Darlehen für Wohnungsausstattung/WG Zimmer

  • Hallo ihr Lieben,

    vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen und ich wäre euch sehr dankbar. Ich habe ein Darlehn für eine Ausstattung der Wohnung beantragt und dies auch zugesprochen bekommen und davon werden 10% meines Regelsatzes einbehalten bis die Summe getilgt ist. Die Summe die ich dafür betragt habe beträgt 600Euros und ich bekomme auch aber nicht in Form von Bargeld, sondern in Form einer Kostenübernahme das übelste daran ist ich muss mir vorschreiben lassen wo ich die Sachen zu kaufen habe. Ist sowas denn zulässig und Rechtens? Ich denke nicht, dass es angehen das ich mir vorschreiben lassen muss wo ich die Sachen zu kaufen habe zudem ich das Darlehn Monatlich wieder zurückzahlen muss.

    Wäre euch echt um jeden Rat dankbar.

    Viele Grüße aus Nürnberg

    Slumerparty

  • Hallo,

    die Erstausstattung kann als Geld- oder als Sachleistung übernommen werden. Zwar ist vorrangig von Geldleistung auszugehen, aber das Jobcenter kann eben auch eine Sachleistung anordnen - weil es in dem Amtsbezirk so üblich ist oder Du selbst in der Vergangenheit nicht mit Geld umgehen konntest (z.B. Mietschulden). Ein Rechtsanspruch auf Geldleistung als solches besteht nicht.

    Die Praxis, wo Du mit der Kostenübernahme einkaufen kannst, erklärt sich einerseits daraus, daß nicht alle Möbel- und Händler die Kostenübernahme akzeptieren und andererseits damit, daß vielerorts ein Sozialkaufhaus mit entsprechendem kostengünstiges Angebot besteht oder mit Händlern entsprechende Verträge geschlossen wurden.

    Zuletzt sei noch angemerkt, daß viele Kommunen trotz gewisser Rechtsbedenken immer zu mehr Sachleistungen und vorgeschriebenen Einkaufsmöglichkeiten übergehen. Das hat einfach die Praxis in der Vergangenheit gezeigt: wenn ein ALG-II-Bezieher plötzlich viel Geld auf dem Konto hat (und wir reden nicht nur über 600 €, sondern weitaus höheren Summen z.B. bei Familien), gibt er das Geld für alles mögliche aus - nur nicht für die Austattung. Oder er kauft sich bei einer Erstaustattung von meinetwegen 800 € einen Fernseher für 700 € und stand dann vor dem gleichen Problem wie vor Antragstellung auf Erstausstattung.

    Insofern ist von einer richtigen Vorgehensweise auszugehen.

    Allerdings stellt sich die Frage, warum Du das als Darlehen bekommen hast. Erstausstattungen werden i.d.R. als Zuschuß gewährt.

    Gruß!

    PS.: Dein hochgeladenes Schreiben habe ich gelöscht, da hier nichts anonymisiert war und Dein Namen und Adresse wie auch die des JC zu sehen waren.


  • Laut (Eicher SGBII, § 24, Rz. 60), (LPK SGB II, § 4, Rz.9) haben Geldleistungen Vorrang,

    weil Sachleistungen für Leistungsberechtigte diskriminierend sind.

  • Ich habe bei Sachleistungen auch Bedenken.

    Allein die Verwaltungspraktikabilität mag diese Einschränkung nicht rechtfertigen. Außerdem besteht bei unsachgemäßer Verwendung der Mittel zur Erstausstattung - auch bei Zuschüssen - die Möglichkeit der Rückforderung. Insoweit sehe ich keinen Grund, dass das Darlehen (ggf. Zuschuss) als Geldleistung zu gewähren.

    Zu klären wäre, warum nur ein Darlehen gewährt wurde und warum dies 600 € beträgt.

  • Ich habe bei Sachleistungen auch Bedenken.

    Allein die Verwaltungspraktikabilität mag diese Einschränkung nicht rechtfertigen. Außerdem besteht bei unsachgemäßer Verwendung der Mittel zur Erstausstattung - auch bei Zuschüssen - die Möglichkeit der Rückforderung. Insoweit sehe ich keinen Grund, dass das Darlehen (ggf. Zuschuss) als Geldleistung zu gewähren.

    Zu klären wäre, warum nur ein Darlehen gewährt wurde und warum dies 600 € beträgt.


    Habe einen Antrag beim Jobcenter auf ein Darlehn gestellt und die Summe von 600,00Euruos habe ich festgesetzt. Finde es schon etwas dreist mir vorschreiben zu lassen wo ich die Sachen zu kaufen habe. Zudem ich das Geld Monatlich von meiner Regelleistung 10% abtragen werde, bis die Summe zurückgezahlt ist. Hast du für mich ein Tipp bitte? Kannst du mir vielleicht dabei behilflich sein und mir ein Schreiben an das JP aufsetzen, Bitte? Würde dir auch das Schreiben vom JP per E-Mail zukommen lassen.

    Viele Grüße aus Nürnberg

    Slumberparty

  • ^Hallo,

    ok - dann wäre ein Darlehensbescheid falsch. In diesem Fall würde Dir ein Zuschuß für die Erstaustattung zustehen. Allerdings hast Du ja offensichtlich ausdrücklich um ein Darlehen gebeten (und eben nicht um einen Zuschuß).

    Sollte der Darlehensbescheid noch nicht älter als 4 Wochen sein, lege einerseits Widerspruch ein, in dem Du schreibst, daß die Begründung zeitnah erfolgt. Dann bewaffne Dich mit 15 €, den ALG-II-Bescheid, dem Darlehensbescheid und den Kontoauszügen der letzten 3 Monate und stelle beim örtlichen Sozialgericht einen Antrag auf Beratungshilfe. Der wird sehr zeitnah entscheiden - such damit einen Fachanwalt für Sozialrecht auf - das kostet Dich dann nichts. Schildere dem das Problem und er wird dann den weiteren Schriftverkehr mit dem Jobcenter führen.

    Gruß!

  • Irgendwie scheinst du mich nicht verstehen zu wollen oder liest das nicht richtig. Hier nochmal. Ich hatte einen Antrag auf ein Darlehn gestellt für eine Erstausstattung beim Jobcenter. Darauf habe ich ein Schreiben vom Jobcenter erhalten.


    Sehr geehrter Herr,
    ihren o.g. Antrag vom 12.06.2017 haben wir erhalten.
    Das Darlehn kann ihnen gewährt werden´. Da es sich hierbei um eine zweckgebundene Ausgabe handelt, muss Sichergestellt sein, dass das Geld entsprechend für eine Wohungausstattung verwendet wird. Aus diesem Grund können wir ihnen lediglich eine Kostenübernahme für den Poco Einrichtungsmarkt in Nürnberg ausstellen.Sollten Sie hiermit einverstanden sein, bitten wir um kurze Schriftliche Mitteilung.Das Darlehn wird mit 10% ihrer Regelleistung aufgerechnet. Hierbei würden Sie nach der Einlösung der Kostenübernahme einen gesonderten Bescheid erhalten.


    Meine Frage hierzu, muss ich mir dieses Schreiben gefallen lassen, es kann?Es kann nicht sein/angehen, dass ich mir das voraschreiben lassen muss wo ich mir die Wohnungseinrichtung lassen soll zudem ich das Darlehn von meiner Regelleistung Monatlich 10% gebilligt werden. Ich meine auf dass was die sich da beziehen ist für mich Bullshit und nicht nachvollziehbar denn die Quittungen kann man auch nachreichen daher ist das Ganze für mich nachvollziehbar.

    Könntest mir evtl. dabei behilflich sein mir ein Schreiben mit aufzusetzen, weil ich nicht Weiß wie ich das Formulieren soll.


    Grüße

    Slumberparty


  • Mit Poco bist Du noch gut bedient, andere Leistungsempfänger dürfen Ihre Ausstattung nur über Sozialkaufhäuser erwerben, sprich oftmals Gebrauchtmöbel.

    Eigentlich ist das Schreiben des Sachbearbeiters recht positiv. Falls Du Dir in einem anderen Kaufhaus schon Möbel ausgesucht hast, frage dort nach, ob dort Kostenübernahmen akzeptiert werden. Lasse Dir dies schriftlich geben und teile dies Deinem Sachbearbeiter mit. Somit würdest Du mit Sicherheit eine Kostgarantie für diesen Anbieter erhalten.

    Wenn Du ein wenig Geld auf der hohen Kante hast, könntest Du mit deinem Sachbearbeiter auch abklären diese online zu kaufen. Rechnung und Nachweis über die Bezahlung müsstest Du im Jobcenter einreichen und der Betrag würde an Dich ausgezahlt werden. Allerdings hast Du ein Darlehen beantragt, weshalb sich dieser Tipp wohl von selbst erledigt.

    Zu deiner Frage
    Die Antwort lautet Ja und Nein. Das Jobcenter gewährt Dir das Darlehen für eine Erstausstattung. Da das Jobcenter nun weiss, das Poco diese akzeptiert, wird eine Kostgarantie für POCO ausgestellt. Dies bedeutet Du kaufst dort ein und alles was zur Erstaustattung gehört wird bezahlt. Sollte z.B. eine Schachtel Zigaretten auf der Rechnung stehen, würde diese von der Rechnungssumme abgezogen und nicht an POCO überwiesen werden. Allerdings verstößt die Beschränkung auf ein Unternehmen meiner Meinung nach gegen geltendes Recht und müsste auf mehrere Unternehmen, die Kostgarantien annehmen, erweitert werden.


    Der Sachbearbeiter hat Dich im Schreiben gefragt, ob du mit der Kostenübernahme für den POCO Markt einverstanden bist. Teile ihm mit, dass Du dir deine Möbel gerne woanders aussuchen möchtest und deshalb gern eine Kostgarantie für alle Händler hättest.

    Zudem solltest Du Post13 von @Corinna beherzigen.

  • Also es gibt hier verschiedene Möglichkeiten.

    Die erste ist, du liest weiter was du lesen willst und beschwerst dich.
    Die zweite ist, du nimmst dir zu Herzen was wir dir sagen und kümmerst dich.


    Zweitens setzt voraus, dass du mal auf den Punkt kommst und dir klar wird, was du brauchst. Du hast Internet und du kannst schreiben. Das ist schonmal eine gute Voraussetzung dafür eine Erstausstattung für eine Wohnung zu bekommen, die vielleicht schon hast oder noch nicht hast. Sag uns was zutrifft.

    Beantrage kein Darlehen, sondern beantrage die Dinge die du brauchst. Also ALLE (!) Einrichtungsgegenstände die dir fehlen.


    So und falls das Jobcenter Möbel im Wert von 600 € bewilligt hat, folgst du ERSTENS dem was Corinna sagte und ZWEITENS beantragst du weitere Ausstattungsgegenstände, die in eine Wohnung gehören.
    Das fängt beim Teelöffel und dem Wischmopp an und hört bei der Gardinenleiste und dem Staubwedel auf.

  • Hallo,

    Irgendwie scheinst du mich nicht verstehen zu wollen oder liest das nicht richtig.

    ich habe das gelesen und auch verstanden. Irgendwie scheint es mir aber, daß Du im Augenblick nicht verstehst.

    Nochmal im Klartext: in Deinem Fall brauchst Du für die Erstaustattung kein Darlehen aufznehmen, welches Dir 41 € im Monat weniger Geld bringt. In Deinem Fall steht Dir die Erstaustattung in Form eines Zuschußes zu, wobei das dann auch mehr als 600 € sein dürften, wenn Du den Ratschlag von casa befolgst. Und von daher ist nun mal mein Hinweis hinsichtlich der Rechtsmittel schon richtig - es sei denn, Du willst das ganze mit aller Macht als Darlehen haben.

    Also hast Du 2 Möglichkeiten:

    1. Du beharrst auf den Kredit und die bei einer vollständigen Erstaustattung nicht ausreichenden Kreditsumme mit entsprechenden monatelangen Rückzahlungen - dann gehe so vor, wie bass386 es beschrieben hat oder

    2. Du wandelst den Antrag auf ein Darlehen um und beachtest dazu die Hinweise von casa und meine in Post #13. Allerdings würde es bei einem Zuschuß ebenfalls zu Beschränkungen beim Einkauf kommen, womit auch dann die Hinweise von bass386 zu beachten sind.

    Deine Entscheidung.

    Gruß!

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