Aufstockendes ALG II nach Trennung

  • Mein Mann und ich haben uns nach sehr kurzer Ehe getrennt und er zieht bald aus unserer gemeinsamen Wohnung aus.

    Ich bin Angestellte auf 24 Stunden Basis und verdiene nur 964€ brutto. Wir haben eine gemeinsame 2 jährige Tochter die bei mir leben wird.

    Habe ich Anspruch auf Leistungen oder muss mein Ex-Mann für uns aufkommen??

  • Trennungsunterhalt steht mir keiner zu,da die Ehe zu kurz war...
    Wenn dann eben nur der Kindesunterhalt.

    Spielt bei der Berechnung vom ALG II das Gehalt von meinem ex eine Rolle??

  • Hallo,

    das Gehalt Deines Ex spielt keine Rolle, wenn Ihr nicht mehr zusammenlebt.

    Tippe mal bei Google "Düsseldorfer Tabelle" ein und schau nach, wie hoch der Unterhalt sein müßte. Dann schreib uns einfach die Höhe des Unterhalts, Dein Nettoeinkommen und die zu erwartende Warmmiete hier rein - dann können wir einschätzen, ob ein Anspruch auf ALG II oder eine andere Leistung besteht.

    Gruß!

  • Trennungsunterhalt steht mir keiner zu,da die Ehe zu kurz war...


    im Forum! Sagt wer? Warst du beim Rechtsanwalt? Das lässt sich nämlich so nicht generell
    sagen, ob dir kein Unterhalt zusteht. Sondern es kommt auf den Einzelfall/Einzelfallbeurteilung an.
    Rate dringend zur Prüfung!


    Das müsste also geklärt werden und dein Mann kann sich nicht generell seinen Unterhaltspflichten
    dir gegenüber wegen vermeidlich kurzer Ehe entziehen, nicht wenn du euer gemeinsames Kind erziehst.

  • Hallo,

    nach Deinen Angaben sehe ich keinen Anspruch auf den Kinderzuschlag und/oder Wohngeld,

    Sofern die Miete angemessen ist, würdest Du so um die 360 € ALG II erhalten.

    Allerdings sind das Schätzungswerte.

    Gruß!

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