Alles anzeigenDer GKV - Spitzenverband (Spitzenverband Bund der Krankenkassen) hat im Mai die neue am Begutachtungsanleitung zur Arbeitsunfähigkeit (AU) als Richtlinie (gem. § 282 SGB V) erlassen.
Diese ist für die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung und ihre Verbände verbindlich.Von: Claudia Scheytt
Die Anpassung der bisherigen Richtlinie erfolgte wegen Änderungen auf Grund von gesetzlichen
Neuregelungen (z.B. dem Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen
Krankenversicherung (GKV VSG)) und aktueller Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes. Wichtige
Neuregelungen betreffen u.a.:- die begrenzte Attestierung von AU nach Krankenhausbehandlung,
- die Arbeitsunfähigkeit von Organspendern,
- die Arbeitsunfähigkeit von Berechtigten nach dem SGB II und
- den Beginn des Anspruchs auf Krankengeld ab dem Tag der Feststellung durch den Arzt
- die Neufassung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, in dieser wurde der Krankengeldauszahlschein
integriert, damit ist eine Unterscheidung zwischen Entgeltfortzahlung und Krankengeldbezug bei
der MDK Begutachtung der AU nicht mehr notwendig.Die Begutachtungsanleitung hat den Anspruch, ein umfassendes Verständnis für die Komplexität
der Arbeitsunfähigkeits-Begutachtung herzustellen und den Gutachterinnen und Gutachtern eine
einheitliche und fachgerechte Beurteilung zu ermöglichen.
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!