Umzug wird nicht genehmigt trotz Schimmel

  • Hallo liebe Leute,

    ich bin echt verzweifelt und weiß nicht mehr was ich noch tun kann.

    Und zwar sind wir im August 2015 in die Wohnung hier eingezogen und haben im Winter 2015 schon den ersten Schimmel bemerkt.
    Daraufhin haben wir beim Vermieter angerufen und nach einigen Wochen kam eine Firma heraus, welche den Schimmel mit Schimmelfarbe und Entferner erst einmal bereinigt hat. Das ganze ging dann immer so weiter und nach Messungen im Keller wurde doch eine extreme Feuchtigkeit festgestellt und diese zieht dann nach oben in unsere Wohnung und wird wohl auch nicht aufhören, bis der Keller komplett instandgesetzt wird. Dies ist auch die Einschätzung eines Mitarbeiters der Firma die heraus kam. In unserer Wohnung sind jetzt "Schimmelplatten" doch der Schimmel kommt jetzt erneut wieder durch und die Böden sind klamm. Dies ist extrem gesundheitgefährend und hinzu kommt, dass mein Mann nierentransplantiert ist und dies kein dauerhafter Zustand sein kann, da besonders gefährlich,

    Jetzt haben wir uns eine neue Wohnung gesucht und das Wohnangebot bei dem Amt vorgelegt. Auf Renovierungskosten und Umzugskosten und Kaution haben wir im Antrag komplett verzichtet, da die neue Wohnung komplett renoviert ist und wir etwas gespart haben und wir einfach nur beim neuen Vermieter die Bescheinigung für die Mietübernahme in der neuen Wohnung benötigen. Wir wollen einfach nur umziehen und raus hier.

    Jetzt dachten wir, dass es kein Problem darstellt und ich sogar ein Schreiben mit Schilderung zu dem Schimmel sogar beigefügt habe, doch jetzt kam ein Schreiben vom Amt, dass dieses Nachweise über die geltend gemachten Mängel beim Vermieter benötigt und das Antwortschreiben des Vermieters. Doch dies ist alles telefonisch gelaufen und ich glaube kaum, dass der Vermieter mir das alles so bestätigen wird. Ich brauch doch nur die Bescheinigung für die Übernahme der neuen Miete. Die neue Wohnung ist sogar 5 qm² kleiner und ca. 20€ günstiger als unsere jetzige. Also dies stellt nicht einmal ein Problem dar. Wir wollen keinen Cent vom Amt, sondern einfach nur die Bescheinigung für die Miete.

    Was kann ich jetzt noch tun? Ich bin richtig verzweifelt, weil der neue Vermieter uns die Frist bis zum Ende dieser Woche gesetzt hat, ansonsten hätte er andere Mieter.

  • Ich würde am Dienstag ins Jobcenter gehen und den Sachbearbeiter mit Fotos, Schriftstücken etc. konfrontieren. Sollte dieser nicht einlenken, kannst du immer noch mit dem 1. Sachbearbeiter, Team- oder Amtsleiter sprechen.

    § 22 Abs 1. Satz 2 SGB II sagt folgendes (dürfte auch bei Umzug ohne Zustimmung gelten)
    "Erhöhen sich nach einem nicht erforderlichen Umzug die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung, wird nur der bisherige Bedarf anerkannt."

    Da der Bedarf der KdU vermutlich sinken wird, dürfte dies mit dem Jobcenter normalerweise keine Probleme geben.

    §22 Abs.4 SGb II
    "Vor Abschluss eines Vertrages über eine neue Unterkunft soll die leistungsberechtigte Person die Zusicherung des für die neue Unterkunft örtlich zuständigen kommunalen Trägers zur Berücksichtigung der Aufwendungen für die neue Unterkunft einholen. Der kommunale Träger ist zur Zusicherung verpflichtet, wenn die Aufwendungen für die neue Unterkunft angemessen sind."

    Der Sachbearbeiter muss den Mietvertrag absegnen, sofern er den angemessenen KdU entspricht. Da dies lt. deinen Aussagen der Fall ist, würde ich den Mitarbeiter auf den o.g. § verweisen.

    Ich vermute das der Sachbearbeiter diverse Dokumente anfordert, um ggf. Umzugskosten gewähren zu können. Darauf hättest du nach deinen Schilderungen Anspruch.

  • Danke für die hilfreiche Antwort. Wir werden auch Dienstag mit Fotos dahin fahren, denn es ist sehr eilig. Wir wollen ja nicht einmal was bewilligt, sondern einfach nur umziehen... Warum man sich so quer stellt, ist mir ein Wunder

  • Danke für die hilfreiche Antwort. Wir werden auch Dienstag mit Fotos dahin fahren, denn es ist sehr eilig. Wir wollen ja nicht einmal was bewilligt, sondern einfach nur umziehen... Warum man sich so quer stellt, ist mir ein Wunder


    Wie schon gesagt, notfalls mit 1. Sachbearbeiter, Team- oder Amtsleiter sprechen, dort erreicht man oft mehr.

    Schreibe Dienstag, was dabei herausgekommen ist. Dann können wir ggf. weitere Schritte planen.

  • Hallo,

    ohne Nachweis der schriftlichen Mangelanzeige (inklusive einer Mietminderung) und einer nachgewiesen gesetzten Frist zur Schadensbeseitigung wird das Jobcenter eher nicht mitspielen. Versuche es erstmal, wie bass es Dir empfohlen hat, rechne aber nicht unbedingt damit, daß dann der Umzug als solches genehmigt wird.

    Gruß!

  • Umziehen könnt ihr auf jeden Fall, die KdU würden hier auch übernommen werden. Eigentlich sollte es kein Problem sein, dies zu bestätigen.

    Der Grund, warum das nicht gleich gemacht wird ist wohl die Übernahme der Umzugskosten zu verhindern.

    Rechtsanwalt Helge Hildebrandt kommentiert zu einem ähnlichen Fall:

    Von einer Erforderlichkeit des Umzuges kann nicht erst bei Eintritt eines Gesundheitsschadens ausgegangen werden. Bereits bei einer konkreten Gesundheitsgefährdung durch Schimmel in der Wohnung ist das Jobcenter verpflichtet, die Zustimmung zu einem Umzug zu erteilen.

    https://sozialberatung-kiel.de/2014/10/01/sch…et-umzugsgrund/

    Daraus ergibt sich auch, dass die Umzugskosten übernommen werden müssen, da der Umzug notwendig ist.


    Das JC verlangt einen Nachweis, dass die Mängel beim Vermieter geltend gemacht wurden. Das ist korrekt. Auf ein Telefonat könnt ihr nicht verweisen, weil das nicht nachweisbar ist. Ein Antwortschreiben des Vermieters kann nicht verlangt werden, weil ihr keinen Einfluß darauf habt ob geantwortet wird. Würde er nicht antworten bliebet ihr über - das geht so nicht. Also gleich am Dienstag ein Einschreiben losschicken, dabei auf das Telefonat verweisen, Kopie und Nachweis einreichen.

    Hilfreich wäre bestimmt auch eine Bestätigung der Gesundheitsgefährdung nach Transplantation durch einen Arzt, hier liegt eine besondere Gefährdung vor, der das JC unbedingt folgen muss.

    Sollte der von Bass vorgeschlagene Weg nicht zu einer Bestätigung der Mietübernahme führen, müsst ihr das unbedingt schriftlich verlangen! Oder nehmt einen Beistand mit, der die Ablehnung bezeugen kann. Dann unbedingt wieder melden!

    Es steht auch nichts dafür, dass ihr den Umzug aus eurem Schonvermögen finanziert. Das wäre dann das nächste Thema.

  • Hallo,

    Der Grund, warum das nicht gleich gemacht wird ist wohl die Übernahme der Umzugskosten zu verhindern.

    nein. Es wurde bisher weder ein Umzug abgelehnt noch irgend etwas verhindert. Es wurde einfach der Nachweis des Vermieters gefordert, daß ein fremdverschuldeter und nicht in absehbarer Zeit behebbarer Schaden vorliegt.

    Also bitte keine solche spekulativen Aussagen.

    Im Fall selbst stellt sich mir die Frage, warum der Schaden 1 Jahr lang akzeptiert wurde und nun eine Entscheidung binnen weniger Tage
    erwartet wird - ohne auch nur irgendeinen Nachweis über den Schaden und evtl. Folgen zu haben. Auch über eine Mietminderung lese ich nichts - obwohl diese durchaus hätte schon seit 1 Jahr vorgenommen werden können. Spätenstens beim letzten Punkt könnte das Amt als eigentlicher Mietzahler durchaus grantig werden. Aber das ist nur eine Vermutung meinerseits.

    Gruß!

  • Hallo,

    weil in den letzten Monaten auch so weit wieder alles ok war durch die Schimmelplatten. Erst als es wieder anfing kühler zu werden, zog die Feuchtigkeit in unsere Wohnung und der Schimmel kam wieder durch.

    Ich möchte doch einfach nur die Bescheinigung für die Mietübernahme für den Vermieter... Ich möchte doch nicht einmal Umzugskosten etc. haben.


    Das mit dem Attest meines Mannes haben wir auch schon vor. Werden morhen direkt zum Arzt gehen und ein solches Attest zur Gesundheitsgefährdung besorgen

    Wir werden auch anbieten, dass sich jemand selbst vor Ort ein Bild über den Zustand machen kann.

    So langsam reicht es mir wirklich, ich will keinen Cent und einfach nur raus aus diesem Loch!

    Einmal editiert, zuletzt von Turzo (17. April 2017 um 12:26)

  • nein. Es wurde bisher weder ein Umzug abgelehnt noch irgend etwas verhindert. Es wurde einfach der Nachweis des Vermieters gefordert, daß ein fremdverschuldeter und nicht in absehbarer Zeit behebbarer Schaden vorliegt.

    Also bitte keine solche spekulativen Aussagen.

    Wenn die Bescheinigung zur Mietübernahme nicht zeitnahe kommt wird der Umzug verhindert. Die Miete muss übernommen werden, das ist wohl unstrittig. Wozu also die Benachrichtigung über den Mangel und auch noch ein Antwortschreiben des Vermieters vorlegen? Letzteres kann dem "Kunden" gar nicht zugemutet werden, da er keinen Einfluss darauf hat ob er Antwort erhält oder nicht.

    Hier soll geprüft werden, ob der Umzug notwendig ist, und dabei kann es nur um die Umzugskosten gehen. Mit der Zusicherung der Mietzahlung einer geringeren KdU hat das nichts zu tun. Das ist keine Spekulation, sondern der einzig erkennbare Zusammenhang, wenigstens für mich.


    Im Fall selbst stellt sich mir die Frage, warum der Schaden 1 Jahr lang akzeptiert wurde und nun eine Entscheidung binnen weniger Tage
    erwartet wird - ohne auch nur irgendeinen Nachweis über den Schaden und evtl. Folgen zu haben.

    Man ging wohl davon aus, dass der Schaden dauerhaft behoben wird, was sich als Irrtum heraustellte. Nun bietet sich die Gelegenheit eine Wohnung ohne Gesundheitsgefährdung zu beziehen, aber das Zeitfenster ist eng. Deshalb wird erwartet, dass die Bestätigung der Mietübernahme rechtzeitig erfolgt, und da dem nichts entgegenspricht durchaus berechtigt.

    Die ganze Sache mit dem Schaden ist völlig nebensächlich, da es nicht um die Kostenübernahme des Umzugs geht, nicht um die Notwendigkeit des Umzugs, sondern um die Mietübernahme für eine günstigere Wohnung. Das muss jetzt schnell gehen, weil die Wohnung sonst weg ist. Da die Miete auf jeden Fall übernommen wird spricht absolut nichts dagegen dies auch zu bestätigen.

    Allerdings könnte es noch ein Problem mit doppelter Miete geben, was noch gar nicht angesprochen wurde. Doppelte Miete wird natürlich nur bei einem notwendigen Umzug übernommen. Auch ein eventuell benötigtes Kautionsdarlehen könnte noch Thema werden.

  • nein. Es wurde bisher weder ein Umzug abgelehnt noch irgend etwas verhindert. Es wurde einfach der Nachweis des Vermieters gefordert, daß ein fremdverschuldeter und nicht in absehbarer Zeit behebbarer Schaden vorliegt.

    Also bitte keine solche spekulativen Aussagen.

    Wenn die Bescheinigung zur Mietübernahme nicht zeitnahe kommt wird der Umzug verhindert. Die Miete muss übernommen werden, das ist wohl unstrittig. Wozu also die Benachrichtigung über den Mangel und auch noch ein Antwortschreiben des Vermieters vorlegen? Letzteres kann dem "Kunden" gar nicht zugemutet werden, da er keinen Einfluss darauf hat ob er Antwort erhält oder nicht.

    Hier soll geprüft werden, ob der Umzug notwendig ist, und dabei kann es nur um die Umzugskosten gehen. Mit der Zusicherung der Mietzahlung einer geringeren KdU hat das nichts zu tun. Das ist keine Spekulation, sondern der einzig erkennbare Zusammenhang, wenigstens für mich.

  • Dann bestehe nachdrücklich auf die Bescheinigung der Mietübernahme. Da gibt es kein Ermessen, wenn die Kosten noch geringer sind als vorher.

    Das Attest belegt dann allerdings auch, dass der Umzug notwendig ist und die Umzugskosten zu tragen sind. (Der Schimmelbefall muss natürlich auch nachgewiesen werden.) Vor allem belegt es, dass hier gar kein Spielraum vorhanden ist.

    Wenn etwas Vernunft waltet wird der von Bass genannte Weg zum notwendigen Ergebnis führen, sollte der SB sich weiterhin weigern die Bestätigung zu verweigern.


    Wann wäre der Umzug denn möglich? Gäbe es doppelte Mietzahlung? Die müsstet ihr dann nämlich auch selbst stemmen, wenn der Umzug nicht als notwendig erkannt wurde.

  • Hallo,

    Das ist keine Spekulation, sondern der einzig erkennbare Zusammenhang, wenigstens für mich.

    bleibt dennoch reine Spekulation - vor allem, weil überhaupt keine negative Entscheidung getroffen wurde.

    Die kommunalen Richtlinien der meistens größeren Richtlinien verlangen bei Schimmelbefall eine entsprechende Bescheinigung - auch wenn Du Dich auf den Kopf stellst. Das hat auch ganz bestimmte Gründe, auf deren näheren Erläuterungen ich hier aber im Interesse der Lesbarkeit des Threads verzichte.

    Der Fragesteller soll den Vorschlag von bass umsetzen - was ja auch bis zu Deinem Auftreten in diesem Thread Konsens war. Man muß nicht alles komplizierter machen...

    Gruß!

  • Danke für die Antworten. Werde morgen zum JC und mal den Weg von Bass umsetzen.

    Doppelte Miete wird auch nicht fällig, da die Kündigungsfrist mit Einzgsdatum passt.

    Ich danke euch für eure Hilfe und werde morgen mal schildern, was der Besuch ergeben hat.

  • Der Fragesteller soll den Vorschlag von bass umsetzen - was ja auch bis zu Deinem Auftreten in diesem Thread Konsens war. Man muß nicht alles komplizierter machen...

    Mein "Auftreten" hat an diesem Konsens nichts geändert, ich bin ebenfalls der Meinung nochmals vorzusprechen um die Bescheinigung zu kriegen und notfalls mit dem Teamleiter zu sprechen. Das schrieb ich doch.

    Und warum sollte ich mich auf den Kopf stellen weil die Notwendigkeit eines Umzugs vor Kostenübernahme nachgewiesen werden muss? Das ist mir bekannt, daran gibt es nichts zu beanstanden, und kommunale Richtlinien braucht es da auch nicht, das verlangt schon das Gesetz. Mit der Bestätigung der Mietzahlung durch den Leistungsträger hat das aber nichts zu tun. Die Miete ist angemessen, sogar geringer als vorher. Mehr braucht es dazu nicht.


    bleibt dennoch reine Spekulation - vor allem, weil überhaupt keine negative Entscheidung getroffen wurde.

    Die Bescheinigung der Mietübernahme wurde von Dokumenten abhängig gemacht, die damit nichts zu tun haben, weil sie für die Mietzahlung nicht relevant sind.


    stimmt - weil die Zeit von einem Jahr auch viel zu kurz für eine solche Antwort war...

    Vor einem Jahr stand nichts dergleichen an, wie wir wissen. Auch vor einem Jahr hätte der "Kunde" keinen Einfuss darauf gehabt ob der Vermieter antwortet, und deshalb nichts davon abhängig gemacht werden können ob es eine Antwort gibt oder nicht.


    Danke für die Antworten. Werde morgen zum JC und mal den Weg von Bass umsetzen.

    Doppelte Miete wird auch nicht fällig, da die Kündigungsfrist mit Einzugsdatum passt.

    Ich danke euch für eure Hilfe und werde morgen mal schildern, was der Besuch ergeben hat.

    Ich drücke dir die Daumen. Die Vorgesetzten werden hoffentlich erkennen, dass man euch die Bescheinigung ausstellen muss. Wenn nicht lasse dir unbedingt schriftlich geben, dass das nicht getan wird. (Vielleicht kommen sie auch der Beratungspflicht des Leistungsträgers nach und sprechen das Thema Notwendigkeit und Kostenübernahme an.)

  • Die Zusicherung wird von dem Jobcenter erteilt (und muss auch erteilt werden), wenn die Aufwendungen für die neue Unterkunft angemessen sind und der Umzug erforderlich ist.

    Auch wenn der Umzug nicht erforderlich wäre, deshalb muss die Notwendigkeit zur Bestätigung der Mietübernahme nicht geprüft werden. Wie du selbst schreibst ist das nur für eine Umzugsgenehmigung wichtig, und die braucht's nur die Übernahme der Umzugskosten.


    Verzichtet auf die Zusicherung und unterschriebt den Mietvertrag!

    Der Vermieter will nun mal schriftlich haben, dass die Miete gezahlt wird. Das ist das Problem, und deshalb ist es dringend.

  • Wie Corinna schon schrieb, ist hier nicht bekannt ob die KdU tatsächlich angemessen sind. Eine Aufforderung zu Unterzeichnung eines Mietvertrages ohne Kostenübernahme ist somit nicht empfehlenswert. Solch ein Vorgehen kann zur Folge haben, dass Nachzahlungen nicht genehmigt werden und der TE auf den Nachzahlungen sitzen bleibt.

    Beitrag von @Ghansafan wird deshalb deaktiviert.

  • Man sollte nicht vergessen, dass die Erforderlichkeit des Umzugs mit ziemlicher Sicherheit festgestellt wird. Das wäre auch der Fall wenn es nicht um einen gesundheitlich besonders bedrohten Menschen ginge (siehe Link weiter oben).

    Hier geht es vor allem um die Bescheinigung, dass die Miete übernommen wird, damit der Mietvertrag abgeschlossen werden kann. Für alles weitere bleibt noch genug Zeit, es kann ja eh nicht sofort umgezogen werden. Diese Wohnung ist für einen der beiden richtig gefährlich, die Erforderlichkeit lässt sich auf jeden Fall feststellen. Sie sind bereit finanzielle Nachteile in Kauf zu nehmen (obwohl das nicht sein muss und nicht sein sollte) um dieser Gefährdung zu entgehen.

    Es bleibt zu hoffen, dass dies heute im Gespräch geklärt werden konnte. Andernfalls wäre es gefährlich den bürokratisch sicheren Weg zu gehen. Die Bescheinung muss her, damit die Wohnung gesichert ist. Alles weitere hat Turzo bereits als zweitrangig dargestellt, da müssen wir uns hier nicht über ungelegte Eier streiten, ein Hinweis darauf sollte reichen.

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