Alg2 Aufstockung hab ich ein Anrecht ?

  • Guten Tag, ich hoffe das mir einer weiter helfen kann.
    Ich wurde jetztes Jahr gebeten nach dem ich meine Ausbildung angefangen habe Bab zu beantragen um zu prüfen ob ich noch von jc oder Agfa? Geld bekomme. Ich sollte ein Antrag auf Bab stellen. Dies wollte ich auch im November machen da aber mein damaliger Freund bei mir eingezogen ist und ich der Meinung war das mir kein Geld zusteht habe ich da angerufen und zu fragen wie es aussieht. Ich sollte ein Schreiben aufsetzten das ich nicht alleine wohne und auf Bab verzichten möchte. Das habe ich gemacht und im schreiben geschrieben das ich Bab nicht brauche da mein freund eingezogen ist. Anfang Januar bat ich um ein neue Antrag für Bab da meine Wohnsituation sich geändert hatte und ich wieder alleine wohne. Dies habe ich gemacht und ich bekam eine Ablehnung. Damit bin ich wieder zum Jc gegangen um zu fragen wie es jetzt aussieht wie ich weiter machen soll , da wurde mir gesagt das ich auf agl2 verzichtet hätte und mir kein Geld zustehen würde. Ich weiß nicht ob ich ein Fehler gemacht habe??? Danke. :S

  • Hallo,

    Bei Azubis, deren Ausbildung dem Grunde nach mit BAB gefördert werden kann, entfällt der Anspruch auf ALG II nicht mehr grundsätzlich.

    Also einen Antrag auf Alg II stellen und nachweislich beim JC einreichen( am besten auf Kopie der 1. Seite Empfang bestätigen lassen),was Du da mal früher gesagt hast, ist uninteressant.

    Den Antrag hat das JC zu bearbeiten und fertig, eine Ablehnung muss begründet werden. Eine Begründung ist sicher nicht- Die Antragstellerin hat mal irgendwann gesagt, sie verzichtet auf Alg II.

    Hier ist der Antrag:
    https://www3.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc/gr…022DSTBAI378194

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