Antrag von Freundin abgelehnt

  • Meine Freundin war heute beim Jobcenter und wollte einen Antrag auf ALG2 gestellt, dies wurde abgelehnt mit dem Verweis, dass ihre Eltern ihr Unterhalt zahlen müssten, da sie erst 20 ist.

    Zu ihrer Mutter hat sie seit über 8 Jahren keinen Kontakt und mit ihrem Vater hat sie den Kontakt letztes Jahr abgebrochen und ist zu mir gezogen. Bis jetzt lebte sie von erspartem aus ihrer abgebrochenen Ausbildung, aber dies ist nun aufgebraucht. Ich bin selbst Student und wohne kostenfrei in einer Eigentumswohnung von Verwandten.

    Kontakt zu Vater ist nicht möglich und zumutbar (Bannmeile).

    Es kann doch nicht sein, dass meine Familie jetzt für sie mit aufkommen muss bis sie ihre Therapie abgeschlossen und eine neue Ausbildung gefunden hat?

    Einmal editiert, zuletzt von Likethis (17. August 2017 um 08:49)

  • Man möchte von mir einen Bafög Nachweis, ich bekomme allerdings keinerlei staatliche Unterstützung. Meine Krankenkassenkarte?!
    Kontoauszüge der letzten 4 Monate könnte ich ja noch nachvollziehen, allerdings war ich bis Studienbeginn Selbstständig und hatte nur ein Geschäftskonto, mit Gewerbeauflösung, wurde auch dieses aufgelöst, seit dem war dies nicht nötig, da ein Familienmitglied meine anfallenden Beträge direkt bezahlt. Erst ab November werde ich wieder ein Konto aufgrund eines vergüteten Auslandspraktikums haben, aber auch hier würde ich mit meiner Freundin ja zumindest zeitweise nicht zusammen wohnen.

    Sie solle sich beim Jugendamt einen Nachweis holen, dass sie nicht mehr bei ihrer Familie lebt und Kontakt mit dieser aufnehmen, da ein "Streit" (mehrfache Körperverletzung, auch auf ihrer Arbeit, Freiheitsberaubung, alles angezeigt und teilseise schon bestraft) ja kein Grund wäre den Kontakt abzubrechen oder auszuziehen.

    Ich muss mich gerade stark zurück halten und bin eigentlich auf 180.

    Denn laut SGB definiert sich eine Bedarfsgemeinschaft doch auch erst nach 12 Monaten und nicht 6? Auch haben wir weder ein geteiltes Konto noch Kinder.

    2 Mal editiert, zuletzt von Likethis (17. August 2017 um 09:44)

  • Im Volksmund Bannmeile

    Im Volksmund eher Annäherungsverbot.

    Sie solle sich beim Jugendamt einen Nachweis holen

    Prinzipiell durchaus richtig, denn die bloße Behauptung von schwerwiegenden sozialen Spannungen reicht nicht aus. Somit sind also entsprechende Nachweise wie die vom JA, aber auch Urteile oder Anzeigen, vorzulegen. Wenn das geschehen ist und alles hinhaut, sehe ich keinen Grund, warum kein Anspruch auf ALG II vorliegen sollte.

    Auch haben wir weder ein geteiltes Konto

    Du meinst sicherlich gemeinsames und nicht geteiltes Konto und zielst darauf ab, daß ihr nicht zusammen wirtschaftet. Daran habe ich aber angesichts der Aussage

    wohne kostenfrei in einer Eigentumswohnung von Verwandten.

    gewisse Zweifel, wenn Deine Freundin zu Dir gezogen ist. Aber diese Baustelle ist erstmal nicht primär - erst muß der grundsätzliche Anspruch auf ALG II geklärt werden. Und dazu siehe mein erster Abschnitt.

    Gruß!

  • Da ich keine Miete bezahle, kann ich diese ja auch schlecht von ihr verlangen, entsprechend möchte sie ja auch kein Wohngeld? beantragen. So gesehen tragen ja meine Verwandten ihre Wohnkosten und nicht ich?

    Entschuldigung, ich musste bisher noch nie irgendwelche Leistungen beziehen und bin wenn ich sehe wie sie da behandelt wurde, auch recht froh drum.

  • Hallo,

    So gesehen tragen ja meine Verwandten ihre Wohnkosten und nicht ich?

    so gesehen bewohnst Du durch Deine Verwandten kostenlos eine Wohnung, womit wiederum Deine Freundin profitert, da für sie keine Mietkosten anfallen.

    Aber wie bereits geschrieben - das ist im Augenblick nicht das Problem.

    Gruß!

  • Sie hat heute eine Antwort erhalten. Vollständige Ablehnung nach eigenem Ermessen, da sie ihrer Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen wäre.

    Sie hatte alle Anträge ausgefüllt und mit dem Hinweis, dass die Kontoauszüge nachgereicht werden, abgegeben. Diese müssen allerdings erst noch nachgefordert werden und sind von der Bank noch nicht zugestellt worden.

    Bafög Bescheide die von mir gefordert werden, sind nicht vorhanden, da kein Bafög bezogen wird.

    Man möchte einen Nachweis vom Jugendamt, dass sie nicht mehr bei ihren Eltern wohnen kann, Jugendamt ist aber nach eigener Aussage nicht mehr zuständig?!

    Schriftliche Nachweise wie ihr Lebensunterhalt bisher bestritten wurde - wie sollen diesen erbracht werden?! Sie hatte ihr erspartes abgehoben und "verbraucht".

    Nachweise von mir, können meiner Ansicht nach nicht angefordert werden, da wir noch kein Jahr zusammen wohnen und auch kein gemeinsames Konto haben oder irgendwelche Kosten des anderen tragen.

  • Reiche von dir eine unterschriebene Erklärung ein, dass du kein Bafög erhälst. Dies sollte dem Jobcenter als Nachweis genügen.

    Deine Freundin kann ebenfalls eine unterschriebene Erklärung bzgl. der Bestreitung des Lebensunterhalts und dem Nachweis vom Jugendamt abgeben. Besser wäre, diese Erklärung mit Belegen zu untermauern, wie z.B. eine kurze Mail des Jugendamts , dass es nicht mehr zuständig ist. Evtl. gibt es auch Schreiben des Jugendamtes von vor 5 oder 6 Jahren, die auf ein Zusammenleben mit den Eltern deuten bzw. dieses ausschliessen. Ansonsten den Nachweis mit der Schutzzone begründen und ggf. ein Schriftstück hierzu einreichen.

    Wenn man die Nachweise nicht erbringen oder nicht sofort erbringen kann, dann wäre es besser, wenn man dies dem Sachbearbeiter mitteilt.

    Was steht denn in der Rechtsbehelfsbelehrung?

  • Hallo,

    mit dem Hinweis, dass die Kontoauszüge nachgereicht werden, abgegeben. Diese müssen allerdings erst noch nachgefordert werden und sind von der Bank noch nicht zugestellt worden.

    nach einem Monat noch nicht? Wieso kann man nicht die aktuellen Kontoauszüge und die der letzten 3 Monate ohne Aufwand und Anforderung bei der Bank nachweisen? Verstehe ich jetzt nicht. Bei jeder Bank kann ich online solche Kontoauszüge auch für die letzten 3 Monate ausdrucken bzw. mir in der Filiale ausdrucken lassen.

    Man möchte einen Nachweis vom Jugendamt, dass sie nicht mehr bei ihren Eltern wohnen kann, Jugendamt ist aber nach eigener Aussage nicht mehr zuständig?!

    siehe Posting 5.

    Schriftliche Nachweise wie ihr Lebensunterhalt bisher bestritten wurde - wie sollen diesen erbracht werden?! Sie hatte ihr erspartes abgehoben

    Nachweis über das Ersparte und die Abhebung?

    Nachweise von mir, können meiner Ansicht nach nicht angefordert werden, da wir noch kein Jahr zusammen wohnen und auch kein gemeinsames Konto haben oder irgendwelche Kosten des anderen tragen.

    Siehe Posting Nummer 7.

    Gruß!

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