Einladung zum Termin - Verhalten und Tipps

  • Hallo.

    Ich habe eine Einladung erhalten und soll morgen wieder zum Jobcenter. Zum letzten Termin bin ich nicht erschienen und mein Arbeitslosengeld soll deswegen um zehn Prozent gekürzt werden. Ich bin seit einigen Jahren viel krank und arbeitslos. Mir geht es oft schlecht, kann mich dann kaum konzentrieren, möchte mich verkriechen und sicher nicht dort hin.

    Mein derzeitiger Betreuer wirkte auf mich eher inkompetent, scheint beliebige Maßnahmen durchsetzen zu wollen und benutzt aufgesetzt nett wirkende Floskeln.

    Einerseits möchte ich nett und freundlich sein, weil das grundsätzlich korrekt ist. Mein Gefühl will aber so gerne dagegenhalten und nicht kooperieren. Da ich mir unsicher bin, ob und wie ich in das Gespräch gehe, möchte ich nun nach Tipps fragen.

    Wie einfach bekommt man vom Arzt eine Reiseunfähigkeitsbescheinigung statt oder zusätzlich zu einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung?

    Ist man verpflichtet, genau zu der beschriebenen Uhrzeit dort zu sein?
    Ist man verpflichtet, so lange zu bleiben, wie der Betreuer es verlangt?
    Ist man verpflichtet überhaupt etwas zu sagen?
    Ist man verpflichtet irgendetwas zu unterschreiben?

    Ist es ratsam zu erscheinen aber so wenig wie möglich zu sprechen?
    Was sind sinnvolle Verhaltensweisen Eurer Erfahrung nach?
    Was für Tipps gibt es noch?

  • Einige Fragen und bitte einzeln beantworten!

    Besitzt du eine Eingliederungsvereinbarung und hast sie unterschrieben?
    Wie lange ist die Laufzeit?
    Der Termin hat welche Rechtsgrundlage?
    Ist diese Einladung mit Rechtsbehelfsbelehrung gekommen?
    Ist eine Sanktion wegen dem versäumten Termin angedroht
    Gab es eine Anhörung wegen bevorstehender Sanktion?

    Falls möglich, wäre es gut die anonymisierten Dokumente hochzuladen. Es wäre einfacher für
    die Hilfestellung.

  • Ist man verpflichtet, genau zu der beschriebenen Uhrzeit dort zu sein?


    Ja.

    Ist man verpflichtet, so lange zu bleiben, wie der Betreuer es verlangt?


    Wenn es nicht übermäßig ist. Eine Stunde kann so ein Termin schonmal dauern.

    Ist man verpflichtet überhaupt etwas zu sagen?


    Ja, denn sonst ist der Meldezweck nicht erfüllt.

    Ist man verpflichtet irgendetwas zu unterschreiben?


    Nein.

    Wie einfach bekommt man vom Arzt eine Reiseunfähigkeitsbescheinigung statt oder zusätzlich zu einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung?


    Kommt drauf an, ob du überhaupt AU bist und ob du reisen kannst. Nach bisherigen Angaben bist du womöglich AU. Du solltest dich mit deinen seelischen Problemen an deinen Arzt wenden.
    Bist du aufgrund deiner seelischen Probleme nicht in der Lage zu arbeiten oder in Arbeit eingegliedert zu werden, muss das entsprechend beim Arzt so vorgetragen werden.

  • Besitzt du eine Eingliederungsvereinbarung und hast sie unterschrieben?

    Ich besitze viele Eingliederungsvereinbarung. Meine Exemplare sind wahrscheinlich allesamt nicht von mir unterschrieben. Die Exemplare beim Jobcenter sind wohl alle von mir widerwillig unterschrieben.


    Wie lange ist die Laufzeit?

    Die aktuelle läuft in wenigen Tagen nach neun Monaten aus.


    Der Termin hat welche Rechtsgrundlage?

    Das Wort Rechtsgrundlage sagt mir nichts. Meinst Du "Einladung nach § 59 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) in Verbindug mit § 309 Abs. 1 Drittes Buch Spzialgesetzbuch (SGB III)"?


    Ist diese Einladung mit Rechtsbehelfsbelehrung gekommen?

    Ja.


    Ist eine Sanktion wegen dem versäumten Termin angedroht

    Ja.


    Gab es eine Anhörung wegen bevorstehender Sanktion?

    Ja, läuft bis Montag. Ich habe keine Erfahrung damit und noch nichts unternommen, da der Gesprächstermin vorher ist und es sich vielleicht da für mich klärt. Ich habe für den letzten Termin eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, diese aber nicht abgegeben. Daher könnte sich die Sanktion damit morgen möglicherweise erledigen. Auf der aktuellen Einladung steht allerdings, was auf der vorigen nicht steht, dass eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung am dritten Kalendertag eingereicht werden soll und mich nur eine zusätzliche Reiseunfähigkeitsbescheinigung zwingend entschuldigt.

    Einmal editiert, zuletzt von hHenning (5. Juli 2017 um 22:21)

  • Von wann ist die Krankmeldung?

    Du musst Widerspruch gegen die Sanktion einlegen und auf die Krankmeldung verweisen. Erkrankungen sind ein wichtiger Grund und deshalb dürftest du keine Sanktion bekommen. Wichtig ist, dass du den Widerspruch schriftlich und nachweislich einreichst.

    Falls du morgen eine EGV unterschreiben sollst sagst du dem Sachbearbeiter, dass du dir diese in ruhe zu Hause durchlesen möchtest. Dann kannst du sie hier anonymisiert hochladen und wir lesen uns diese durch und überprüfen sie auch Richtigkeit.

  • Ich würde dir folgendes Verhalten bei deinem Sachbearbeiter vorschlagen:

    #1 Nicht über den verpassten Termin reden. Auf Nachfrage nur darauf verweisen, dass man krank war und dies auch belegen kann.
    #2 Keine Eingliederungsvereinbarung unterschreiben. Diese mit nach Hause nehmen, anonymisieren und hier uploaden.

    Denke daran, dass du den Widerspruch fristgerecht einreichen musst.

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