Erstausstattung nach Trennung

  • Hallo Zusammen,

    meine ehemalige Lebensgefährtin und ich haben zwei Jahre zusammen gelebt!
    Viele alte Möbel wurden durch neue ersetzt. Leider sind so gut wie alle vorhandenen Möbel Ihre (Da über Ihren Namen gekauft)

    Jetzt stell ich mir die Frage, ob ich noch mal Anspruch auf eine Erstausstattung habe, sobald eine neue Wohnung vorhanden ist....

    Ich habe vor etwa 10 Jahren bereits eine Erstausstattung gehabt, als ich in eine WG vom Sozialamt (Wohntraining) gezogen bin....

    Bestehen irgendwelche Möglichkeiten?

  • Seid ihr denn beide von Hartz IV abhängig? Ansonsten ist es deiner Lebensgefährtin zuzumuten, dir ein wenig vom Hausrat abzugeben. Ich gehe mal davon aus, auch wenn die Möbel auf ihren Namen gekauft wurden, dass du dich daran beteiligt hast. Einfach sagen, ich ziehe nur mit einem Koffer aus und das Amt zahlt mir alles neu, geht so einfach auch nicht. Solltet ihr allerdings beide von Hartz IV abhängig sein, ist es egal, da ja sonst deine Lebensgefährtin die Sachen, die du mitnimmst beantragen müsste.


  • Rechtlich kann die Lebensgefährtin nicht zur Herausgabe der Möbel gezwungen
    werden, wenn sie den Erwerb laut Kaufbelege nachweisen kann. Hier käme
    nur eine gütliche Einigung in Frage, die aber meistens bei einer Trennung
    nicht möglich ist.

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