Jobcenter akzeptiert Dokumente ALG II nicht

  • Hallo,

    ich habe vor einer Woche einen Antrag abgegeben mit allen notwendigen Dokumenten. (Kopie von Personalausweis, Krankenkassenkarte, Sozialversicherungsausweis, Kontoauszüge der letzten 3 Monate, Antrag + KDU)


    Jetzt habe ich gestern einen Brief erhalten der besagt :

    Es fehlen folgende Nachweise:

    1. alle in der Checkliste angekreuzten Unterlagen, bitte schneiden Sie Ausweise und oder Karten nicht auf ein kleines Format zu.
    (Das habe ich wirklich gemacht, weil ich auf einer Seite mehrere Dokumente gedruckt habe und Papier sparen wollte - Aber es ist alles lesbar, ausserdem wurde bereits eine Kopie vom Ausweis von einem JC Mitarbeiter gemacht. Ansonsten liegen alle Nachweise aus der Checkliste vor. Falls ich nochmal etwas vorzeigen sollte, reicht da die Nummer vom Sozialversicherungsausweis?)

    2. das Antragsformular des Landratsamtes *Ort*
    (Ich habe den Antrag von muenchen-jobcenter benutzt, ich sehe das Problem nicht, da § 9 (SGB X) )

    3. lückenlose Kontoauszüge der vergangenen 3 Monate, Konten und Finanzübersicht aller Banken, diese erhalten sie nur von ihrer Bank.
    (Kontoauszüge habe ich lückenlos vorgelegt bis zum Tag der Antragsstellung. Ich bin mir immer noch nicht sicher was mit Finanzübersicht gemeint ist. Es handelt sich bei meiner Bank um eine Direktbank, also keine Filialen. )


    Kann mir jemand sagen, wie ich vor gehen soll? Ich gehe morgen oder übermorgen hin und teile Ihnen meine o.g. Gedanken mit.

  • Hallo ririsu!

    Lege die Unterlagen dem JC wie gewünscht vor.

    Verwende die gewünschten Formulare (§ 60 Abs. 2 SGB I).

    Wenn Du etwas nicht versteht, frage nach, was gemeint ist.

    Wenn es Dir ums Prinzip geht, Du sonst nichts zu tun hast und Du auf das Geld nicht unbedingt zeitnah angewiesen bist, kannst Du Dich selbstverständlich auch mit dem JC streiten.

    Gruß!

  • Weder du noch das JC darf deinen Personalausweis kopieren, das verbietet das Personalausweisgesetz und untersagt der Datenschutz. Der Personalausweis wird, wie überall, wo die Identität eines Bürgers festgestellt wird, vorgelegt. Kopieren dürfen ihn nur Banken und Einrichtungen, die vom Geldwäschegesetz betroffen sind.

    Wieso deine Krankenkassenkarte in Kopie vorliegen soll erschließt sich mir auch nicht. Die Vorlage reicht völlig, damit sie wissen wohin der Versicherungsbeitrag zu gehen hat. Verboten dürfte das Kopieren hier aber nicht sein.

    Das mit der Finanzübersicht habe ich noch nie gehört. Gewöhnlich gibst du an welche Konten du hast und belegst was da an Kohle verfügbar ist. Wenn du etwas verschweigst finden die das über den Datenabgleich eh raus. Alles andere ist mit Kosten verbunden, die dir nicht erstattet werden, da das Gesetz derartiges gar nicht verlangt.

    Mit den Kontoauszügen dürfte deine Bedürftigkeit hinreichend bewiesen sein.

    Das mit dem Formular ist richtig, du musst das verwenden was vor Ort angesagt ist. Deine Bedürftigkeit ist mit Antragstellung aktenkundig geworden, von diesem Monat an hast du (rückwirktend bis zum 1.) einen Leistungsanspruch, falls du bedürftig bist, das hat mit dem falschen Forumlar nix zu tun.

    Wenn du hingehst nimm einen Beistand mit. Der schreibt fleissig und lächelnd mit, und wenn er sich auskennt darf er auch in deinem Namen vortragen. Wenn er was sagt was dir nicht taugt musst du das sofort richtig stellen, sonst ist es so als ob du das selbst gesagt hast.

  • Zur Finanzübersicht habe ich folgendes gegoogelt:
    "Die Finanzübersicht der Bank gibt Auskunft über alle Konten,Karten,Sparkonten und Depots,sowie die entsprechenden Salden."

    Ich persönlich finde das lächerlich, denn sollte der TE nicht alle Konten, Depots etc. angegeben haben, würde dies durch Datenabgleiche etc. durch eine Software erkannt, die Leistungen würden eingestellt und der Betrag zurückgefordert werden.

    Kopie Krankenkassenkarte, Personalausweis und der Bankkarte

    Eine Vorlage der Krankenkassenkarte reicht nicht aus, denn der Sachbearbeiter der den Antrag prüft hat diese nicht vorliegen. Eine Kopie ist somit besser, denn Fehler können so vermieden werden. Dies gilt auch für die Bankkarte, denn ein Zahlendreher, der TE würde sein Geld nicht erhalten und der Aufschrei wäre riesengroß.

    Personalausweise werden gerne kopiert, dürfen aber im Gegensatz zu Aufenthaltstiteln nicht in die Akte geheftet werden. Warum? Keine Ahnung, habe nie einen Anordner gesehen der auf den Personalausweis geschaut hat.

  • Eben. Dieser Schrieb ist nicht erforderlich, kostet mit Sicherheit Geld und ist für den Antragsteller schwerer zu beschaffen als der Datenabgleich für den SB ist. Lächerlich ist das eher nicht, ich halte das für eine unerlaubte Datenerhebung.

    Der SB muss die Karte nicht vorliegen haben, wenn die Angaben des Antragstellers falsch wären hätte er keine Krankenversicherung, die Krankenkasse würde sich alsbald melden, weil sie den gebuchten Betrag nicht dem Versicherten zuordnen könnte.

    Von der Kopie einer Bankkarte abzuschreiben verringert die Gefahr eines Zahlendrehers keinesfalls. Der Antragssteller trägt seine Kontodaten doch sowieso auf dem Antrag ein, in wesentlich größeren Zahlen als von der Kopie abgelesen werden können.

    Da all diese geforderten Dokumente nicht von allen JC eingefordert werden handelt es sich hier um eine kommunale Blödsinnigkeit, die keine Rechtsgrundlage hat.

    Wenn alle leistungsrelevanten Dokumente vorliegen sollen die den Antrag bearbeiten und ihre Zeit nicht damit vertrödeln noch irgendwas zusätzlich einzufordern, die Leute sind doch überlasstet genug. Vor allem sollen sie den Antragstellern nicht noch unnötige Wege und Ausgaben aufzwingen um noch mehr Zeugs abheften zu können das keiner braucht.

  • Alles klar :

    Gewünschten Antrag werde ich ausfüllen.
    Werde dieses mal versuchen "gute" Kopien herzustellen, unabhängig von Sinn / Rechtmäßigkeit.

    Finanzübersicht immer noch unklar, einfach bei der Bank beantragen und abgeben, oder nachhaken? Ich konnte sehr wenig / bis gar keine Infos dazu finden, bloß dass die Forderung ungewöhnlich ist und generell nur bei Betrugsverdacht gefordert wird. Außerdem habe ich ein Paypal Konto, da wird eine Finanzübersicht noch weit ungewöhnlicher sein.

    Ich habe wirklich nicht vor, dem Amt Informationen vorzuenthalten oder das ganze in die Länge zu ziehen, v.a. weil das JC bereits weiß, dass ich nur 2 Monate lang Unterstützung benötige, da möchte ich nicht wochenlang mit dem JC diskutieren.

    Vielen Dank.

  • Wenn du es nicht in die Länge ziehen möchtest, dann reiche die Finanzübersicht ein. Müsstest du bei deiner Bank beantragen, allerdings kann ich dir nicht sagen ob sie was kostet und wieviel.

    Das einzige was noch sein könnte ist, dass evtl. Finanz- und Vermögensübersicht vertauscht wurden. Allerdings wird eine Vermögensübersicht meist vom Sachbearbeiter aufgrund deiner angegebenen Daten erstellt. Hierfür würden dann z.B. noch Kopien von Lebensversicherungen, Bausparverträgen, KFZ Scheinen/Briefen, Häusern, Grundstücken etc. angefordert. Kann aber in deinem Fall wohl ausgeschlossen werden.

  • Zunächst ist eventuell doch mal erwähnenswert, dass nicht alle Forderungen des Jobcenter
    auch immer rechtlich abgedeckt sind.

    Sozialhilfe, Grundsicherung und Arbeitslosengeld II - Datenschutz



    Es ist also nicht so, dass Leistungsberechtigte nur Pflichten haben. Es wäre wünschenswert, wenn das
    bei der Hilfestellung Berücksichtigung fände hier.

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