Besonders sinnvoll hören sich diese Module wirklich nicht an. Deshalb habe ich vorhin ja gefragt, ob es da überhaupt vorher sowas wie ein Profiling gab, ob die zu behebenden Vermittlungshemmnisse ermittelt und kommuniziert wurden, wie es nun mal sein soll.
Meiner Meinung nach darf die Unterschriftverweigerung kein Sanktionsgrund sein, nicht mal ein Ausschlussgrund seitens des Trägers. Ghansafan sieht das anders. Es könnte als Verhalten, das zum Ausschluss von der Maßnahme führte, gedeutet werden. Dann ist die Rechtsgrundlage zu klären, nach der das Unterzeichnen von Verträgen mit Maßnahmenträgern zu den Mirkungspflichten gehört. Alles weitere hat das JC mit dem Träger zu regeln. Ein SB darf wohl erwarten, dass die zugewiesenen Teilnehmer sich in irgendwelche Verträge trixen lassen müssen um auch teil zu nehmen.
Wenn dieser Vertrag auch noch rechts- oder sittenwidrig wäre bist du natürlich voll aus dem Schneider. Das ist leider oft der Fall. Wenn du das nachweisen könntest wäre richtig was in der Hinterhand, falls eine Sanktonsanhörung kommt.