Ab wann berücksichtigt die Erstausstattung ein Kind

  • Hallo zusammen,

    ich kann mir vorstellen der Titel ist verwirrend, ich versuche nun unsere Lage so detailiert wie möglich zu schilden.
    Meine Freundin und ich ziehen zum 01.08. zusammen und wir erwarten ein Kind, sie ist bereits im 7. Monat. Es ist unsere erste gemeinsame Wohnung und wir haben Antrag auf Erstausstattung gestellt. Ich habe nun eine Liste mit Pauschalen zur Erstausstattung bekommen die die Stadt Stuttgart übernimmt, diese sind an die Größe des Haushalts gekoppelt.
    Unser zuständiger Berater meinte beim aushändigen der Liste die Sparte welche für uns in Frage kommt wäre die des (Ehe)paares.
    Ich habe mir an diesem Tag nichts weiter dabei gedacht bis ich nun die Liste genauer studiert habe. Natürlich ist in der Kategorie Kinderzimmer bei einem Paar keine Pauschale vorgesehen, daran störe ich mich auch nicht denn meine Freundin hat bereits eine Grundausstattung für das Baby bekommen, sprich Kinderwagen, Wickelkomode, Kinderbett etc.

    Im Prinzip geht es hier um die Erstausstattung für uns, die Eltern. Aber bei den Pauschalen beispielsweise bekommt eine Familie mit einem Kind 50 Euro mehr pro Person für Sitzmöbel im Wohnzimmer. Oder aber für jede weitere Person, also mit einem Kind, bekämen wir 30 Euro mehr für Küchenschränke, was ich schon als sinnvoll und auch notwendig erachte da wir mit Kind klar mehr an Geschirr und auch Lebensmittel unterbringen müssen.
    Ebenso wichtig, Vorhänge. Wir haben keine Rolläden in unserer Wohnung somit müssen wir über Rollos oder Jalousien zusehen die Räume abzudunkeln, gerade mit Kind im Sommer ist es recht schwer wenn man den Raum nicht abdunkeln kann, hier gäbe es für ein Kind auch nochmal zusätzliches Geld, genau so bei Lampen und sonstigen Haushaltsgegenständen.
    Insgesamt sind es knapp 200 Euro mehr die natürlich sehr helfen würden und wo ich auch auf eine Art und Weise eigentlich nicht drauf verzichten möchte.

    Daher meine Frage, kann das Jobcenter wirklich jetzt noch, zwei Monate vor der Geburt unseres Kindes sich darauf berufen das wir ja aktuell nur zwei Personen sind und uns somit die Mehrleistung verwehren? Ich fände es sehr bedenklich, denn auch ein Mehrbedarf für schwangere ist ja ab der 13. Schwangerschaftswoche beantragbar, ebenso haben wir schon die Leistungen für Kinderbett etc bekommen, dabei ist das Kind ja noch nicht da. Meiner Ansicht nach wäre das mit zweierlei Maß gemessen, wenn man bei der einen Sache sagt, klar das steht den Eltern zu das bekommen sie auch schon vor der Geburt, aber hier der Bedarf gerade eben von mehr Platz in der Küche oder zusätzliches Besteck verwehrt wird wegen zwei Monaten.

    Ich hoffe jemand weiß hier Rat worauf ich mich zb beziehen kann wenn ich damit beim Jobcenter beschwerde einreiche, ich finde zu diesem bestimmten Fall leider nichts im Netz.

    Vielen Dank schonmal im voraus,

    Steve

  • Danke für die Willkommensgrüße. Und kein Problem, mir ist klar das nicht sofort die Antworten einströmen. Es ist auch kein einfacher Sachverhalt ich habe schon viel im Internet nach einer Antwort darauf gesucht aber bin leider nicht fündig geworden...

  • Hallo,

    kann das Jobcenter wirklich jetzt noch, zwei Monate vor der Geburt unseres Kindes sich darauf berufen das wir ja aktuell nur zwei Personen sind und uns somit die Mehrleistung verwehren? I

    Gegenfrage: was soll das Jobcenter denn machen, wenn es zu Komplikationen bei der Geburt kommt (was wir alle natürlich nicht hoffen)? Dann das dann zuviel gezahlte Geld zurückfordern?

    Ich fände es sehr bedenklich, denn auch ein Mehrbedarf für schwangere ist ja ab der 13. Schwangerschaftswoche beantragbar

    Das sind nun wahrlich Äpfel und Birnen, die Du da hernziehst. Der Mehrbedarf bei Schwangerschaft ist da, weil Deine Freundin schwanger ist. Der Mehrbedarf für das Kind ist nicht da, weil das Kind noch nicht geboren wurde. Von daher kannst Du beide Leistungen kaum miteinander vergleichen.

    Du selbst schreibst, daß es nur noch zwei Monate bis zur Geburt sind. Was spricht dagegen, den Antrag auf Erstausstattung erst nach der Geburt zu stellen und bis dahin provisorisch den Alltag zu meistern?

    Gruß!

  • Warum wird nicht einfach die entsprechende Leistung beantragt? Sie ist zu zahlen, wenn sie notwendig ist. Das Abdunkeln des Zimmers ist notwendig und Rollos o.Ä. gehören zum üblichen einfachen Ausstattungsstandard und sind damit Teil der Erstaustattung.

    Ich bin auch sicher, dass irgendwo auf der Liste Gardinen, Rollos o.Ä. stehen. Warum sollte ein extra Schrank für das Kind auf der Liste stehen, aber kein Geld für ein Rollo?

    Im Ergebnis bleibt, die Leistung entsprechend zu beantragen.

  • Hallo,


    Gegenfrage: was soll das Jobcenter denn machen, wenn es zu Komplikationen bei der Geburt kommt (was wir alle natürlich nicht hoffen)? Dann das dann zuviel gezahlte Geld zurückfordern?

    Was ist dann mit dem Geld das schon ausbezahlt wurde für Kinderwagen, Kinderbett etc? Das ist ja dann für den Fall den du schilderst auch unnütz! Also das lasse ich so nicht gelten.



    Das sind nun wahrlich Äpfel und Birnen, die Du da hernziehst. Der Mehrbedarf bei Schwangerschaft ist da, weil Deine Freundin schwanger ist. Der Mehrbedarf für das Kind ist nicht da, weil das Kind noch nicht geboren wurde. Von daher kannst Du beide Leistungen kaum miteinander vergleichen.
    Du selbst schreibst, daß es nur noch zwei Monate bis zur Geburt sind. Was spricht dagegen, den Antrag auf Erstausstattung erst nach der Geburt zu stellen und bis dahin provisorisch den Alltag zu meistern?

    Gruß!

    Dann habe ich mich falsch ausgedrückt, denn ich meine damit die Leistungen die ich oben schon beschrieben habe, Möbel fürs Kind und Kinderwagen etc sind ja bereits bewilligt und bezahlt. Ich meinte hier nicht den Mehrbedarf oder die Leistungen wie Umstandsmode etc.

    Und ich denke die Leistung von einem Kinderwagen oder einem Kinderbett kann ich sehr wohl mit der Leistung von Rollos, Besteck, und auch Möbeln die einen Mehrbedarf erfordern aufgrund dessen das wir ein Kind erwarten.

    Die Sache mit dem Vorschlag bis zur Geburt mit der Erstausstattung zu warten halte ich echt für eine Unverschämtheit, tut mir leid. Ich soll also ernsthaft meine schwangere Freundin jetzt auf dem Boden schlafen lassen bis zur Geburt oder wie? Und was ich vielleicht hätte erwähnen sollen, die Wohnung hat keine Küche, wie bewältigt man denn provisorisch den Alltag wenn man keine Küche, keinen Kühlschrank etc in der Wohnung hat? Das noch im Sommer jetzt...also bitte, erstmal ein wenig nachdenken bevor man sowas schreibt.

  • Warum wird nicht einfach die entsprechende Leistung beantragt? Sie ist zu zahlen, wenn sie notwendig ist. Das Abdunkeln des Zimmers ist notwendig und Rollos o.Ä. gehören zum üblichen einfachen Ausstattungsstandard und sind damit Teil der Erstaustattung.

    Ich bin auch sicher, dass irgendwo auf der Liste Gardinen, Rollos o.Ä. stehen. Warum sollte ein extra Schrank für das Kind auf der Liste stehen, aber kein Geld für ein Rollo?

    Im Ergebnis bleibt, die Leistung entsprechend zu beantragen.

    Du hast leider meinen Post nicht richtig gelesen! Ich habe sämtliche Leistungen entsprechend beantragt, es geht nicht darum ob Rollos gezahlt werden oder nicht, es geht um die Summe! Klar stehen Rollos auf der Liste, uns stehen als Paar 20 Euro für Rollos zu, mit Kind stehen uns aber 30 Euro zu. Nur meinte der Mitarbeiter vom Jobcenter für uns wäre die Pauschale für ein Paar maßgeblich, was ich ja nicht rechtens finde und worum es hier geht. Es geht nicht um die Leistung ob oder nicht, sondern um die Höhe dieser bzw das uns das Jobcenter jetzt schon als Paar mit Kind wertet und nicht ohne! Bitte richtig lesen bevor hier so gegen mich gewettert wird, denn ich bin keinesfalls zu dumm einen Antrag auf Leistungen entsprechend zu stellen ;)

  • Dann legt man Widerspruch ein und macht die 10 € für Rollos geltend.

    Und dass ihr nur 20 € für Rollos bewilligt bekamt, statt 30, hast du zuvor nicht geschrieben.

    Nochmal, dann bitte ließ nochmal diesen Absatz von mir:


    Im Prinzip geht es hier um die Erstausstattung für uns, die Eltern. Aber bei den Pauschalen beispielsweise bekommt eine Familie mit einem Kind 50 Euro mehr pro Person für Sitzmöbel im Wohnzimmer. Oder aber für jede weitere Person, also mit einem Kind, bekämen wir 30 Euro mehr für Küchenschränke, was ich schon als sinnvoll und auch notwendig erachte da wir mit Kind klar mehr an Geschirr und auch Lebensmittel unterbringen müssen.
    Ebenso wichtig, Vorhänge. Wir haben keine Rolläden in unserer Wohnung somit müssen wir über Rollos oder Jalousien zusehen die Räume abzudunkeln, gerade mit Kind im Sommer ist es recht schwer wenn man den Raum nicht abdunkeln kann, hier gäbe es für ein Kind auch nochmal zusätzliches Geld, genau so bei Lampen und sonstigen Haushaltsgegenständen.

    In dem gesamten Abschnitt geht es immer um die Differenzen zwischen dem was einem Paar zusteht und was einem Paar mit einem Kind zusteht.
    Wohnzimmer, 345 Euro Pauschale für ein Paar. Paar mit Kind, 410 Euro weil ein Stuhl mehr und Anspruch auf ein größeres Sofa.
    Küche (ohne E-Geräte), 310 Euro für ein Paar. Paar mit Kind 340 Euro weil für jede weitere Person 30 Euro mehr für den Punkt Küchenschrank gezahlt wird, da man eben mehr Platz benötigt.
    Vorhänge, 20 Euro für ein Paar, 30 Euro für Paar mit Kind da mit Kinderzimmer ein zusätzlicher Raum Rollos benötigt.
    Und das lässt sich so fortsetzen bei Lampen, Hausratssachen wie eben Besteck und Geschirr und anderem. DARUM ging es mir, ich dachte das ist klar ersichtlich und wenn ich sage "hier gäbe es für ein Kind auch nochmal zusätzlich Geld" dann beziehe ich mich auf die Mehrleistung wegen einer Person mehr im Haushalt die ich im Absatz drüber erwähnt habe!

    Und zum allgemeinen Verständnis, der Antrag ist gestellt und mündlich eben von besagtem Mitarbeiter des Jobcenters bewilligt, aber noch nicht schriftlich oder ausbezahlt. Und mir sind diese Unterschiede in den Pauschalen eben erst später aufgefallen und nicht als ich noch beim Termin saß sonst hätte ich sofort was gesagt. Jetzt erreiche ich den guten Herren nicht mehr und bevor ich morgen dort aufschlage wollte ich mir die Info bzw die Bestätigung holen dass oder ob wir auch jetzt schon auf diese Mehrleistung bestehen können auch wenn unser Kind erst in 2 Monaten kommt.
    Somit brauche ich momentan noch nichts widersprechen und die Differenz der Summe einfordern, sondern ich hoffe noch vor bewilligung und Auszahlung der Leistung eben die richtige angerechnet zu bekommen!

  • es geht um die Summe!


    Richtig! Können als Pauschalbetrag abgegolten werden. Dann zitiere ich die entsprechende
    Stelle mal aus dem Merkblatt:


    Jetzt würde Wissen benötigt, wo dein Wohnort ist und dann kann man
    beim entsprechenden JC ansehen, welche Pauschale sie gewähren.

    :) Im Übrigen würde ich dich bitten deinen Schreibton etwas auf Normal zu reduzieren.
    Du darfst nicht vergessen, wir wollen dir helfen und können für die bestehende
    Gesetzgebung nichts.

  • Hallo,

    Was ist dann mit dem Geld das schon ausbezahlt wurde für Kinderwagen, Kinderbett etc? Das ist ja dann für den Fall den du schilderst auch unnütz! Also das lasse ich so nicht gelten.

    das sind Leistungen in Vorbereitung einer zu erwartenden Geburt. Es ist kaum zu erwarten, daß man sich erst am Tag der Geburt um solche Sachen kümmert. Deine Frage zielt aber nicht für die Erstaustattung bei Geburt ab, sondern auf die Erstausstattung mit Kind. Auch das sind wieder Äpfel und Birnen, die Du da heran ziehst.

    Wie auch immer: vor Geburt des Kindes kannst Du keine Mehraufwendungen bei der Erstaustattung mit Kind machen.

    Du schmetterst alle Antworten ab, hälst einen Kompromiss-Vorschlag für eine "Unverschämtheit" und bist der Meinung, einen Maximal-Anspruch auf etwas zu haben, was wir nicht sehen - alles Dein gutes Recht. Auch wenn Dir nun mehrere Leute mehrmals sagen, daß Du etwas einforderst, was eben nicht gegeben ist.

    Eine gesetzliche Grundlage für Deine Forderung gibt es nicht und auch wir hier können sie nicht für Dich herzaubern. Also mußt Du Dein Anspruchsdenken zurückschrauben (nachdem Du das ALG II, die Miete, das Kindergeld, die Erstaustattung für (ojeoje) nur ein Paar, den Mehrbedarf bei Schwangerschaft sowie die Erstaustattung bei Geburt abgeräumt hast). Da bist Du natürlich vollkommen benachteiligt, weil 30 oder 50 € weniger bezahlt werden und es Dir nicht zuzumuten ist, einfach mal 2 Monate zu warten.

    Wenn ich Zeit habe, werde ich Dich bedauern.

    Gruß!

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