Freiberuflichkeit nach ALG II

  • Hallo,

    ich habe mich im Forum angemeldet, weil ich hoffe hier auf Hilfe zu stossen:)
    Zu meiner Situation: Ich erhalte seit 3 Monaten ALG II, davor habe ich studiert.

    Mein Bewilligungszeitraum ist: 24.04.17-31.03.18.
    Nun habe ich meinen ersten Job gefunden, es handelt sich um eine freiberufliche Tätigkeit, die ich in einem Unternehmen für 3 Monate ausführen werde und ca 2900 brutto verdiene.

    Nun fange ich bereits am 24.07 an zu arbeiten und kriege mein erstes Gehalt logischerweise frühestens Ende August. Da ich die Rechnung als Freiberufler selber stelle, wäre es wahrscheinlich möglich, dass das Gehalt erst Anfang September überwiesen wird. Würde das einen Unterschied machen, indem ich dann KEINE Rückzahlung für den August/Juli tätigen muss?

    Muss ich mit einer Rückzahlung für den Monat Juli rechnen, da ich 5 Tage in diesem Monat arbeite?

    Bekomme ich dann überhaupt noch ALG II Zahlungen für August, oder müsste ich ein Darlehnen beantragen, welches ich von meinem ersten Gehalt zurückzahlen muss?

    Muss ich sonst mit irgendwelchen Rückzahlungen rechnen?

    Ich freue mich wirklich über jede Antwort!

    Grüße,

    J

  • Seit wann bist du als Freiberufler beim Finanzamt angemeldet?

    Sind die 2900 € monatlich oder insgesamt?

    Hast du deinen Status als Freiberufler bereits dem Jobcenter mitgeteilt?

  • Beim Finanzamt habe ich erst vor einigen Tagen die Formulare angefordert. Wenn ich sie bekomme und ausfülle, werde ich den 24.07 als Beginn meiner Tätigkeit angeben.

    2900 euro Brutto werde ich monatlich verdienen.

    Den Status als Freiberufler habe ich bereits dem Jobcenter gemeldet, die mir darauf hin Formulare und Papiere (Anlage EKS etc.) geschickt haben, die ich ausgefüllt zurückschicken muss samt meinem Vetrag, den ich vom Unternehmen bekommen habe.
    Das heisst, das Jobcenter wartet gerade auf meine ausgefüllten Formulare, in denen ich ausführlich schildern muss, wie viele Einnahmen ich voraussichtlich haben werde etc.

  • Dein Einkommen wird, entgegen des Zuflussprinzips, über den Zeitraum angerechnet, in dem du selbstständig tätig bist.

    Bist du bspw. von Juli bis Dezember selbstständig und erhältst im Dezember das Honorar für deine Tätigkeit von bspw. 3000 € bedeutet dies, dass du im Durchschnitt 600 € monatlich verdient hast. Das Einkommen wird also gleichmäßig auf den Bewilligungszeitraum (frühestens ab Erhalt des Status Freiberufler) aufgeteilt.

    In deinem Fall bedeutet das, dass die (2900 € x 3 - Betriebsausgaben) / 9 Monate geteilt werden.
    Vorteil ist, du profitierst jeden Monat von dem Grundfreibetrag von 100 €, der nicht angerechnet wird. Nachteil - und das ist gestezgeberisch gewollt - du bleibst auch in Monaten im Leistungsbezug in denen du eigentlich ausreichend verdienst. Hintergrund ist, dass der Selbstständige ja in manchen Monaten, wo er genug verdient, aus der Leistung fallen würde oder aber seine Rechnungslegung verschiebt.


    Es kann passieren, bzw. ist sehr wahrscheinlich dass dein Bewilligungszeitraum nachträglich auf 6 Monate verkürzt wird, da Selbstständige vorläufige Leistungen erhalten, §§ 41, 41a SGB II.


    Ich empfehle dir daher, dass du den 31. Oktober (Ende des 6-Monatsbewilligungszeitraums) als Zuflussdatum angibst. Das ist einerseits realistisch und andererseits das Ende deines Vertrags. Wann du dann die Rechnung stellst, musst du sehen. Tendenziell wohl Ende Oktober. Vielleicht hast du dann ja auch schon einen Folgevertrag und bis dann ab November nicht mehr im Leistungsbezug.


    Ich empfehle dir, dass du deine Ausgaben eher höher, als zu niedrig schätzt. Grund ist, dass das Jobcenter gern Ausgaben schon im Vorfeld nicht oder nur in geringerer Höhe anerkennt und Geld anrechnet, welches du noch gar nicht verdient hast.

    Den Vertrag geht das Jobcenter m.E. nichts an.


    Als Datum der freiberuflichen Tätigkeit kannst du das Datum angeben, an dem du das erste mal darüber nachgedacht hast freiberuflich selbstständig zu sein. Auch vorbereitende Handlungen zählen zur selbstständigen Tätigkeit. Im Übrigen, je früher dieses Datum liegt, desto höher ist dein potentieller monatlicher Freibetrag (s.o.). Bestimmt hast du schon zu Studienzeiten bzw. im April über eine selbstständige Tätigkeit nachgedacht? ;)

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