Hallo, ich versuchs jetzt mal u hoffe man kann d Beitrag lesen, danke an alle die das tun!
Ok, aufgrund einer chronischen Erkrankung arbeite ich nur teilzeit, bin auf Dauer ein "aufstocker", bekomme v Amt einen kleineren teil Hilfe z lebensunterhalt.
Mein Bruder u ich werden in absehbarer Zeit d Wohnung meiner Eltern erben die schon leer steht. Es war d Wunsch meines verstorbenen Vaters dass ich in d Wohnung ziehe u meinem Bruder, der selbst Eigentum bewohnt, einen kleinen Teil miete bezahle. Mein Bruder würde mir notariell bestätigen dass ich Wohnrecht auf Lebenszeit habe u auch d ich ihn nicht auszahlen kann/werde. Die Wohnung hat 76qm.
Meine frage:
Muss ich, wenn d erbfall eintritt, aus d Wohnung raus u sie verkaufen, sozusagen verwertbares vermögen draus machen oder gilt es als schonvermögen da ich ja schon drin wohne u d Wohnung mir z Hälfte gehört??
Wird mir d Amt da Probleme machen?
Ist wahrscheinlich schon kompliziert weil ich eben nur z Hälfte erbe....
Danke erstmal
Gruß
S.p.
Aufstocker erbt halbe Wohnung
- Bockshornklee
- Erledigt
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Hallo,
sofern Du die Wohnung selbst bewohnst und auch im Grundbuch mit eingetragen bist, sehe ich keinen Grund für eine Verwertung der Wohnung. Ob allerdings das, was Du als Miete bezeichnest, vom Jobcenter übernommen wird, wage ich zu bezweifeln. Denn es handelt sich ja eigentlich nicht um eine Miete, sondern eher um eine Auszahlung des Anteiles Deines Bruders. Solche Tilgungsraten werden aber i.d.R. nicht übernommen.
Gruß!
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Danke für deine antwort corinna!
genaugenommen wären es d wohnungsnebenkosten die jeden Monat anfallen die ich natürlich bezahlen würde.
Eine weitere sache ist die, ich bin 52, chronisch krank mit leider einer degenerierenden erkrankung. Wie sieht es aus wenn ich demnächst länger krank wäre u ganz arbeitslos wäre also gesetzt den fall, wäre dann d Situation vor d Amt diesselbe? Dürfte ich in meiner "halben" Wohnung bleiben? Hätte ich Anspruch auf alg1?
Auch d Thema Rente ist natürlich früher aktuell als bei gesunden Arbeitnehmern.
Wie sähe es dann aus?Könnte man in dieser Sache auch beim Amt selber um konkrete Infos bitten? Hat das schon mal jemand gemacht?
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Hallo,
genaugenommen wären es d wohnungsnebenkosten
und wieso sollte die Dein Bruder erhalten? Den Zusammenhang verstehe ich nicht.
Dennoch würde ich durchaus mit Deinem Bruder vereinbaren, daß Du ihm angemessene Raten für seinen Anteil zahlst - sonst könnte das Amt auf die Idee kommen, daß der Anteil Deines Bruders zu verwerten ist.
Ob Du nun aufstockendes oder vollständiges ALG II erhälst, ist in diesem Zusammenhang ohne Bedeutung.
Ob bei Dir ein Anspruch auf ALG I besteht, können wir hier nicht beantworten. Für eine Anwartschaft darauf müßtest Du bzw. Dein Arbeitgeber in den letzten 24 Monaten mindestens 12 Monate Beiträge für die Arbeitslosenversciherung geleistet haben. Das siehst Du an Deinem Gehaltsschein.
Mein Bruder würde mir notariell bestätigen dass ich Wohnrecht auf Lebenszeit habe u auch d ich ihn nicht auszahlen kann/werde.
Das könnte dann doch noch zu Problemen führen und ich würde mir das mit der Nichtauszahlung nochmal durch den Kopf gehen lassen.
Gruß!
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Vielen dank erstmal! Muss ich alles durchdenken.
Schönen Feiertag dir! -
Schönen Feiertag dir!
Das nehme ich Dir jetzt krumm. Hier ist kein Feiertag!
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=O oooh das tut mir leid!....Bayern halt....
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War ja klar - die Lederhosenfraktion...
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Rate für den Anteil nennt sich dann Miete. Nämlich für die 50 %, die ihm gehören.
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Hallo,
Rate für den Anteil nennt sich dann Miete. Nämlich für die 50 %, die ihm gehören.
nein.
Gruß!
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Ansonsten ist keine Rate zu zahlen, wenn der eine Bruder 50 % erhält und der andere auch 50 %.
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Hallo,
es ist aber auch keine Miete an den Bruder zu zahlen und eine Abzahlung oder Rate hat auch nichts mit einer Miete zu tun.
Es wäre schön, wenn Du nicht einfach aus dem Bauch heraus antwortest, sondern Dir auch mal das ganze durchliest.
Gruß!
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Ansonsten ist keine Rate zu zahlen, wenn der eine Bruder 50 % erhält und der andere auch 50 %.
Na, da wurden tatsächlich die Posting vorher nicht gelesen. Denn das gibt wohl das Gesetz
nicht her:Mein Bruder würde mir notariell bestätigen dass ich Wohnrecht auf Lebenszeit habe u auch d ich ihn nicht auszahlen kann/werde.
Der Bruder würde auf Kosten der Allgemeinheit ausgezahlt?gilt es als schonvermögen da ich ja schon drin wohne u d Wohnung mir z Hälfte gehört??
Die Wohnung würde dem User während des laufenden Leistungsbezug zu fallen. -
....Keine Ahnung wie man es nennen könnte...
Aber du hast natürlich recht corinna, die wohnnebenkosten gehen, wenn ich jetzt einziehen würde, noch auf d Konto meiner im heim lebenden mutter.
Ich bin momentan etwas verpeilt im hirn, zuviel stress.
Denk...denk...Bei Eintritt des erbfalls würde ich dann d Nebenkosten zahlen, klar, u müsste meinem Bruder für seinen Anteil d Wohnung sowas wie "miete" oder "ratenabzahlung" leisten.
Das ist sehr kompliziert u ich muss echt gut überlegen, evtl zu nem fachanwalt gehen um mich beraten zu lassen.
Mir kommt es momentan so vor als wäre es vorteilhafter u weniger stressig, in meiner Mietwohnung zu bleiben u ruhe zu haben.
Dann wird aber d Wohnung verkauft was mir d Herz brechen würde, u ich würde nur Bargeld erben was dann eben in d Lebensunterhalt fliesst.
Auch keine so tollen aussichten... -
Fassen wir mal zusammen:
Es wird eine Wohnung vererbt.
Diese geht zu 50 % an Kind 1 und zu 50 % an Kind 2.
Es soll ein Wohnrecht eingetragen werden. Niemand sagt, dass dies kostenlos sein muss.
Für die 50 % die Kind 1 gehören, muss das hier fragende Kind 2 Miete zahlen.
Die Wohnung muss zwar theoretisch verwertet werden, doch niemand kauft eine halbe Wohnung die mit einem Wohnrecht behaftet ist. Damit ist die Wohnung nicht verwertbar und auch nicht zu verkaufen.Wo hier eine Abzahlung oder Rate zu leisten ist, ist nicht ersichtlich.
Eine Abstandszahlung oder Ausbezahlung kommt nur dann in Frage, wenn ein Kind mehr erben würde, als das andere. Zum Beispiel wenn Kind 2 die Wohnung zu 100 % erben würde und Kind 1 geht leer aus. Das ist hier aber nicht der Fall.
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Das ist gut zusammengefasst!
Das mit der ausbezahlung ist tatsächlich so wie du es grad geschrieben hast??
Das wusste ich so gar nicht.Wie gesagt mein Bruder würde das auch nicht wollen da er selbst schon eine Eigentumswohnung hat u bewohnt.
Es war halt d Wunsch meines verstorbenen Vaters dass ich meinem Bruder für "seinen Teil d wohnung" , also seine hälfte, eine "kleine miete" an ihn zahle.
Und um mir etwas Sicherheit zu geben, würden wir z Notar gehen u es schriftlich festlegen dass er v mir nicht verlangt dass ich ihn auszahle u dass ich bleibendes Wohnrecht habe. -
Der Vater ist tot, die Mutter stirbt und dann erben die Verwandten erster Ordnung. Das sind hier die beiden Kinder. Soweit beide Kinder gleich viel erben und keine besonderen Umstände vorliegen, wie z.B. Enterbung oder einer kriegt ein Haus im Wert von 500.000 €, der andere das Bargeld i.H.v. 60.000 €, muss auch niemand ausbezahlt werden.
Schaut einfach, dass jeder exakt die Hälfte kriegt.
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Hallo,
Fassen wir mal zusammen:
dann bleibt nur zu hoffen, daß das Jobcenter Deine falsche Meinung nicht übernimmt. Weil es dann bei einer Mietzahlung zu Problemen bei den angemessenen KdU kommen könnte. Aber das spielt ja für Dich keinerlei Rolle...
Gruß!
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Guten morgen, danke für die Hinweise u Denkanstöße über das was beachtet u durchdacht werden sollte.
Ich werde einen Termin beim Anwalt anpeilen.
Es tut mir leid dass mein Beitrag wohl irgendwie für "dicke luft" gesorgt hat, das wollte ich so natürlich nicht.
Trotzdem liebe grüsse