Werbungskosten

  • Hallöchen, alle miteinander!

    Kurz zu meinem Profil: Arbeite z.Z 15h die Woche für 600€ monatlich. Habe ein Angebot von 27,5h für 1100€ Brutto/862,37€ Netto. Mit diesem Gehalt bekomme ich laut Hartz IV-Rechner 242,60€ zur Aufstockung. Kann mir jemand erklären, wie das mit den Werbungskosten (Fahrkarte) zu verstehen ist? Das ganze steht ja im Hartz IV-Rechner unter der Kategorie "Einkommen". Ist ja also so zu verstehen, dass mein AG mir diese bezahlt oder? (Ist in meinem Fall aber nicht so) Gebe ich diese mit 81€ (z.Z. Normalpreis für Monatsticket) an, kommt aber als Aufstockersumme mehr raus, als ohne! Um genau zu sein 268,93€. Das verstehe ich nicht... Wäre mir logisch, wenn man davon ausgeht, dass ich die bezahle. Steht aber unter "Einkommen"... Kann mir das jemand plausibel erklären? Ich danke jetzt schon!

  • Hallo,

    Ist ja also so zu verstehen, dass mein AG mir diese bezahlt oder?

    Werbungskosten sind solche, die man für Aufwendungen im Zusammenhang mit einer Erwerbstätigkeit absetzen kann. Hast Du also solche Werbungskosten, kannst Du sie entsprechend beim Jobcenter mit den Nachweisen anmelden und Sie werden dann von Deinem Einkommen abgezogen.

    Gruß!

  • Äh, ja Danke, aber was soll der Spruch? Und mir ist immernoch nicht klar, ob das nun für mich gilt... Bin ja schon Aufstocker und zahle z.Z 27,50€ für mein Ticket... bleibt's also dabei und ich kann somit keine Werbungskosten absetzen, oder muss ich die 27,50€ anstatt 81€ angeben?

  • Hallo,

    1. welcher Spruch?

    2. ich hatte das doch bereits erklärt. Werbungskosten sind Deine Aufwendungen, um den Job auszuüben. Und wenn also die Fahrkosten dafür notwendig sind, kannst Du diese als Werbungskosten eben einkommensmindernd bei dem Jobcenter absetzen.

    3. irgendwie bringst Du hier zwei Tarife durcheinander, nämlich die 81 € für ein normales Ticket der BVG und die 27,50 € für das Sozialticket. In diesem Fall wird Dir das Jobcenter nicht die 81 € zahlen, da Du durch Deine Aufstockung ja Anspruch auf das Sozialticket hast. Und das Sozialticket stellt keine Art der Werbungskosten dar.

    Gruß!

  • Alles klar ! Jetzt hab ich's kapiert :) Also in meinem Fall muß ich diesen Punkt zur Berechnung im Hartz IV-Rechner auslassen, bin ja eh schon Aufstocker... Dachte nur die gehen vielleicht vom Standpunkt einer Person aus, die eben "neu" in der Hartz IV-Welt ist und dadurch nur diesen Preis kennen kann! Und dann steht's ja noch unter "Einkommen", was etwas verwirrend ist, da sich ja die Aufstockung dann eigentlich verringern müßte und nicht erhöhen!
    Na egal, Danke für deine Hilfe! Mit dem Spruch meinte ich den, der unter deiner Antwort stand "Wenn jemand so richtig gar keine Ahnung hat, fehlt natürlich auch die Ahnung, die man braucht, um zu kapieren, dass man keine Ahnung hat. Nennt man den philipp-Effekt [Blockierte Grafik: https://www.hartziv.org/forum/wcf/images/smilies/wink.png]"
    Is garnicht von dir?

  • Hallo,

    den Spruch nennt man Signatur und der hat absolut nichts mit Dir zu tun, sondern kann ein vom User ausgesuchter Spruch oder Hinweis sein, der dann unter all seinen Beiträgen steht. Auch Du kannst hier in Deinem Profil eine solche Siugnatur einrichten - solange da nicht so etwas steht wie "Corinna ist doof" ;)

    Zu den Fahrkosten: Du mußt, wie bereits geschrieben, nicht die teure Monatskarte kaufen, sondern hast - solange Du ALG II bekommst - weiterhin Anspruch auf den Berlin-Pass und somit auch auf das Sozialticket. Dieses wird bereits mit über 50 € vom Senat und den Jobcentern bezuschußt, weswegen eine Anrechnung als Werbungskosten kaum möglich ist. Abgesehen davon übersteigen diese 27,50 € (die ja in Kürze nochmal gesenkt werden) mit den 30 € Versicherungspauschale nicht die 100 € Grundfreibetrag - nur dann könnte man überlegen, ob hier etwas Sinn macht. Aber auf keinen Fall kannst und solltest Du irgendwelche 81 € geltend machen - die werden Dir in keinem Fall erstattet.

    Gruß!

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