Nebenverdienst Anrechnung bei ALG II - zu geringe Nachzahlung - was tun

  • Hallo

    Meine Freundin hatte einen bis zu 450€ job wo ihr 450€ angerechnet wurden, sie allerdings nur höchsten 266€ Verdiente.

    Bis jetzt hatte sie eine Rückzahlung von 875 € allerdings fehlt noch ungefähr 1000€.

    Was muss oder kann sie machen um ihr zustehendes Geld zu erhalten?

    Wäre sehr dankbar für eure Hilfe.

    MFG

  • Hallo @Vike ,

    deine Freundin hat wahrscheinlich einen vorläufigen Bescheid erhalten. Um den Zeitraum endgültig abzurechnen, werden weitere Unterlagen benötigt. Dies dürften in ihrem Fall die Gehaltsabrechnungen + Kontoauszug mit dem Gehaltseingang sein. Sie soll die Unterlagen einreichen und um Abrechnung des Zeitraumes bitten. Im übrigen wäre die vorgehensweise auch bei einem endgültigen Bescheid so, hier würde sie allerdings einen Änderungsbescheid erhalten.


    Die Rückzahlungen an das Jobcenter stehen aber nicht in Verbindung mit der Arbeit?


    Fragen:
    #1 Ist der Bescheid vorläufig oder endgültig?
    #2 Seit wann ist deine Freundin in Arbeit? Sind die Gehälter immer schwankend?
    #3 Von wann bis wann ist der aktuelle Bescheid gültig?


    Kurzer Hinweis:
    Das Motto in den Jobcentern lautet Überzahlungen zu vermeiden, deshalb wurde das Gehalt der Freundin auch mit 450 Euro angegeben. Eine Nachberechnung ist für Jobcenter und Leistungsempfänger einfacher und verständlicher. Allerdings kann der Leistungsempfänger bei gravierenden Abweichungen eine sofortige Nachberechnung verlangen. Bei Fällen in denen es um wenige Euro pro Monat geht, wird meist am Ende des Bewilligungszeitraumes abgerechnet.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!