Aufstocker erbt halbe Wohnung

  • Hallo,

    dann bleibt nur zu hoffen, daß das Jobcenter Deine falsche Meinung nicht übernimmt. Weil es dann bei einer Mietzahlung zu Problemen bei den angemessenen KdU kommen könnte. Aber das spielt ja für Dich keinerlei Rolle...
    Gruß!


    Hallo Corinna,



    natürlich müssen die KdU für die halbe gemietete Wohnung auch angemessen sein. Das bestreitet doch niemand.
    Natürlich darf keine Abstandszahlung, als Miete getarnt, erfolgen.


    Das hat doch auch niemand vor.


    Erkläre mir doch bitte was du meinst?

  • Hallo,


    und warum weist Du dann den unerfahrenen TE darauf nicht hin? Warum schreibst Du irgendwas, ohne ihm auch die Konsequenzen darzulegen? Schreibst Du Antworten nur um der Antwort willens, um mir zu widersprechen oder um Recht zu haben - oder denkst Du auch mal an die Konsequenzen Deiner Antworten?


    Gruß!

  • Selbstverständlich antworte ich nicht um des antworten willens und auch nicht um dir zu widersprechen. Lieber wäre mir, ich müsste nicht antworten und wir wären einer Meinung.



    Dass das Jobcenter nicht leistet, aus welchen Gründen auch immer, kann immer passieren. Das ist aber nichts, woran man sein Verhalten so ausrichten müsste, dass man es dem Jobcenter möglichst passend macht und dabei auf eigene Rechte verzichtet.


    Oder meinst du etwas anderes? Ich höre mir gern an, was du dazu zu sagen hast. :thumbup:

  • fazit: es könnte gut laufen oder eben nicht!
    Bleiben wir doch beim wirklichen leben ohne mit Gesetzen u Paragraphen u formularen rumzujonglieren.
    Was würdet ihr an meiner Stelle tun??
    Jetzt einziehen u der Dinge harren die da kommen oder d Wohnung verkaufen??
    Weil ich tendiere wirklich dazu in meiner kleinen Mietwohnung zu bleiben, bin krank, hab keine nerven für endlosen behördenstreit usw.
    Lg

  • Wenn du Stress vermeiden willst, verfahre so wie bisher.


    Wenn du in der Wohnung leben willst, bedeutet das möglicherweise Aufwand und ein paar Nerven. Dann solltest du aber erst mit Erbfall in die Wohnung ziehen.

  • und wieso erst mit erbfall? Ich meinte gelesen zu haben dass es von Vorteil ist wenn man beim Eintritt d erbfalls schon drin wohnt?? Selbstgenutztes Eigentum sozusagen...

  • Nichts desto trotz ist die Wohnung erst einmal eine Einnahme, egal ob du drin wohnst oder nicht. Hier liegt die Besonderheit darin, dass die Wohnung nicht verwertbar ist, da der Bruder ja sicherlich dem Verkauf nicht zustimmen wird. Damit bleibt das Haus beim Erbfall zwar in jedem falle eine Einnahme, aber sie stellt kein Einkommen dar, weil nicht verwertbar. Du kannst ja schlecht deine Wohnung "aufessen" um deinen Bedarf nach Nahrung zu stillen. Das ginge nur über den Umweg, dass die Wohnung irgendwie zu Geld gemacht wird und du dir mit Geld Nahrung kaufst.



    Ziehst du vorher in die Wohnung kann das zu Problemen bei den Kosten der Unterkunft führen. Das hängt aber davon ab, wie hoch diese sind und wo du jetzt wohnst und wo du hin ziehst.

  • @Casa


    Ok. Und nun erkläre mir mal, warum das Jobcenter, nachdem es die Kdu für den Erbteil des ALG-II-Bezieher übernimmt, nun auch noch die Kosten für die zusätzlichen 38 qm des Bruders übernehmen sollte. Merkst Du den Schwachpunkt Deiner Argumentation?


    @Bockshornklee


    Du hast die Wahl, den einfachen Weg oder den Weg mit Komplikationen zu gehen. Der von mir genannte Weg ist derjenige, der sicherer für Dich ist. Der von casa genannte ist derjenige, der von vornherein Komplikationen ergibt.


    Gruß!

  • Zitat von Corinna

    Ok. Und nun erkläre mir mal, warum das Jobcenter, nachdem es die Kdu für den Erbteil des ALG-II-Bezieher übernimmt, nun auch noch die Kosten für die zusätzlichen 38 qm des Bruders übernehmen sollte. Merkst Du den Schwachpunkt Deiner Argumentation?


    KdU für den eigenen Erbteil sind natürlich nur im Rahmen der Nebenkosten zu übernehmen, welche auch als KdU bezeichnet werden. Dazu kommen die Heizkosten. Es ist geradezu absurd zu unterstellen, der Erbe müsse für seinen Erbteil an der Wohnung KdU im Sinne einer Kaltmiete zahlen. Das ist bei vollständigem Eigentum im Übrigen auch ausgeschlossen.


    Tatsächlich zu zahlen ist, sofern ein Vertrag geschlossen wurde, eine Miete für die weiteren 50 %, deren Eigentümer nicht der Mieter selbst ist (also der Bruder).


    Das macht im Ergebnis eine gesparte Kaltmiete i.H.v. 50 %.



    Hintergrund ist, dass eine Wohnung im Grundbuch nicht "getrennt" werden kann. Gehört die Wohnung also 50 % dem einen und 50 % dem anderen, so gehört jedem immer die Hälfte der gesamten Wohnung und nicht "der Raum 1 gehört dir, der Raum 2 gehört mir". Mit einem Bewohnen einer solchen Wohnung wird man also immer fremdes Eigentum nutzen. Dafür ist üblicherweise eine Miete zu zahlen. Aber eben auch nur i.H.v. 50 %.




    Zitat von Corinna

    Der von casa genannte ist derjenige, der von vornherein Komplikationen ergibt.


    Möglicherweise. Aber für sowas gibts Rechtsanwälte.

  • Hallo,

    Das macht im Ergebnis eine gesparte Kaltmiete i.H.v. 50 %.

    Interessant. Nach Deinen Vorstellungen soll das Jobcenter also bei einer 76-qm-großen Wohnung die KdU für den Anteil des TE übernehmen, dazu dann auch noch die Miete für den Anteil des Bruders und spart nach Deiner Ansicht somit 50%. Selten so einen Blödsinn gelesen.


    ich habe meine Sicht der Dinge bereits beschrieben und halte den von Dir vorgeschlagenen Weg als den denkbar unmöglichsten für den Fragesteller. Für mich ist diese Diskussion damit beendet.


    Gruß!