Wie berechnet das JC die Kosten der Wohnung, wenn sie nicht angemessen ist

  • Hallo,

    ich bin neu hier und betreue Flüchtlinge erstmalig bei ihrer Wohnungssuche.

    Wir befinden uns in Nürnberg. Flüchtlinge, die aus ihrer Unterkunft ausziehen könnten, finden dennoch keine Bleibe, weil der Wohnungsmarkt für billigere Mieten leergefegt zu sein scheint.
    Selbst nach Anmeldung beim Wohnungsamt auf eine Sozialwohnung, kann man Ewigkeiten warten, bis man eine Wohnung besichtigen kann. Zumindest hat sich seit 9.1.2017 noch nichts getan und ich habe kein Gefühl dafür wie lange das dauern könnte.

    Nun gibt es vom Jobcenter Nürnberg folgende Tabelle:
    Richtwerte für Grundmiete und Nebenkosten ohne Heizung
    1 Personen 50 qm 374 Euro
    2 Personen 65 qm 472 Euro
    3 Personen 75 qm 584 Euro
    4 Personen 90 qm 656 Euro

    Wie rechnet jetzt das Jobcenter hier konkret für 4 Personen - Vater + Muter + Kind (3 Jahre) + Kind (4 Monate) zusammen in einer BG?
    Zahlt das Jobcenter 656 Euro auch wenn Wohnung nur 68 qm hätte?

    Wohnung hat 68 qm und soll 596 Euro (ohne Heizung kosten)

    Vielen Dank für mögliche Antworten.

  • Das Jobcenter würde in dem Fall maximal 656,00 EUR für Miete + Nebenkosten zahlen. In deinem Beispiel wären es 596,00 EUR die bezahlt werden würden. Allerdings benötigt man vor Umzug in die Wohnung das okay des Jobcenters. Hierzu reicht man das Mietangebot beim Jobcenter ein, der Sachbearbeiter prüft ob es angemessen ist und unterschreibt es.

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