Selbständig und Bewilligung von ALG II vorzeitig beenden - neuer Wohnsitz

  • Hallo und zwar beziehen ich und mein Mann gerade Alg2 weil er mit seiner Selbständigkeit noch nicht genug verdient. Nun habe ich erfahren das man bei einer Selbständigkeit mit Alg2 vorzeitig den Bewilligungszeitraum nicht beenden kann. Jetzt frage ich mich aber wie es ist wenn ich umziehe in einen neuen Landkreis und dort dann auch evtl Alg2 beziehe? Wird dann die Bewilligung des alten Jobcenters doch aufgehoben? Und macht es einen unterschied wenn ich nur den Landkreis wechsel oder dort dann auch Alg2 beziehe? Freue mich auf ernsthafte Antworten :)

  • Warum möchtet ihr denn den ALG II Bezug beenden?

    Wenn man in den Zuständigkeitsbereich eines anderen Jobcenters zieht, dann wird natürlich auch der ALG II Bescheid aufgehoben.

  • Morgen.

    Niemand ist verpflichtet Sozialleistungen zu beziehen. Mensch kann jederzeit mitteilen, dass er den Leistungsbezug beenden möchte. Gründe mpssen nicht genannt werden.

  • @Piedro

    Wenn ich die Frage richtig lese, bezieht sie sich nicht unbedingt auf den Leistungsanspruch an sich, sondern den Abrechnungszeitraum bei selbstständig Erwerbstätige. Und dieser wird m.W. tatsächlich nicht automatisch mit Umzug oder Abmeldung unterbrochen. Kann mich aber auch irren...

    Gruß!

  • @Piedro

    Wenn ich die Frage richtig lese, bezieht sie sich nicht unbedingt auf den Leistungsanspruch an sich, sondern den Abrechnungszeitraum bei selbstständig Erwerbstätige. Und dieser wird m.W. tatsächlich nicht automatisch mit Umzug oder Abmeldung unterbrochen. Kann mich aber auch irren...

    Gruß!

    Würde der Ab- und Anrechnungszeitraum dann nicht ebenfalls mit Beendigung des Leistungsbezugs enden? Und bliebe die Zuständigkeit nicht bei dem Leistungsträger, der die Leistung erbracht hat, weil der andere Träger am neuen Wohnort niemals zuständig geworden ist?

    Die Selbstständigkeit ist nicht so mein Thema, da gibt's noch viel zu lernen. Grundsätzlich kann halt jeder seinen Leistungsbezug beenden. Viele tun das aus Frust, oder um Schikanen zu entgehen. Das ist ja leider ein bekanntes Thema. Hier liegen gefühlt andere Gründe vor.

    Vielleicht haben wir die Frage auch ganz falsch verstanden und es geht eher darum, ob das eine JC den Leistungsbezug wegen Umzug einstellt und beim anderen ein Neuantrag gestellt werden müsste. Das wird sich dann noch klären.

    Vorauseilend: der Bewilligungsbescheid bleibt gültig, die Zuständigkeit wird übertragen. Alles, was mit dem Zuständigkeitswechsel durch Umzug und den Leistungsanspruch, vor allem zu den Unterkunftskosten verbunden ist, müsste gesondert und detaillierter betrachtet werden.

    Schaun wir mal.

  • Hallo,

    Würde der Ab- und Anrechnungszeitraum dann nicht ebenfalls mit Beendigung des Leistungsbezugs enden?

    nach meinen praktischen Erfahrungen in vielen Fällen - nein. Vielmehr gilt auch bei Abmeldung für die Abrechnung der EKS der ursprünglich vorgesehene Zeitraum für die Prognose-EKS. Andernfalls könnte sich ein Selbstständiger ja ohne Folgen beliebig abmelden, wenn er ein paar mehr Einnahmen hat und sich wieder anmelden, wenn die Einnahmen wieder wegbrechen...

    Zuständig ist das Jobcenter, welches ursprünglich Leistungen vorgenommen hat

    Gruß!

  • Wie gesagt: Selbstständigkeit ist nicht wirklich meine Baustelle. Aber das An- und Abmeldespiel funktioniert nicht so ohne weiteres, das weiß ich.

    Mal sehen worum es dem TE tatsächlich ging.

  • Hallo Corinna , genau das ist das was mich verwirrt, denn würde ich mich vor ablauf der Bewilligungszeit abmelden und umziehen und das alte Jobcenter hätte noch zwei Monate anspruch und ich würde mich in dieser Zeit beim neuen Jobcenter anmelden, dann hätte das neue Jobcenter ja auch für diese zwei Monate einen Anspruch, würde sich ja irgendwie überschneiden... hoffe du kannst mir folgen was ich mein :)

  • Hallo,

    dann hätte das neue Jobcenter ja auch für diese zwei Monate einen Anspruch, würde sich ja irgendwie überschneiden...

    nein. Das alte Jobcenter würde die endgültige EKS verlangen - nicht aber das neue. Wobei sich das alte Amt durchaus an das neue wenden könnte, um die dortige EKS einzusehen.

    Gruß!

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