Schülerjob und ALG II

  • Hallo, ich habe eine Frage.
    Mein Sohn hat einen Schülerjob, als Aushilfe bei einer Apotheke. Nun hat die Arge das bei einem Datenabgleich festgestellt. Er ist dort nur als Springer angestellt und verdient pro Schicht von 6-16 Euro ( zwischen 20 und 40 Euro im Monat und wenn keine Arbeit anfällt dann nichts), er hat keine festen Arbeitszeiten.
    Die Arge möchte jetzt Abrechnungen, die nicht vorhanden sind und ich bin etwas Ratlos.

    Wieviel darf ein 15 jähriger Schüler im Monat verdienen?
    Wird das Geld angerechnet und wenn wieviel?

    Vielleicht kann mir jemand die Fragen beantworten

  • Als Schülerjob darf er in den Ferien 1200 € verdienen oder aber 100 € monatlich das ganze Jahr über.
    Angerechnet wird also bei den Beträgen,die er verdient, nichts.

    Abrechnungen muss er aber von der Apotheke erhalten und diese dem Jobcenter vorlegen.

  • Hallo,

    Die Arge möchte jetzt Abrechnungen, die nicht vorhanden sind

    wieso sollten die nicht da sein? Die Apotheke wird Dein Kind ja sicher nicht schwarz beschäftigen. Er soll sich also an den Inhaber wenden und sich die Abrechnung geben lassen.

    Ansonsten gilt das, was casa schon geschrieben hat - Dein Sohn kann das Geld in voller Höhe behalten.

    Gruß!

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