Haushaltsgemeinschaft mit Eltern ALG II mit - Kind Ü25 mit einkommen

  • Hallo,

    meine Eltern beziehen Hartz4 und bilden mit einem Bruder eine Bedarfgemeinschaft(BG). Ich wurde im ersten Studium aus der BG rausgeworfen, als ich während ich BAföG erhalten habe. In der Haushaltsgemeinschaft(HG) bin ich aber immernochdrin. Jetzt mache ich noch den Master und bin wieder BAföG-berechtigt und habe einen 450€-Nebenjob. Ich weiß, dass das BAföG nicht als Einkommen zählt. Aber wie ist es mit eigenem Einkommen.
    Darf das Jobcenter mein EInkommen anrechnen? Wie kann ich die Vermutung des Amtes, dass ich meine Eltern finanziell unterstütze, widerlegen? Oder kann ich das nicht, wenn wir alles (Essen, Nutzung der Wohnung usw.) teilen?

  • Hallo :)

    Du bist nicht mehr in der BG deiner Eltern und des Bruders und somit darf und wird dir das Jobcenter dein Einkommen nicht anrechnen. In der BG deiner Eltern wirst du als Person in HG vermerkt, allerdings darf dein Name dort nicht drin stehen (eigentlich bist du anonym). Da du als HG aufgeführt wirst, erhalten deine Eltern 3/4 der KdU und die restlichen 1/4 sind von dir zu tragen.

    Was hat dir das Amt bzgl. der Unterstützung deiner Eltern mitgeteilt? Haben deine Eltern oder hast du ein Schriftstück erhalten? Unterstützt du deine Eltern finanziell und wenn ja wie?

  • hallo,

    Ich habe bisher nur BAföG erhalten und habe gerade einen Nebenjob angefangen. Das Amt weiß noch nichts von meinem Einkommen. Im ALG2-Bescheid bin ich nur "im Haushalt lebende Person". Mit meinen Einkommen kann ich meine Eltern nicht unterstützen, weil ich meine eigenen Ausgaben habe.
    Das Amt möchte von meinen Eltern bei jeder Antragstellung Auskunft über meine Einkünfte und Vermögen.
    Ich habe in den Foren gelesen, dass ich der Unterhaltsvermutung des Amtes widersprechen und aus der Haushaltsgemeinschaft austreten kann. Bin ich dann bei Antragstellung noch zur Auskunft verpflichtet? Wie ist das aber zu belegen?
    Und welche Gemeinschaft würden wir dann bilden? Müssen die Kosten dann nicht geteilt werden? Welchen Teil der KdU würden meine Eltern dann erhalten?

  • Das Jobcenter wird sich hierbei auf § 9 Abs. 5 SGB II berufen.

    Du kannst dem Jobcenter schriftlich erklären, dass du gegenüber deinen Eltern nicht unterhaltspflichtig bist. Somit würdest du der Unterhaltsvermutung des Jobcenters widersprechen und soweit keine Zweifel an der wahrheitsgemäßen Aussage bestehen, muss das Jobcenter dies auch anerkennen. Hier wird seitens des Jobcenters versucht, Teile deines Einkommens für den Unterhalt deiner "bereitzustellen", damit das Jobcenter Gelder einspart.

    Ob du deine Einkünfte und dein Vermögen offen legen musst? Ich sage nein, denn in den fachlichen Hinweisen steht folgender Satz:"Es kann von dem Hilfebedürftigen nicht mehr an Beweisen verlangt werden als er tatsächlich erbringen kann." Wenn du deinen Eltern somit weder Kontoauszüge, noch Bafög Bescheid Und Gehaltsabrechnung gibst, können sie diese Beweise nicht erbringen.

    Allerdings lassen sich Gesetze oftmals auch anders lesen und somit hätte ich gerne noch eine Antwort von @Casa , @Grace oder @Corinna

  • Das Urteil stützt sich auf eine Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 24.02.2011
    (Aktenzeichen: B 14 AS 87/09 R, a. a. O.)Das Sozialgericht Gießen stellte fest, dass
    geklärt ist, „dass der Leistungsträger von einem Partner, der selbst keine Leistungen
    beantragt, nach dem insoweit klaren Wortlaut des § 60 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 SGB II nur
    die Erteilung von Auskünften, nicht aber die Vorlage von Belegen verlangen kann…“
    Auf der Homepage Datenschutz-Notizen wird das Urteil bewertet.


    Zusammen zu leben reicht nicht, um den wechselseitigen Willen zu bekunden
    für einander einzustehen.

  • Die Sachbearbeiter vom Jobcenter fragen im Gespräch immer wieder nach meinem Konto. Kann meinen Eltern die Leistung gekürzt oder versagt werden, wenn ich mich weigere die Nachweise über meine Einkünfte nicht vorzulegen? Und darf sich das Amt dann mit mir in Verbindung setzen?
    Jetzt wurden meine Eltern zur Wohngeldstelle geschickt, weil sie Anspruch hätten und die Wohngeldstelle wartet will meinen Bescheid vom BAföG, den ich noch beantragen wollte.
    Das darf Jobcenter zum Wohngeld zwingen oder wollten Sie darüber informieren, dass man Wohngeld erhalten kann? Und werde ich dann automatisch zur Hilfsbedürftigen, wenn Eltern Wohngeld beantragen oder wird dort auch zwischen Bedarfs- und Haushaltsgemeinschaft unterschieden?

  • Hallo,

    Wohngeld istr vorrangig gegenüber ALG II. Wenn also ein Wohngeldanspruch besteht und dieser auch höher als das ALG II ausfällt, hat man keine Wahlmöglichkeit.

    Bei dem Wohngeld gibt es keine BG, es werden also in Deinem Fall alle Haushaltsmitglieder berücksichtigt.

    Gruß!

  • @bass386

    Eine HG kann vermutet werden, allerdings nicht ins Blaue hinein, sondern wenn überhaupt anhand von Beweismitteln. Eine Unterstützungsvermutung innerhalb einer HG ist auch erst dann zu vermuten, wenn die Person ihren eigenen SGB II-Bedarf decken kann und nochmal zusätzlich den Regelsatz zur Verfügung hat.

    Es heißt ja:


    Zitat von Gesetz

    (5) Leben Hilfebedürftige in Haushaltsgemeinschaft mit Verwandten oder Verschwägerten, so wird vermutet, dass sie von ihnen Leistungen erhalten, soweit dies nach deren Einkommen und Vermögen erwartet werden kann.

    Der Verweis auf § 9 Abs. 5 SGB II ist keine Grundlage Auskunft über Einkommen und Vermögen vom Sohn direkt ober über die Eltern zu fordern. Das war nicht die gesetzgeberische Intention. Zumal die Eltern auch schon durch § 60 SGB I verpflichtet sind alles Einkommen anzugeben.

    Einzig § 60 Abs. 1 SGB II käme für einen direkten Auskunftsanspruch der Behörde ggü. dem Sohn in Frage. Dieser setzt allerdings die positive Kenntnis der Leistungserbringung des Sohnes an die Eltern voraus. Vor diesen Verfahren (zumindest in Bezug auf Abs. 1, 2, 4) hüten sich die JC aber sehr wahrscheinlich, da für diese nicht die Gerichtskostenfreiheit gilt und sie idR. wohl wild spekulieren müssten, wer wann was für Einkommen und Vermögen hat und die Betroffenen i.E. oftmals einfach nur sagen können "nö, ich gebe nichts ab oder verwahre kein Vermögen für andere".

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