurde, bist du auch erwerbsfähig. Daher ist deine aktuelle AU kein Problem. Du solltest dich aber erst einmal nur monats- oder quartalsweise krankschreiben lassen.

  • Vielen Dank für eure Antworten!

    Wisst ihr ob sich der Amtsarzt (vom Jobcenter?) bei seiner Beurteilung (es geht ja nicht um ein körperliches sondern "psychisches" Problem) auch nach der Einschätzung meiner Ärztin (Psychotherapeutin und Psychiaterin) richtet? Der Amtsarzt ist wahrscheinlich ein Arbeitsmediziner, oder?

    LG und vielen Dank,
    Nana

  • Wie der Amtsarzt entscheidet, weiß ich nicht. Ein objektiver Amtsarzt wird aber immer die Meinung des Facharztes oder des Psychologen ernsthaft in Betracht ziehen und dann entscheiden. Gegen ablehnende Entscheidungen aufgrund von amtsärztlichen Gutachten ist immer eine Rechtsschutzmöglichkeit (z.B. Widerspruch, Klage) gegeben.

    Aber erst einmal muss das Jobcenter leisten.

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