ALG I Nachzahlung - einmalige Einnahme

  • Hallo zusammen, vielleicht kann mir jemand bei meinen Fragen helfen:

    1.) Abfindung im April zugeflossen, ALG II Antrag ab Mai bewilligt und Abfindung als einmalige Einnahme auf sechs Monate angerechnet. Nicht korrekt, oder?
    2.) ALG I von Mitte April und Mai, zugeflossen Anfang Juni. Als einmalige Einnahme auf sechs Monate angerechnet. Sind ALG I Nachzahlungen einmalige oder laufende Einnahmen?
    3.) Mitte Juni aus der Wohnungslosigkeit neue Wohnung bezogen, Mietkaution und Erstausstattung wurden im Juni bewilligt. Könnten diese bei einem Überprüfungsantrag (Widerspruch nicht mehr möglich) zurück gefordert werden, da wegen ALG I Nachzahlungen evtl. kein Anspruch mehr für Juni gilt?

    Für Einschätzungen, Tipps und Ratschläge wäre ich sehr dankbar!!

  • Wie hoch war das ALG1 für April?
    Wie hoch war das Arbeitseinkommen im April?


    Lebst du allein?


    Was hat Nummer 3 zu bedeuten? Ist das der selbe Fall? Warum trat, trotz Arbeit und Abfindungszahlung so kurzfristig Wohnungslosigkeit ein?

  • War das ein Aufhebungsvertrag mit dem AG?
    War es eine Eigenkündigung?
    Gab es eine Sperre beim ALG I wegen der Kündigung?
    Gab es eine Kündigungsschutzklage gegen die Kündigung?

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