ALG II 30 fachabi

  • Hallo Leute ich bin hier neu im Forum.


    Ich habe folgendes Problem: Zur Zeit bin ich ein Rehafall und mir soll eine Umschulung finanziert werden. Nun wollte ich mein Fachabitur nachholen an einem Abendgymnasium (20 Stunden die Woche). Hab schon die Bestätigung der Schule das ich sogar im zweiten Semester starten darf. Abendgymnasium. Unterricht 20 stunden vormittags. Bafög erhält man erst im 4ten Semester (das Semester wo ich dann Fachabitur ablege) Ich bräuchte Semester 2 und 3 alg2 zur Unterstützung danach wäre ich vom Amt weg und könnte Bafög beziehen. Ziel ist ein Studium. Ne Umschulung in den Bereich wo ich rein will schließt ein Jahresbufdi mitein, welches ich sehr schwer finde, da die meisten an unter 25 Jährige vergeben werden, die ich brauche um an der Schule für die Ausbildung zugelassen zu werden (Erzieher). Fachabi + Soziale Arbeit - Studium wäre sicherer umzusetzen. Schulstart wäre der August in NRW und ich wäre am Schulbeginn 30 Jahre alt.
    Eigent. soll ich ein Jahresbufdi und wenn das gut geht darf ich die schulische Ausbildung zum Erzieher machen. Bekomm ich dann von der Rentenkasse finanziert. (finde aber nichts).
    Steht mir alg2 eigent. zu wenn ich Fachabi nachholen will ? Es handelt sich wie gesagt um 20 Wochenstunden, nicht 30 oder so, dass ich theoretisch keine andere Arbeit aufnehmen könnte, nen Nebenjob hab ich wärend dieser Schulzeit dann auch, nur kein Teil oder Vollzeit. Mir wurde gesagt das Fachabi bis 25 möglich sei, danach nicht mehr. Lese aber oft im Internet das es Leute gibt die mit 30-35 Jahren Fachabi nachgeholt haben.Schulstunden sind wie gesagt nur 20 die Woche. Was ja auch Grundvorraussetzung für Alg2 ist, dass man nicht zu viele Stunden die Woche hat, oder täusche ich mich, sind die Schulstunden egal ? . Ab dem Zeitpunkt wo ich Bafög beziehen kann, werde ich aus alg2 natürlich rausfallen, mir gehts nur um die 2 Semester. Kann doch nicht sein, dass ich 1 Jahres-Bufdi machen kann, wonach nicht mal sicher ist das ich auch an der Schule zum Erzieher angenommen werde, aber nicht Fachabitur nachholen kann, wonach ich anschließend studieren kann. (Studienplatz kann man sogar einklagen).

    Kurzinfos nochmal. Schulform Abendgymnasium. Schuldauer Semester 2+3+4 = Fachabi, wovon Semester 4 mit Bafög gefördert werden würde, anschließend Studium Soziale Arbeit 6 Semester, ebenfalls Bafög.
    Was eigent. geplant war. Bufdi 2 Semester, anschließend 6 Semester Erzieherausbildung. Zwischen Bufdi und Erzieherausbildung kann es leicht zu 1-2 Wartesemester kommen, da die Anmeldung dort nur einmal im Jahr möglich ist (Anfang des Jahres) und ich zum Schulstart die 12 Monate praxis haben MUSS.
    Kann man da echt nichts machen in meinem Fall ? Die Angestellten beim Jobcenter sind oft nicht richtig informiert, es wurde auch direkt NEIN gesagt, obwohl die nicht mal wussten um welche Schulform es sich handelt und wie viele Wochenstunden ich Schule hätte, was man ja ganz klar wissen muss um überhaupt eine vernünftige Antwort geben zu können, da es ja offensichtlich viele Sonderregelungen was das angeht gibt, bin ich da jetzt leider auch total verunsichert und hoffe das mein Sachbearbeiter nicht ausreichend informiert war und es einen weg gibt, mit guter Begründung das Fachabi nachzuholen, trotz alg2 Lebenssicherung

    ps: Ich suche natürlich weiterhin Bufdistellen, schreibe Bewerbungen, aber irgendwie ergibt sich seit Monaten rein garnichts. Ein Studium würde mir auch viel mehr Möglichkeiten für meine berufliche Zukunft bieten können, vorallem im sozialen Bereich.

    2 Mal editiert, zuletzt von Konsult (4. Juni 2017 um 22:57)

  • Hallo,

    die Nichtgewährung von BaföG hat etwas damit zu tun, daß Du erst im höheren Schuljahr voll mit der Ausbildung belastet bist und damit von der Verpflichtung zur Ausübung einer Tätigkeit befreit bist. In dieser Zeit der Befreiuung hast Du dann tatsächlich keinen Anspruch auf ALG II.

    Bis dahin stehst Du dem Arbeitsmarkt neben dem Studium zur Verfügung und ein Anspruch auf ALG II besteht.


    Gruß!

  • Das bedeutet, dass du dich auch in Semester 2 + 3 bewerben musst und auch eine Vollzeitstelle annehmen musst.

    Das viel größere Problem ist, dass du nach dem Abi kein BAföG im Studium erhalten wirst, weil du die Altersgrenze erreicht hast. Womöglich kriegst du wegen des Alters noch nicht einmal im 4. Semester BAfÖG. Wie willst du das Studium finanzieren? Die Altersgrenze von 35 Jahren gilt nur für Masterstudiengänge oder Post-Diplom-studientgänge.

    Die Rentenversicherung zahlt Umschulungen und ggf. Ausbildungen.

    Wie wäre es mit einer Ausbildung zum Sozialassistenten / ähnlicher sozialer Beruf (Förderung durch DRV oder gar Schüler-BAföG mit ALG2-Bezug wenn Umschulung notwendig) und anschließend einer Ausbildung zum Erzieher (hier gibts dann wieder BAfÖG, da es sich um eine Aufstiegsfortbildung handelt (Meister-BAföG))?


    Bitte versuche dich etwas kürzer zu fassen. :thumbup:

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