Wohngeld beantragen trotz ALG II Bezug

  • Hallo,

    ich arbeite Vollzeit, bin Aufstocker. Alleinstehend. Und erhalten seit langer Zeit ca. 350 EUR ALG II Leistungen.

    Bin jetzt vom Jobcenter aufgefordert worden Wohngeldantrag zu stellen.

    Soweit ich informiert bin schließen sich Wohngeld und ALG II Leistungen aus.

    Sinnvoll wäre es nur wenn ich mit dem Wohngeld aus dem ALG II Bezug fallen würde. Das ist denke ich unmöglich weil niemand 350 Euro Wohngeld bekommt. Sehe ich das richtig?

    Laut Online-Wohngeld Rechner habe ich keinen Anspruch.

    Ich habe grundsätzlich kein Problem meiner Mitwirkung nachzukommen. Sehe es aber nicht ein, sinnlose Anträge zu stellen. Verdienstbescheinigung. Vermieterbescheinigung. Usw. Bedeutet ja auch Zeitaufwand.

    Gruß

    Ralf

  • Hallo,

    Das ist denke ich unmöglich weil niemand 350 Euro Wohngeld bekommt. Sehe ich das richtig?

    nein, das siehst Du nicht richtig. Es gibt durchaus Fälle mit sogar noch mehr Wohngeld als die hier genannten 350 €.

    Da Du aber nichts über die Einkommenssituation, die Warmmiete und die Anzahl der Haushaltsmitglieder sagst, kann ich jedoch nicht einschätzen, ob ein Anspruch nun vorhanden ist oder nicht.

    Gruß!

  • Okay danke. Sorry. Hier die Angaben.

    Ein Haushaltsmitglied. Einkommen. Brutto 1.900 EUR. Ca. 1300 netto. Steuerklasse 1. Miete 530 kalt. 90 EUR Nebenkosten. 90 EUR Heizung und Warmwasser.

    Alg II Anspruch besteht aufgrund Anspruch größere Wohnung Umgangsrecht. Hoher Miete Ballungsraum Stuttgart, Unterhaltsverpflichtung und Freibeträge auf Einkommen.

    Gruß

  • Danke. Hab ich dem Jobcenter auch gesagt. Die bestehen aber drauf dass ich einen Antrag stelle. Anträge ausfüllen. Verdienstbescheinigung vom Arbeitgeber. Bescheinigung vom Vermieter. Kontoauszüge. Lohnabrechnungen. Usw. Für nichts. Verstehe ich nicht.

  • Danke. Hab ich dem Jobcenter auch gesagt. Die bestehen aber drauf dass ich einen Antrag stelle. Anträge ausfüllen. Verdienstbescheinigung vom Arbeitgeber. Bescheinigung vom Vermieter. Kontoauszüge. Lohnabrechnungen. Usw. Für nichts. Verstehe ich nicht.


    Du stellst den Antrag auf Wohngeld, Wohngeld wird abgelehnt und eine Kopie der Ablehnung zur Akte genommen. Ist eigentlich nur eine Absicherung des Sachbearbeiters. Der Sachbearbeiter könnte auch selber in der Wohngeldstelle fragen oder die Wohngeldüberschlagstabelle zur Akte nehmen. Aber egal, so ist das in deutschen Behörden :D

  • Der Aufwand der Antragstellung (vor allem, wenn man dafür frei nehmen muss) ist völlig unnötig. Ich würde das Ergebnis der Wohngeldrechners ausdrucken und oder zur pdf konvertieren und dem SB zukommen lassen, mit der Frage, ob der Antrag tatsächlich gestellt werden muss, obwohl der Anspruch nachweislich nicht besteht. Und dann natürlich die Frage der Kostenerstattung stellen: Fahrtkosten, Kopien und was sonst noch anfällt. Wenn dir die Antragstellung aufgetragen wird müssen die Kosten erstattet werden.

    Das ganze nachweislich auf den Weg bringen, entweder mit entsprechender Mail (de-Mail) oder per Fax mit Sendebericht, dabei muß die erste Seite des Faxes dokumentiert werden.

    Hilfreich könnte auch eine Anfrage beim Teamleiter oder der Geschäftsführung deines JC sein.

  • Hallo!

    Man kann es auch übertreiben.

    Der Sachbearbeiter des JC könnte durch formlose Übermittlung der entscheidungserheblichen Daten eine Probeberechnung veranlassen. Dann hätte er auch etwas für seine Akte.

    Gruße
    P.

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