Eigenheim - ALG II

  • Hallo zusammen,
    Wie sieht es bei Eigentum von einer Doppelhaushälfte aus wenn man ins Hartz4 rutscht...Eltern mit 2Kindern. Wohnfläche 131 qm und 150qm Gartenfläche.
    1.) Laut BSG darf man 130qm haben. Ein Problem ?
    2.) Sollte 1 Kind ausziehen wird wohl verwertet werden müssen. Kann man das Haus trotzdem behalten und ALG2 beziehen wenn man die überschrittenen qm vermietet und die Einnahme anrechnen lässt ?
    3.) Sollte das 2. Kind auch ausziehen: Welche Möglichkeiten gibt es außer dass man das Haus verkaufen muss um davon leben zu müssen ?
    Ich habe folgendes gelesen, Zitat:
    Erwirbt der Arbeitssuchende allerdings mit den Kaufpreismitteln aus dem Verkauf seiner „zu großen“ Immobilie nun ein „angemessen großes“ Hausgrundstück, ist dies nach der bisherigen Sozialhilfepraxis zulässig.
    Der Anspruch auf ALG II bleibt dann erhalten.

    Ist damit nur Grundstück gemeint oder auch Hauserwerb/Wohnungserwerb ? Dann könnte man mit dem Erlös ein angemessenes Haus kaufen und darin wohnen und weiterhin ALG2 bekommen ? Anstatt erst mit dem erzielten Erlös zu leben ohne ALG2 bekommen zu dürfen.

    Damit ich nicht falsch verstanden werde: Ich suche keinen Tipp mit dem ich den Job Center betrüge sondern ich möchte nur wissen welche rechtlichen Möglichkeiten mir nach vielen Jahren harter Arbeit und eingezahlten Steuern zustehen anstatt dass ich wieder von 0 anfangen muss wie jemand der keinen Cent Steueren eingezahlt hat... Klingt vielleicht unfreundlich obwohl ich dies nicht beabsichtige aber ist harte Realität wie viele mich bestimmt verstehen werden..

    Danke im voraus für Eure Antworten

  • Hallo,

    Klingt vielleicht unfreundlich obwohl ich dies nicht beabsichtige aber ist harte Realität wie viele mich bestimmt verstehen werden..

    nö - die Fragen sind durchaus berechtigt und sinnvoll.

    Allerdings befürchte ich, daß Du damit die Möglichkeit eines Forums bei weitem überschätzt. Bei Deinen ganzen Problemen kommt es auf die ganz spezifische Fallsituation an - und zu einem großen Teil auch auf das für Dich zuständige Jobcenter. Ich kenne Ämter (und Gerichte), die die von Dir bereits genannten 130 qm sehr rigide auslegen - und ebenfalls Gegenbeispiele, wo der eine Quadratmeter nicht weiter interessiert. Ich kenne Jobcenter, die eine Untervermietung bei zu großer Wohnfläche akzeptieren (einen solchen Fall hatten wir hier im Forum, such mal nach dem Nutzer Schnuffi1 oder so), aber auch wieder Jobcenter und Gerichte, die eine solche Untervermietung als abstrakt ansehen und diese verneinen.

    Du merkst, worauf ich hinaus will: die Fragen, die Du stellst, sind ziemlich kompliziert und keine Standardfragen. Insofern würde ich dir dringend - ggf. unter Zuhilfenahme eines Beratungsscheines - einen Fachanwalt für Sozialrecht empfehlen. Dieser kennt meist die Haltung des örtlichen Jobcenters und vor allem die Rechtssprechung des zuständigen Sozialgerichtes bzw. des Landessozialgerichtes. Ich glaube, gerade bei solchen für Dich zu Recht exentiellen Fragen solltest Du eher dort Rat holen als in einem Forum.

    Erwirbt der Arbeitssuchende allerdings mit den Kaufpreismitteln aus dem Verkauf seiner „zu großen“ Immobilie nun ein „angemessen großes“ Hausgrundstück, ist dies nach der bisherigen Sozialhilfepraxis zulässig.
    Der Anspruch auf ALG II bleibt dann erhalten.

    Das sehe ich vollkommen anders und als falsch an - und da fängt eben die Problematik eines Forums an. Hier hat jeder eine andere Meinung, aber keiner kennt nun die spezifischen Details in Deinem konkreten Fall.

    Gruß!

  • Kommt auch auf ein paar andere Umstände an.

    1. Wie alt bist du?
    2. Ist das Haus abbezahlt?

    Aber wie corinna schon schrieb, sollte man bei exentiellen Fragen lieber einen Fachanwalt beauftragen.

  • Die Schuldzinsen können in jedem Fall vom Jobcenter übernommen werden.

    Weitere Fragen zu den Umständen:
    1. Wielang beziehst du nun ALG II?
    2. Wie ist die Aussicht, wieder einen Job zu finden?

    Es ist auch nicht so, dass du ALG II bekommst und dein Haus direkt verwertet wird. Hier spielen viele Faktoren eine Rolle, die dir ein Anwalt aber sicherlich besser erklären kann :) Faktoren wären z.B. Aussicht auf einen Job, Schulden, Verkaufspreis usw. . Dies wird auch der Sachbearbeiter nicht allein entscheiden, sondern hierzu werden Vorgesetzte, Arbeitsvermittler etc. angehört werden.

    Wünsche dir alles Gute und halte uns auf dem laufenden.

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