Meldeaufforderrung gültig

  • Hallo,

    Ich habe für morgen einen Termin zu einer "Berufeparty". Allerdings sehe ich in dieser nicht viel Nutzen für mich, da ich in den nächsten Wochen schon anderweitig Bewerbungsgespräche habe.

    Nun ist die Frage für mich, ob es überhaupt eine Meldepflicht für mich gibt, da es auf dem Anschreiben nicht vermerkt ist. Lediglich die Rechtsfolgebelehrung ist auf der Rückseite zu finden.

    Danke im voraus für eure Hilfe.


  • Hallo @'Ralle123,

    stimmt, es ist im oberen Teil des Schreibens nicht explizit aufgeführt, dass es sich um eine Einladung gemäß §59 i.V. § 309 SGB III handelt.

    Anderseits spricht die Rechtsfolgebelehrung und die Rechtsbehelfsbelehrung dafür, dass es sich doch um eine solche Einladung handelt.

    Dieses Schreiben stellt auch einen Verwaltungsakt dar, zu erkennen an der Rechtsbehelfsbelehrung, § 36 SGB X.Bei einer Einladung nach § 59 SGB II i.V. § 309 SGB III handelt es sich um einen Verwaltungsakt.

    Ich empfehle, dort Morgen hinzugehen. Ansonsten kann es durchaus zu einer Anhörung kommen.

  • Hallo @'Ralle123,

    stimmt, es ist im oberen Teil des Schreibens nicht explizit aufgeführt, dass es sich um eine Einladung gemäß §59 i.V. § 309 SGB III handelt.

    Anderseits spricht die Rechtsfolgebelehrung und die Rechtsbehelfsbelehrung dafür, dass es sich doch um eine solche Einladung handelt.

    Dieses Schreiben stellt auch einen Verwaltungsakt dar, zu erkennen an der Rechtsbehelfsbelehrung, § 36 SGB X.Bei einer Einladung nach § 59 SGB II i.V. § 309 SGB III handelt es sich um einen Verwaltungsakt.

    Ich empfehle, dort Morgen hinzugehen. Ansonsten kann es durchaus zu einer Anhörung kommen.


    Wir hatten im Jobcenter ähnliche Veranstaltungen, allerdings ohne "Zwang".

    Eine Rechtsfolgebelehrung bzw. eine Rechtsbehelfsbelehrung sagt meiner Meinung nach nicht viel aus. In Jobcentern werden viele Dokumente rausgeschickt, in denen keine Rechtsfolgebelehrung bzw. eine Rechtsbehelfsbelehrung sein dürfte.

    Klarheit kann eigentlich nur ein Anruf beim Sachbearbeiter bringen.

  • Ich halte das für keine gültige Meldeaufforderung. Schauen was geht, Einblicke in Berufsfelder, Geschenke und Party mit Livemusik dienen nicht der Vermittlung in Arbeit oder einem anderen Grund, den der Gesetzgeber für statthaft erklärt hat.

    Wer auf der sicheren Seite sein will geht hin, läßt seine Anwesenheit feststellen und geht wieder, wenn's fad wird.

    Wer sich gegen solche Willkür wehren will teilt mit, dass es sich nicht um einen statthaften Meldegrund handelt, was ja auch in dem Schreiben nicht behauptet wird, da der entsprechende Paragraph nicht genannt wird. Die Rechtsfolgenbelehrung ist für einen statthaften Meldegrund nach §59 SGBII vorgesehen, nicht für eine Einladung zur schauen-was-geht-Party mit Mucke und Geschenken.

  • Hallo,

    Schauen was geht, Einblicke in Berufsfelder, Geschenke und Party mit Livemusik dienen nicht der Vermittlung in Arbeit

    das sehe ich etwas anders. Es könnten mit eienr solchen Veranstaltung insbesondere U-25-Bezieher angesprochen werden o.ä. Dagegen ist prinzipiell auch nichts einzuwenden. Allein der Ort der Veranstaltung sagt eigentlich aus, daß es durchaus um die Vermittlung von Arbeitsgelegenheiten und Informationen zu Berufsfeldern handelt - auch das eigentlich ein indirekter Hinweis auf U25. Nirgendwo im gesetz steht geschrieben, daß solche Veranstaltungen bierernst absolviert werden müssen - und wenn die Live-Musik und Geschenke einen Teil der Klientel dazu motiviert, überhaupt aktiv zu werden, ist das durchaus legitim.

    Gruß!

  • Hier ist gar nichts legitim, bis auf eine denkbare Absicht. Eine weitere, denkbare Absicht wäre es nicht...

    Die Rechtsgrundlage für die Einladung wird nicht genannt, trotzdem soll das ein Verwaltungsakt sein? Weil da ein Rechtsbehelf beigelegt wurde?

    Der Meldeort ist nicht der Verantaltungsort. Die "Kunden" werden mit Bussen transportiert. Wie kommen sie wieder nachhause? Und wann? Wird die Fahrt bezahllt? Es ist ja nicht die Fahrt vom Meldeort nachhause.

    Wie gesagt, muss jeder selbst wissen. Für mich liest sich das wie ne Einladung zu ner Kaffeefahrt, nur weiß man da wie man wieder heim kommt.

    Einmal editiert, zuletzt von Piedro (5. April 2017 um 13:45)

  • Hallo,

    es wird eindeutig geschrieben, um was für einen Zielort es sich handelt. Es ist davon auszugehen, daß die Teilnehmer wieder am eigentlich Treffpunkt abgeliefert werden. Es handelt sich um einen Termin des Jobcenters, der auch durchaus ganztägig sein kann. Seit wann werden Teilnehmer für Meldetermine oder Maßnahmen bezahlt? Es fallen keine Kosten an, weswegen sich auch diese Bemerkung erübrigt.

    Wo also ist Dein Problem? Heute schlecht geschlafen? ^^

    Nun versucht ein JC mal mit anderen Wegen, bestimmte Klientel zu motivieren - und dann ist es auch wieder nicht gut...

    Gruß!

  • Hallo @Piedro,

    na ja, als zulässiger Meldegrund könnte hier durchaus § 309(2) SGB III - (1) Berufsberatung - herhalten.

  • Könnte, ja, durchaus. Alles könnte... 8)

    Vielleicht meldet sich der Kollege ja noch und erzählt.

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