Ehemaliger Arbeitgeber stellt sich quer - ALG II probleme

  • hallo liebe forum user,

    mein heutiges anliegen dreht sich um meinen ehemaligen arbeitgeber und meiner jetzigen situation..

    ich bin nach kurzer arbeitsaufnahme wieder hartz 4 empfänger, antrag ist auch schon genehmigt.

    habe die arbeit am 16 juli aufgenommen, also am ende des monats noch ca die hälfte des hartz 4 geldes bekommen.
    die arbeit die ich aufnahm wurde aufgrund von mangelnden Arbeitsmöglichkeiten zum 31 juli wieder beendet.

    nun sagte man mir das die lohn abrechnung der 2 wochen die ich in arbeit war, ca am 20 august bei mir eintrudelt.

    heute habe ich den arbeitgeber erneut kontaktiert, um nachzufragen, ob die lohnabrechnung bereits auf dem weg ist, damit die dame von der koba den arbeitsverdienst mit dem hartz 4 verrechnen kann...
    der arbeitgeber verneinte und sagte mit das sämtliche arbeitsnachweise fehlen!

    das beste daran ist, das ich dem mann, der die zeitarbeitsfirma führt, an meinem letzten arbeitstag alle arbeitsnachweise mitgegeben habe und später via whats app, von der personal vermittlerin (seiner frau), die Bestätigung über den eingang der nachweise bekommen habe (ca am 22 juli).

    ich habe daraufhin heute morgen mit der koba telefoniert, ihnen die ganze sache geschildert und mir wurde gesagt das sie mir da nicht helfen können, die 1 hälfte der hartz 4 zahlung habe ich als übergang verwendet um mich mit lebensmitteln etc bis zur lohnzahlung eindecken zu können. Samtliche rechnungen wie miete und strom habe ich aufgeschoben auf den 20.08., nun sitz ich da, auf den trockenen, ohne geld, wie kann ich da rauskommen ohne konsequenzen seitens meines vermieters rechnen zu müssen und um selbst zum ende des monats zu kommen?

  • Falls dazu eine nähere Erklärung benötigt wird, hier mal die Information:


    Sollte das in deinem JC ignoriert werden, kannst du deinen SB darauf hinweisen.
    Aber versuche das zunächst ruhig zu klären.

  • Hallo,

    ein Vorschuß muß doch nicht zurück gezahlt werden. Es ist eben ein VORSCHUSS azf das zu zahlende ALG II. Allerdings hast Du dann bei der nächsten Zahlung entsprechend weniger ALG II.

    Wenn Sie Dir ein Darlehen zahlen wollen - auch gut. Da zahlst Du dann maximal 10% des Regelbedarfes im Monat zurück.

    Gruß!

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