Haushaltsgemeinschaft - Mietzahlungsverzug mit Kindesvater

  • Guten Morgen,

    Ich bin Hauptmieter, und Wohnung, wurde mit Baby alleine bezogen, in Heimatstadt Leipzig. Vorher hatten wir beim Kindsvater in Thüringen im Dorf gewohnt ( er im Haus seiner Eltern )

    Vater hat, einen Aufhebungsvertrag unterschrieben, ohne neue Arbeit, und kam gut 1 Monat später nach Leipzig ( wegen Baby )

    Nach langen hin und her, hatte ich die Hausverwaltung per mail informiert, ob er in den Mietvertrag mit rein käme?! Dies ginge nur als Untermieter, - ich fragte zwecks der Zimmeraufteilung für s amt, -150 Euro, 10 m2, wurde mir zwischen Tür und Angel gesagt.

    So hatte ich den Untermietvertrag auf gesetzt, und bei der Arge ab geben ( letzte Seite, bei Vermerk Vermietervermerk, bis er Arbeit gefunden hat, dann müsste er sich eine eigene Wohnung suchen )

    Die Arge hat den Mietanteil so berechnet

    Miete gesamt 420 Euro
    Ich + Baby 168 Euro
    Er 252 Euro

    ( Da kam sofot die Antwort, wo der Bescheid kam, - nöö soviel zahle ich nicht, das steht nicht im Vertrag, bin wegen Baby hier, nicht weil ich nach Leipzig ziehen wollte!!
    Mündlich hatte ich gesagt, ich zahl 200 und du 220 Euro
    Hin und Her alles dann wollte er doch die gesamte Summe 3 Tage zahlen, und dann wieder nicht!!

    Zahltag ist bis zum 3 Werktag, auf Nachfrage zu einen Mietnachtrag, Zahlungstermin der 15 jeden Monats wurde ab gelehnt.Meine 200 Euro, hab ich erst mal überwiesen. Seine Mutter hält auch erst nicht ihr Wort, das sie diese Miete übernimmt, na Hauptsache für sie, er steht im Mietvertrag, dass er sich neue Arbeit suchen konnte.

    Jetzt hat er neue Arbeit, und nun kam Post, wegen Bedarfsgemeinschaft!! Bis zum 14 soll ich, alles dazugehörige ab geben.

    Ich bringe mich in Teufelsküche, mit dem Mietvertrag, die ganzen letzten Tage Stress. Der Hausverwaltung hatte ich Freitag gleich geschrieben, zwecks paar Infos, wegen der Kündigung des Untermietvertrages, wie ich vor gehe. Nein, das müsse ich alleine machen, ist meine private Sache.

    Was soll ich machen, am Dienstag möchte ich mit meiner Oma zur Arge, und alles er zählen. Ich muss das so hin bekommen, dass nächsten Monat nicht auch wieder die Hälfte der Miete fehlt.
    ( Belesen im Netz, 2'Monatsmieten aus gesetzt, könnte Kündigung bedeuten, oder wenn zusammen gerechnet 1 Monatsmiete + 1 Cent fehlt )

    Kann ich überhaupt gekündigt werden so schnell mit Baby wenn ich Unterstützung von dem Amt erhalte?

    Kann meine Veränderungsmitteilung ab gelehnt werden, das durch die Mitteilung wieder Miete aus steht?
    HATTE DAZU SCHON GELESEN, sofort aufs Sozialgericht gehen, und Antrag auf einstweilige Anordnung stelln!!

    Er hat mich schon in Thüringen in Sachen rein geritten. Und ?( Nein nicht noch mal!!

    Ich danke euch

  • Hallo,

    dass nächsten Monat nicht auch wieder die Hälfte der Miete fehlt.

    solange er bei Dir lebt, wirst Du nicht die gesamte Miete vom Jobcenter erhalten - es sei denn, er gehört zu Deiner Bedarfsgemeinschaft. Dann aber wird sein Einkommen bei Dir mit angerechnet.

    Ein Antrag auf eine EV dürfte absolut nichts bringen - entweder er gehört zur BG, dann hat er seine Einkommensnachweise gegenüber dem Jobcenter offen zu legen. Oder er gehört nicht zur BG, womit Du dann aber auch nur Deinen Anteil an der Miete bekommst. Beides - also er lebt bei Dir und Du bekommst ohne Berücksichtigung seines Einkommens die volle Miete - wirst Du auch vor Gericht nicht erreichen.

    Gruß!

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