Sind wir eine BG oder nicht - Bitte dringend um Hilfe bei Aufklärung dieser Frage

  • Hallo liebe Leute,

    ich und meine Freundin stehen derzeit wie ich leider im Internet lese vor einem Problem, welches viele andere auch haben. Wir möchten gerne zusammenziehen und wissen nun nicht, ob wir dann eine BG bilden oder nun nicht. Erst mal zu mir, ich bin 30 und empfange ALG II, keine Kinder, wohne derzeit in einer 30m² Einzimmerwohnung. Meine Freundin wohnt derzeit in Österreich, möchte nun hierher auswandern und bei mir einziehen. Zu ihr - sie ist 28, arbeitet derzeit noch als Masseur, Kosmetikerin und Fusspflegerin in einem Wellnesshotel in Österreich. Sie hat diese Stelle bereits wegen des Umzug gekündigt, das Arbeitsverhältnis endet zum 14.07.2017. Der Umzug hier her ist für den 15.07.2017 geplant. Bei einem Gespräch bei meiner Sachbearbeiterin haben wir schon erfahren, dass ihr in den ersten drei Monaten hier in Deutschland keine Leistungen zustehen. Daher hat sie sich sofort hier auf mehrere Stellen beworben und direkt Arbeit gefunden bei einem Bäcker um die Ecke, 40h Vollzeit. Der Arbeitsvertrag ist schon bei ihr, unterschrieben, muss nur noch abgeschickt werden. Jetzt droht aber alles zu scheitern, denn nun das große Aber - sie hat hohe monatliche Ausgaben aufgrund eines Leasingvertrags von ihrem Auto und einen Krredit den sie vor einigen Jahren bekommen hat. Sie zahlt insgesamt fast 700€ monatlich ab. Würde nun der Fall dieser BG eintreffen, stehen beiden laut der Berechnung ja nur ein Regelsatz von 368€ zu. Es ist also unmöglich davon zu leben.

    Nun ist aber eben die Frage, gelten wir auch als BG? Wir haben kein gemeinsames Konto und es ist keines geplant. Wir haben keine Kinder und auch die sind nicht geplant. Wir kennen uns seit Januar 2017. Also nicht mal ein Jahr. Wir würden meine Wohnung hier aber gemeinsam nutzen. Es handelt sich halt nur um eine 1-Zimmer Wohnung, daher würden wir uns auch das Sofa teilen, das Bett teilen und den Abend miteinander verbringen. Wie ein Päärchen das halt so tut. Das finanzielle möchten wir aber komplett auseinander halten, alleine wegen ihrem Leasing und dem Kredit. Die Leasingfirma verlangt außerdem, dass ihr Konto österreichisch bleiben muss. Wechselt sie sonst auf ein deutsches Konto, so kündigen die den Leasingvertrag. Heißt sie müsste das Auto sofort abbezahlen (ca. 9000€).

    Haben wir nun dieses eine Jahr auch Zeit und gelten nur als WG statt als BG? Oder sind wir automatisch eine BG, nur weil wir zusammen sind und uns hier die Räume und das Bett teilen würden und natürlich auch gemeinsam einkaufen gehen und gemeinsam essen?

    Ich würde mich sehr über jegliche Hilfe von euch freuen und wäre für jeden Tipp dankbar!

    Viele Grüße

  • Hallo,

    Jetzt droht aber alles zu scheitern, denn nun das große Aber - sie hat hohe monatliche Ausgaben aufgrund eines Leasingvertrags von ihrem Auto und einen Krredit den sie vor einigen Jahren bekommen hat. Sie zahlt insgesamt fast 700€ monatlich ab.

    das ist bei Bezug von ALG II ohne Interesse, wird also in keiner Form berücksichtigt.

    Nun ist aber eben die Frage, gelten wir auch als BG?

    Nein. Im ersten Jahr des Zusammenlebens kann nicht von einer BG ausgegangen werden, sofern nicht miteinander gewirtschaftet wird.

    In Sachen Konto: das Amt wird nicht auf ein ausländisches Konto die Leistungen zahlen. Von daher müßte Deine Freundin sich zusätzlich noch ein deutsches Konto anschaffen. Zwar geht die Auszahlung auch per Scheck, aber dann wären recht hohe Gebühren bei der Post fällig (diese schecks können ausschließlich dort eingelöst werden).

    Gruß!

  • Vielen Dank für das Herzliche Willkommen und vielen Dank für die Antwort zunächst :)

    Ich habe gerade (m)eine Sachbearbeiterin beim Jobcenter angerufen und dort nachgefragt, die meinte zunächst erstmal nach Schilderung unserer Lage, dass wir eine BG wären. Ich erinnerte sie dann daran, ob es nicht so wäre, dass man im ersten Jahr nicht von einer BG ausgehen könne, solange man nicht zusammen wirtschaftet. Da sagte sie dies wäre so korrekt. Und dort wären wir erst einmal in der Beweispflicht das zu widerlegen. Nun fragte ich sie, was unter das wirtschaften denn alles fällt, da sie sagte "getrennte Konten alleine reichen nicht aus". Da sagte sie gleich, wenn wir zusammen einkaufen, wenn wir zusammen Wäsche waschen, gemeinsam in einem raum wohnen und in einem bett schlafen und uns das teilen.

    Eine verlässliche Aussage konnte und wollte sie mir nicht geben. Sie meinte sie müsste erst hier her ziehen, dann muss sie sich hier melden und dann müssen wir gemeinsam einen neuen Folgeantrag stellen, wo ihre Angaben mit drin aufgeführt werden und dort müssten wir dann schriftlich widerlegen, warum wir keine BG sind. Sie meinte so wie ich ihr das dann erklärt habe wären wir eine Haushaltsgemeinschaft.

    Ist das jetzt alles so korrekt, wie sie das schildert?

    Die Frage ist nun ob meine Freundin diesen Schritt gehen sollte oder nicht. Wenn wir direkt als BG eingestuft werden, dann könnten wir von dem Einkommen nicht überleben. Die Ausgaben wäre VIEL höher, als das was wir haben. Ich weiss natürlich, dass diese Schulden von den Ämtern ohne Interesse ist aber die Schulden verschwinden dadurch ja nicht. Es muss ja trotzdem bezahlt werden und ist ein Fakt. Daher muss man diese einberechnen.

    Viele Grüße

  • Meine ehrliche, persönliche Meinung, ihr solltet unter diesen Umständen das
    Zusammenziehen zunächst aufschieben. Aufgeschoben ist ja nicht aufgehoben,
    aber direkt am Anfang so eine große Belastung der Beziehung, 6 Monate, durch
    finanzielle Probleme, ist nicht gut.

  • Ich danke dir für den Hinweis, kannst du mir dafür eine Quelle nennen, wo ich das nachvollziehen kann? Ich habe jetzt mal ein wenig gegoogelt und hauptsächlich angaben gefunden, dass es dafür keine gesetzliche feste regelung gibt, das pro person im haushalt aber 8-10m² Wohnfläche zur verfügung stehen müssten, um eine Überbelegung zu vermeiden. Bei 30m² ist dies doch gegeben.

  • Stell dir mal 4 Personen auf 40m² vor.

    Ferner sagte ich "kann" nicht "muss". Das ist im Einzelfall zu beurteilen.

    Gerade bei wenigen Personen und kleinen Wohnungen ist ein anderer Maßstab anzusetzen, da der Anteil von Küche und Badezimmer an der Gesamtwohnung sinkt und mehr individueller Wohnraum zur Verfügung steht.

    Der BFH sieht die Mindestgröße einer Wohnung bei 23 m³.

    Zitat von BFH

    Die Wohnung muss eine bestimmte Mindestgröße aufweisen. Ausreichend sind bei einer Wohnung in einem Ein- oder Zweifamilienhaus 23 qm (BFH, 20.06.1985 - III R 71/83, BStBl II 1985, 582 und BFH, 04.07.1990 - II R 74/87, BStBl II 1991, 131).


    Ok, nun ist das der BFH und nicht der BGH, trotzdem muss man bei hier 30m² und zwei Personen Vorsicht walten lassen.

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