Antrag auf ALG II - Haushaltsgemeinschaft und Heizkosten

  • Hallo,

    ich wurde vor kurzem gekündigt, auf ALG I habe ich keinen Anspruch, warte auf einen Ablehnungsbescheid. Heute war ich im Job-Center, um einen Antrag auf ALG II zu stellen und habe morgen einen Termin beim Sachbearebeiter. Mir wurden auch zahlreiche Formulare zum Ausfüllen und eine Checkliste gegeben.
    Darunter ein "Zusatzblatt zum Antrag auf ALG II / Sozialgeld", der "Übersicht über die Mitglieder der Bedarfs - / Haushaltsgemeinschaft" enthält. Ich bin vor 6 Tagen in eine WG eingezogen, wo jeder oder halt zumindest einige und auch ich einfach für sich wohnen. Die Mitarbeiterin im Job-Center hat mir gesagt, dass ich da alle WG-Mitglieder auflisten soll und dann als Beziehung zum Antragsteller "WG-Mitglid" angeben. Die Frage ist... muss bzw. soll ich das eigentlich machen? Ist das wirklich eine Haushaltsgemeinscehaft? Wenn nicht, dann wie sollte ich dem Sachbearbeiter am besten erklären, dass das keine ist?
    Man hat auch den Miet- bzw. Untermietvertrag angefordert.
    Im Untermietvertrag steht folgendes zur Miethöhe:

    "Die monatliche Kaltmiete beträgt 300 EUR

    Nebenkostenvorauszahlung 25 EUR
    Die Abrechnung der Betriebskostenvorauszahlung richtet sich nach den Vorschriften des Hauptmietvertrages

    Nebenkostenpauschale 25 EUR

    Der zuzahlende Mietzins beträgt monatlich und unter der Berücksichtigung der Vorauszahlungen bzw. Pauschalen insgesamt 350 EUR".

    Der Hauptmieter fragt erstens, wozu ich es bräuchte und ich kann nicht wirklich sagen, warum, weil als wir den Untermietvertrag abgeschlossen haben, habe ich noch gearbeitet und der Hauptmieter keinen ALG II - Empfänger akzeptieren würde. Laut dem Untermietvertrag könnte der Hauptmieter den Vertrag mit der Frist von zwei Wochen kündigen. Somit habe ich Angst, dass der Mieter den kündigen würde, wenn er erfahren würde, dass ich ALG II beziehe.
    Zweitens sagt der Hauptmieter, dass die da keine Heizkostenabrechnung haben, sondern lediglich nur einen Vertrag für Heizung, Wärmepumpe und jeden Monat die 134 EUR für die Wärmepumpe bezahlen müssen.
    Was sollte man in diesem Falle machen?

    Danke im Voraus

  • Hallo,

    muss bzw. soll ich das eigentlich machen?

    ich sehe keinen Anlaß, das nicht auszufüllen. Das bedeutet ja nun nicht, daß das Einkommen aller Mitbeeohner berücksichtigt wird.

    Was sollte man in diesem Falle machen?

    Du wirst wohl in den sauren Apfel beißen und den Hauptmietvertrag vorlegen müssen. Du kannst zwar versuchen, das Amt vom Gegenteil zu überzeugen, aber viel Hoffnung mache ich Dir da nicht.

    Gruß!

  • Hallo,

    ich sehe keinen Anlaß, das nicht auszufüllen. Das bedeutet ja nun nicht, daß das Einkommen aller Mitbeeohner berücksichtigt wird.

    Du wirst wohl in den sauren Apfel beißen und den Hauptmietvertrag vorlegen müssen. Du kannst zwar versuchen, das Amt vom Gegenteil zu überzeugen, aber viel Hoffnung mache ich Dir da nicht.

    Gruß!

    Nein, keinesfalls! Der Leistungsberechtigte hat gar keinen Anspruch auf Verfügung über den Hauptmietvertrag, und er ist auch nicht leistungsrelevant. Was soll er den tun, wenn der Hauptmieter den nicht rausrückt? Es ist SEIN Vertrag.

    Der Hauptmietvertrag betrifft nur das Rechtsverhältnis zwischen dem Hauptmieter und dem Eigentümer und hat mit dem Rechtsverhältnis durch den Untermietvertrag ganz genau gar nichts zu tun. Außerdem sind im Hauptmietvertrag Sozialdaten des Hauptmieters enthalten, die das JC nix angehen.

    Dazu: (LSG Niedersachsen-Bremen vom 22.06.06 - L 8 AS 165/06 ER). Auf Anfrage gern auch weitere.

    Auch eine Untermieterlaubnis des Eigentümers darf nicht verlangt werden, aus den gleichen Gründen.
    Dazu: SG Schleswig, Beschluss vom 06.10.2011, S 1 AS 137/11 ER u.a.

    Einmal editiert, zuletzt von Piedro (10. März 2017 um 17:24)

  • Blödsinn, du bist eine eigene BG und ein eigener Haushalt. Die Namen der anderen gehen den SB nix an, das ist auch nicht leistungsrelevant. Urteile dazu gibt es mehr als genug. Trage dich selbst ein und aus die Maus. Auf Nachfrage kann ich dich mit Urteilen füttern.

    Wenn du die Nebenkosten an den Hauptmieter zahlst muss der dir eine Nebenkostenrechnung erstellen, das ist normal. Wenn sich die Heizkosten auf deinen Anteil der Wärmepumpe beschränken ist das so. Gäbe es weitere Kosten würdest du diese nachweisen müssen, so handelt es sich um einen Warmmiete. Aus die Maus.

    Du kannst ruhig zur Kenntnis bringen, dass dein Mietverhältnis durch die unrechtmäßige Datenerhebung bedroht wäre. Bei einer Kündigungsfrist von 2 Wochen müsstest du vielleicht einen Makler beauftragen, die Kosten wären in dem Fall zu übernehmen, die KdU würden sich massiv erhöhen und eine Erstausstattung wäre bei Umzug wohl auch noch fällig. Ich kann mir nicht vorstellen, dass der SB sich dafür rechtfertigen will.

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