Nur bei Schwester gemeldet - nie dort gewohnt - Haushaltsgemeinschaft - Wie nachweisen

  • Hallo zusammen,

    kurz zur Vorgeschichte:
    ich lebe seit über zwei Jahren mit meiner Freundin in einer gemeinsamen Wohnung. Aus bestimmten steuerlichen Gründen (Kinderfreibetrag) ist es jedoch nötig geworden, dass ich mich ummelde und ich nicht länger als Mieter eingetragen bin. Deshalb habe ich mich nach Absprache mit meiner Schwester bei ihr gemeldet. Ich habe mich bei meiner Schwester vor allem aus pragmatischen Gründen angemeldet: Sollte doch mal ein Brief von irgendwelchen Ämtern an die neue Adresse kommmen, steht da gleich mein Name am Briefkasten. Außerdem ist das für sie zuständige Bürgeramt für mich leicht zu erreichen.

    Jetzt zum eigentlichen Sachverhalt:
    Meine Schwester bezieht seit einigen Monaten Hartz IV. Ich wusste das nicht, und sie hat es mir auch nicht gesagt, als ich sie gefragt habe, ob es in Ordnung ist, wenn ich mich bei ihr melde. Ich wusste, dass sie Leistungen erhält, dachte aber an Wohngeld o.ä. Jetzt hat sie einen Weiterbewilligungsantrag erhalten und mich angeschrieben, dass die wissen wollen, wer noch in ihrer Wohnung wohnt. So wie ich das verstanden habe, bilden wir als Geschwister wohl eine Haushaltsgemeinschaft. Meine Frage: wie können wir nachweisen, dass ich in der Wohnung meiner Schwester zu keinem Zeitpunkt gewohnt, sondern nur gemeldet war? Meine Schwester hat von mir in den letzten Monat keinen Cent erhalten! Wir haben uns nicht mal gesehen. Reicht es, wenn ich über Kontoauszüge nachweise wohin mein Geld gegangen ist, oder läuft das eventuell über eine eidesstattliche Erklärung.

    Es handelt sich um ein paar Monate. Gemeldet bin ich dort seit April. Ich werde mich nächste Woche sofort woanders melden, damit es für die nächsten Monate keine Probleme gibt. Ab September hat sie wieder eine Stelle.


    Ich bin ziemlich verärgert wegen des ganzen unnötigen Ärgers. Hätte ich gewusst, dass meine Schwester Hartz IV erhält und ihr deswegen die Leistungen gekürzt werden bzw. sie Leistungen zurück zahlen soll, hätte ich mich einfach woanders angemeldet.


    Ich hoffe, ihr könnt mir helfen.

    Einmal editiert, zuletzt von akakesios (1. Juli 2017 um 09:26)

  • Irgendwo dauerhaft zu wohnen, wo man nicht gemeldet ist, ist erst einmal eine Ordnungswidrigkeit.

    Das größere Problem, was du hast, ist vermutlich der Steuerbetrug, wenn man sich wegen Kinderfreibeträgen nicht beim Partner anmeldet, sondern bei einer anderen Person, um selbst oder einem Dritten (z.B. Eltern) Steuern zu sparen.

    Das ist allerdings nicht meine Baustelle.


    Zum Sozialrecht. Hat denn das Jobcenter gesagt, Herr X (du) wohnst in der Wohnung oder haben die einfach nur pauschal nachgefragt wer da noch wohnt?
    Der genaue Wortlaut des Schreibens des Jobcenters wäre wichtig zu wissen.
    Kontoauszüge musst du in keinem Falle vorlegen.

  • Danke für deine Antwort, Casa.

    Also es kamen zwei Schreiben vom Amt zu meiner Schwester. Zunächst ein Weiterbewilligungsantrag, weil ihr ALG II ausläuft. Darüber hat sie mich informiert. Zwischenzeitlich hatte sie auf dem Bogen eingetragen, dass ich dort eingezogen bin. Ich habe ihr dann gesagt, sie soll den Bogen nicht abschicken, beim Amt anrufen und sich einen neuen schicken lassen und in den dann nicht eintragen, dass ich dort "wohne". Sie hat dann beim Amt angerufen und auf dem zweiten Antrag, den sie daraufhin erhalten hat, steht, dass eine eine weitere Person in dem Haushalt lebt. Den genauen Wortlaut bekomme ich jetzt nicht hin, aber es klang so, als ob sie wüssten, dass dort jemand gemeldet ist.
    Mit den Kontoauszügen wäre für mich kein Problem, wenn ich so nachweisen könnte, dass ich meiner Schwester kein Geld gegeben habe und sie nicht zu Unrecht Leistungen erhalten hat. Es liegt ja ihrerseit wirklich kein Betrug vor!

    Zu dem Ummelden: Es ist verboten, dass ich, wenn ich ohne festen Wohnsitz wäre, mal hier mal dort übernachte, mich bei meiner Schwester melde, damit dort Post hinkommt? Würde das Jobcenter das melden? Wir wollen denen das ja sagen, dass ich dort nur gemeldet aber nicht dort gewohnt habe.

    Danke!

    Einmal editiert, zuletzt von akakesios (2. Juli 2017 um 12:04)

  • kurz zur Vorgeschichte:
    ich lebe seit über zwei Jahren mit meiner Freundin in einer gemeinsamen Wohnung. Aus bestimmten steuerlichen Gründen (Kinderfreibetrag) ist es jedoch nötig geworden, dass ich mich ummelde und ich nicht länger als Mieter eingetragen bin. Deshalb habe ich mich nach Absprache mit meiner Schwester bei ihr gemeldet. Ich habe mich bei meiner Schwester vor allem aus pragmatischen Gründen angemeldet: Sollte doch mal ein Brief von irgendwelchen Ämtern an die neue Adresse kommmen, steht da gleich mein Name am Briefkasten. Außerdem ist das für sie zuständige Bürgeramt für mich leicht zu erreichen.


    Damit auch verständlich wird, was vom Gesetz her gemeint ist und warum es eine Ordnungswidrigkeit
    darstellt. Scheint hier nicht bewusst zu sein!

    Bundesmeldegesetz (BMG) § 17 (1) Anmeldung, Abmeldung[Blockierte Grafik: http://ff.kis.v2.scr.kaspersky-labs.com/B56B89198CBA-8AB9-540F-721B-1830C7EE/ua/UrlAdvisorGoodImage.png]


    Bundesmeldegesetz (BMG) § 19 (6) Mitwirkung des Wohnungsgebers[Blockierte Grafik: http://ff.kis.v2.scr.kaspersky-labs.com/B56B89198CBA-8AB9-540F-721B-1830C7EE/ua/UrlAdvisorGoodImage.png]


    Bundesmeldegesetz (BMG) § 54 Bußgeldvorschriften[Blockierte Grafik: http://ff.kis.v2.scr.kaspersky-labs.com/B56B89198CBA-8AB9-540F-721B-1830C7EE/ua/UrlAdvisorGoodImage.png]


    Es handelt sich um ein paar Monate. Gemeldet bin ich dort seit April. Ich werde mich nächste Woche sofort woanders melden, damit es für die nächsten Monate keine Probleme gibt. Ab September hat sie wieder eine Stelle.


    Am Besten da, wo du tatsächlich wohnst, denn das Finanzamt ist eine zusätzliche Baustelle.
    Zu der Ordnungswidrigkeit beim Meldeverfahren käme dann noch der Steuerbetrug. Aber
    wie Casa schrieb hier nicht unsere Baustelle, aber die Information für dich tat Not.

    Ich bin ziemlich verärgert wegen des ganzen unnötigen Ärgers. Hätte ich gewusst, dass meine Schwester Hartz IV erhält und ihr deswegen die Leistungen gekürzt werden bzw. sie Leistungen zurück zahlen soll, hätte ich mich einfach woanders angemeldet.


    Hier vielleicht mal eine Off Topic Bemerkung von mir, weil ich dich zum Nachdenken anregen möchte.
    Du hast überhaupt keinen Grund über Irgendetwas verärgert zu sein, außer über dich selbst.
    Deine Schwester ging mit dem ALG II Bezug nicht hausieren. Das findet man in der Realität oft, weil
    Leistungsbezieher sich schämen. Angst vor Diskriminierung durch ihre Umgebung haben, wenn der
    Leistungsbezug publik wird. Sie scheint auch unwissend über die Meldegesetze und wollte dir als
    Bruder nur helfen. Man nennt das Familienzusammenhalt und das findet man heute nicht mehr oft,
    weil sich Jeder selbst der Nächste ist in unserer Leistungsgesellschaft. Meine Empfehlung, ihr jetzt
    zu helfen, dass sie auf Grund der Situation unbeschadet aus dieser Falle kommt. Denn es ist eine
    böse Falle und sie ist m.E. durch Unwissenheit und Hilfsbereitschaft entstanden.

    Ich habe ihr dann gesagt, sie soll den Bogen nicht abschicken, beim Amt anrufen und sich einen neuen schicken lassen und in den dann nicht eintragen, dass ich dort "wohne". Sie hat dann beim Amt angerufen und auf dem zweiten Antrag, den sie daraufhin erhalten hat, steht, dass eine eine weitere Person in dem Haushalt lebt. Den genauen Wortlaut bekomme ich jetzt nicht hin, aber es klang so, als ob sie wüssten, dass dort jemand gemeldet ist.


    Was euch nichts bringt, du willst deine Schwester doch wohl nicht zum Betrug animieren und
    die Lage noch verschlimmern. Da war Deine Schwester klug, denn ihr scheint der
    automatisierte Datenabgleich geläufig zu sein, nur dir nicht.

    (1) 1Die Bundesagentur und die zugelassenen kommunalen Träger überprüfen Personen,
    die Leistungen nach diesem Buch beziehen, zum 1. Januar, 1. April, 1. Juli und 1. Oktober
    im Wege des automatisierten Datenabgleichs daraufhin,


    Aber jetzt auch, was du von deiner Schwester verlangst geht nicht. Bringe Ordnung
    in die Angelegenheit, helfe ihr dabei. Im Weiterbewilligungsantrag steht die Frage nach der
    im Haushalt lebenden Personen und sie darf dich nicht unterschlagen, wenn du dort gemeldet
    bist. Aber schaue dir das selber an, denn du hast, was SGB II angeht, wohl ein Informationsdefizit.
    Da will ich gerne die Lücke schließen:

    Arbeitslosengeld II/Sozialgeld – Grundsicherung für Arbeitsuchende SGB II - Allgemeiner Teil

    Weiterbewilligungsantrag Arbeitslosengeld II

    Anlage KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung

    Bitte lesen und nachdenken!

  • Hallo,

    Zwischenzeitlich hatte sie auf dem Bogen eingetragen, dass ich dort eingezogen bin. Ich habe ihr dann gesagt, sie soll den Bogen nicht abschicken, beim Amt anrufen und sich einen neuen schicken lassen und in den dann nicht eintragen, dass ich dort "wohne".

    Du rätst also Deiner Schwester, bewußt falsche Angaben zu machen, nachdem Du Dich bei ihr angemeldet hast, um einen Kinderfreibetrag zu erhalten, den Du sonst nicht bekommen hättest? Dem ersten Verstoß gegen geltende Gesetze folgt also gleich der zweite Versuch.

    Dafür stehen wir hier nicht zur Verfügung. Wir werden nicht dabei helfen, gegenüber dem Finanzamt und dem Jobcenter und auch Deiner Schwester irgendwelche nicht gesetzeskonformen Aktivitäten weiter nachzugehen.

    In Sachen Schwester: Du hast vollkommen egoistisch gehandelt und offensichtlich nicht eine Sekunde an die Folgen für Deine Schwester gedacht. Nun löffele die Suppe ggf. mit Hilfe eines Anwaltes selbst aus, um vor allem deine Schwester zu entlasten. Denn die dürfte jetzt massive Probleme mit dem Jocenter haben.

    Thema geschlossen.

    Gruß!

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