Wohnung zu teuer - Abstand selbst zahlen

  • Hallo liebe Foris, ich bin neu hier und suche Rat.
    Ich wohne zurzeit mit meinem Exfreund und meiner drei Monate alten Tochter in einer 72qm Wohnung zu 425€ Kaltmiete 220€ Nebenkosten.
    Die Beziehung ging nun auseinander und das nicht gerade im guten, dementsprechend möchte ich ziemlich dringend weg. Hier sind Wohnungen rar, muss aber in der Nähe bleiben da kein Führerschein, zudem wird meine Mutter die Betreuung meines Kindes übernehmen damit ich nächstes Jahr meine Ausbildung fortsetzen muss. Ehrlich gesagt ist es auch nicht einfach eine Wohnung zu finden (ALG, Alleinerziehende, sehr jung). Habe nun einen Vermieter gefunden, der mir eine Chance geben würde. Problem: 58qm (ich darf wohl laut Tabelle nur 50, da ein Säugling nicht zählt?) und 550€ Kaltmiete. Allerdings "nur" 150€ Nebenkosten. Trotzdem insgesamt 40€ mehr als jetzt und das obwohl eine Person weniger (man muss aber dazu sagen, dass die jetzige Wohnung Sozialbau ist und extrem günstig im Vergleich zu normalen Mieten hier). Trotzdem werde ich da wohl nicht auf Zustimmung treffen. Nun wollte ich anbieten, die Quadrahtmeter die zu viel sind selbst zu zahlen (schätze um die 150€) und der Rest könnte dann hoffentlich übernommen werden. Hat jemand damit Erfahrung? Lassen sich die Sachbearbeiter auf sowas ein?
    Ich weiß, dass 150€ von meinem Regelbedarf extrem viel Geld ist, aber ehrlich gesagt esse ich lieber die nächsten Jahre nur Wasser und trockenes Brot, bevor ich noch länger als 3 Wochen hier bleibe

  • Hallo,

    58qm (ich darf wohl laut Tabelle nur 50, da ein Säugling nicht zählt?)

    ein Säugling zählt als Kind, ein Kind zählt als Mitglied Deiner Bedarfsgemeinschaft -weswegen Du also die Maximalgrenze für 2 Personen in Anspruch nehmen kannst. Das sind i.A. 60 qm, in einigen wenigen Kommunen/Landkreise auch "nur" 55 qm. Hinzu kommt in vielen Kommunen/Landkreisen ein Bonus für Alleinerziehende, meistens zusätzliche 10 qm. Was nun bei Dir der Fall ist, kann ich mangels Angaben zur Kommune/zum Landkreis nicht sagen.

    Wie auch immer: Dein Problem mit der Wohnungsgröße ist keines - zumal die Größe einer Wohnung nur eine untergeordnete Rolle spielt. Entscheidend sind die angemessenen Kosten der Unterkunft.

    Bei einer zu teuren Wohnung wirst Du keine Umzugsgenehmigung erhalten, was zur Konsequenz hätte, daß Du keine Mietkaution und keine Umzugskosten erhälst. Ob aber nun die angestrebte Wohnung zu teuer ist, kann ich weiterhin mangels Angaben zur Kommune/zum Landkreis nicht einschätzen.

    Gruß!

  • Hallo liebe Corinna :) es handelt sich um den Main Kinzig Kreis, wenn ich richtig informiert bin wird hier 8,6 pro Quadrahtmeter gezahlt
    Bei 60 Quadrahtmetern wären das um die 510€ Euro, somit es wären es "nur" 40€
    Ist aber alles nur hypothetisch da ich mir mit dem Wert und der erlaubten Größe nicht sicher bin.
    Wollte bloß wissen ob ich den Mietvorschlag einfach mal abgeben soll, um zu schauen was passiert oder ob ich gleich ein Schreiben dazu legen sollte mit dem Angebot den Abstand selbst zu zahlen bevor es gleich abgelehnt wird.

  • Hallo,

    gebe das Angebot ab - Du wirst sehen, was geschieht.

    Das mit Deinem Angebot wird nichts nutzen, da sich das Jobcenter darauf nicht einlassen wird. Stattdessen dokumentiere gegenüber dem Amt Deine Bemühungen um eine Wohnung, begründe, warum Du keine günstigere gefunden hast und verweise auf den enormen Druck für Dich und Dein Kind durch die Trennung und die dringlich gebotene räumliche Trennung vom Kindsvater. Das würde dann eher Erfolg bringen als Dein Angebot, welches das Amt gar nicht annehmen darf.

    Gruß!

  • Ich rate auch dringend ab etwas selbst zu zahlen, da du dann auf Nebenkostennachzahlungen sitzen bleibst und diese selbst zahlen musst.

    Solang du nichts angemessenes findest, kannst du auch in der aktuellen Wohnung bleiben.
    Wenn du nicht im Mietvertrag stehst und dein Freund dich rausschmeißt, musst du eben die nächstbeste Wohnung nehmen. Ich stimme meiner Vorrednerin zu.

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