Gleich Termin unterschreiben oder nicht

  • Guten morgen
    Wir sind neu hier und es geht um folgendes

    Mein mann hat heute nach 3 Monaten wieder ein Termin beim jobcenter diesmal gehe ich mit da ich der Meinung bin das es so nicht weiter gehen kann.
    Mein mann hatte in seiner Jugend fliesenleger gelernt leider aufgrund von knie Erkrankung die Prüfung nicht machen können.
    Er hat dann als Helfer in verschiedenen Bereichen gearbeitet. 2009 bekam er einen bösen bandscheibenvorfall welcher nach langer konservativer Behandlung 2010 aufgrund gefühlsstörungen usw operiert werden musste.
    Das ganze ging ca 3 Jahre gut er wieder als Helfer gearbeitet.
    Seit 2014 wieder starke Schmerzen hatte 2014 eine schmerztherapie leider ohne Erfolg zwischen durch immerwieder versucht arbeiten zu gehen was aufgrund anhaltender schmerzen nicht ging. 2016 im Juni wieder op da er urin nicht mehr richtig halten konnte seither mehr schmerzen denn jee. 11/2016 wieder 3 wöchige schmerztherapie mit Besserung der schmerzen aufgrund starker Medikamente. Diese wurden im Juni abgesetzt seither geht es wieder Berg ab Ärzte sagen sie können nur noch versteifen dochdas möchte mein mann nicht er ist erst 39.
    Nun sind wir solange er arbeiten War aufstocker gewesen da wir 4 Kinder haben und seit Januar 2016 voll im bezug.
    Arbeitsberaterin hat ihn gesagt sie schickt die unterlagen zum medizinischen Dienst dieser urteilte ohne mein mann gesehen zu haben 2 mal hinter einander das er für 6 Monate nicht Arbeit vermittlungsfähig sei.
    Im Mai diesen Jahres wieder Termin mein mann sagte schmerzen fangen wieder an .Sie ok schickt wieder an medizinische Dienst 3 Wochen später Termin da sagt sie der medizinische Dienst ist der Meinung obwohl sie mein mann nie gesehen haben er könnte wieder arbeiten und er soll sich 9 mal im Monat auf eine sozial versicherungspflichtig Tätigkeit bewerbendie er sich zutraut ansonsten krankmeldungen bringen.
    1. Arzt sagt wenn er keine Tätigkeit hat dann brauch er auch keine krankmeldungen ( jobcenter meint dann suchen Sie einen neuen Arzt )
    2. Mein mann ist mit dem Haushalt und Familienleben körperlich schon an seiner Grenze und weiß daher gar nicht was er sich zutrauen kann.
    Nun haben wir um 09.30 Uhr wieder ein Termin und denken das sie ihn in eine Maßnahme oder sonstige Angebote steckt.
    Kann man drauf bestehen das der medizinische Dienst ihn mal persönlich anschaut und nicht immer anhand Akten entscheidet?
    Was passiert wenn er sich weigert die EGV zu unterschreiben. An wen können wir uns wenden wenn sie einem gar nicht zuhört und sie der Gesundheit zustand meines Mannes nicht interessiert?
    Wir fühlenuns einfach nicht verstanden und auch allein gelassen.
    Uns wäre es auch lieber wenn es anders wäre.
    Sorry für den langen Text.
    Einen schönen Tag allerseits
    Daniela und Helge

  • Hallo,

    da sagt sie der medizinische Dienst ist der Meinung obwohl sie mein mann nie gesehen haben

    das ist in der Regel auch so, ein persönlicher Termin findet eher selten statt. Der Amtsarzt stützt sich auf die Befunde der behandelnden Ärzte und lädt nur bei Zweifel vor. Von daher ist es auch nicht möglich, einen persönlichen Termin zu erzwingen (der dann auch kein anderes Ergebnis ergeben würde). Das Problem scheint mir hier eher der behandelnde Arzt zu sein, weswegen der Ratschlag des Sachbearbeiters vom Jobcenter nicht unbedingt der schlechteste ist.

    Was passiert wenn er sich weigert die EGV zu unterschreiben.

    Dann werden die Sachen aus der EGV per Verwaltungsanordnung erlassen.

    Gruß!

  • im Forum!

    Was passiert wenn er sich weigert die EGV zu unterschreiben.


    Nichts! Ihr habt das Recht die EGV zur Prüfung erst mit nach Hause zu nehmen.
    14 Tage habt ihr Zeit und das nicht unterschreiben kann auch nicht sanktioniert
    werden.

    SGB II - § 15 SGB II Eingliederungsvereinbarung - Harald Thome


    Wird die EGV nicht unterschrieben kommt sie nach 14 Tagen als Verwaltungsakt
    und muss den gleichen Inhalt haben.

    Mir stellt sich aber eine andere Frage, denn es kann nur mit erwerbsfähigen
    Hilfsbedürftigen eine EGV abgeschlossen werden. Wenn dein Mann nicht
    erwerbsfähig ist, dann muss erneut der ÄD einschaltet werden.

    1. Arzt sagt wenn er keine Tätigkeit hat dann brauch er auch keine krankmeldungen ( jobcenter meint dann suchen Sie einen neuen Arzt )


    Sucht euch einen anderen Arzt, denn wir haben eine Anzeige und Bescheinigungspflicht:

    § 56 SGB II Anzeige- und Bescheinigungspflicht bei Arbeitsunfähigkeit
    1. eine eingetretene Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich anzuzeigen und
    2. spätestens
    vor Ablauf des dritten Kalendertages nach Eintritt der
    Arbeitsunfähigkeit eine ärztliche Bescheinigung über die
    Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer vorzulegen.


    Fachliche Weisung der Bundesagentur für Arbeit zu § 56 SGB II Anzeige- und
    Bescheinigungspflicht:

    § 56 Anzeige- und Bescheinigungspflicht bei Arbeitsunfähigkeit


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