Hallo,
dann bleibt nur zu hoffen, daß das Jobcenter Deine falsche Meinung nicht übernimmt. Weil es dann bei einer Mietzahlung zu Problemen bei den angemessenen KdU kommen könnte. Aber das spielt ja für Dich keinerlei Rolle...
Gruß!
Hallo Corinna,
natürlich müssen die KdU für die halbe gemietete Wohnung auch angemessen sein. Das bestreitet doch niemand.
Natürlich darf keine Abstandszahlung, als Miete getarnt, erfolgen.
Das hat doch auch niemand vor.
Erkläre mir doch bitte was du meinst?