ALG II und ein paar Fragen

  • Hallo Leute

    Ich wohne zur Zeit in NRW. Mir geht es nicht gut. Ich möchte umziehen in ein anderes Bundesland, um mir eine bessere Therapie zu ermöglichen. Ich lebe von ALG2, ich habe vor soviel davon zu sparen wie ich nur kann.
    Auf biegen umd brechen schaffe ich es vielleicht arbeiten zu gehen (sehr unwahrscheinlich, psychisch bedingt).

    Ich habe vor so habe vor so viel Geld anzusparen, um ein paar Monatsmieten Kaution zahlen zu können, und einziehen zu können, damit ich eine Wohnung und eine Meldeadresse habe.

    -Sobald ich nun geschafft habe in einem anderen Bundesland und Stadt zu wohnen, kann mir das Jobcenter vor Ort verweigern von ihnen ALG2 zu beziehen?

    -Habe ich Anspruch auf Erstaustattung? Wie viel? Falls nein, welche Gründe sind legitim, um abzulehnen?

    -Falls ich es schaffe mehr Geld als nur die Kaution zu sparen, wie viel davon darf ich behalten bzw. wie viel davon wird mir angerechnet?
    Wenn ich z.B in der Wohnung nun wohne und dort gemeldet bin und habe vom ersparten noch 500€ oder 1000€ übrig. Dürfen die dann sagen: "Ja von dem restlichen ersparten, müssen sie ihre Einrichtung bezahlen!"?

    Ich bezweifle nämlich, dass das Geld das die mir zur Verfügung stellen reichen wird um einigermaßen klar zu kommen. Und deshalb will ich was in Petto haben.

  • Hallo,

    kann mir das Jobcenter vor Ort verweigern von ihnen ALG2 zu beziehen?

    nein. Es wird aber ohne Umzugsgenehmigung nur maximal die Miete gezahlt, die die alte Wohnung kostete.

    Habe ich Anspruch auf Erstaustattung?

    Nein.

    Falls ich es schaffe mehr Geld als nur die Kaution zu sparen, wie viel davon darf ich behalten bzw. wie viel davon wird mir angerechnet?

    Du kannst während des ALG-II-Bezuges kein Vermögen aufbauen, weswegen also das Geld nicht den Vermögensfreigrenzen zugerechnet wird.

    Wenn ich z.B in der Wohnung nun wohne und dort gemeldet bin und habe vom ersparten noch 500€ oder 1000€ übrig

    Irgendwie kommt mir Dein Plan etwas unreal vor. Nehmen wir mal an, die Monatsmiete für die neue Wohnung beträgt 300 €. Dann müßtest Du 900 € Kaution und dann noch weitere 500 €, also 1400 € aus dem ALG II ansparen. Wie soll das gehen?

    Gruß!

  • Hoppel:
    nein. Es wird aber ohne Umzugsgenehmigung nur maximal die Miete gezahlt, die die alte Wohnung kostete.
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    Zum Thema Geld sparen: Ich habe sehr geringe Fixkosten. Und essen gebe ich höchstens 140€ aus. Ich führe ein sehr armes Leben, aber so ist es mir möglich 200€ im Monat zu sparen. In 10 Monaten sind es 2000€
    Wenn ich hier einen 400€ Job annehme und die Freigrenze behalten darf 150 oder 180€? Dann sind 200 + 150= 350€
    Oder 380€
    Das sind dann in 10 Monaten zwischen 3500 und 3800€
    Diese werte sind durchaus real und möglich.

    -Wer muss mir den Umzug den genehmigen?
    Das JC wo ich jetzt bin oder das Jc wo ich hinwill? (Ich muss nämlich nicht unbedingt, vom Jc hier vor Ort Geld beziehen für die Umzugskosten. Von mir aus gesehen)

    -Warum wird mir nur Maximal die Miete gezahlt, die ich hier gezahlt bekomme?

    Gibt es nicht immer Rahmenwerte, die vorschreiben wie teuer eine Wohnung sein darf für/pro qm2, Singles, kalt, warm usw., und anhand dessen darf ich mich orientieren?

    -Wenn ich nun eine Umzugsgenehmigung bekomme, habe ich dann Anspruch auf eine größere und teurere Wohnung als die meinige jetzige? (Solange sie in den Rahmenbedingungen/kosten passt)
    (Ihre Satzstellen lässt darauf schließen)

    -Gibt es für mich andere Möglichkeiten (Tricks) an eine teurere Wohnung zu kommen, in einer anderen Stadt? (Rahmenbedingungen/kosten)
    Z. B wenn ich hier alles kündige und keine Leistungen mehr beziehe. Und dann kurzweilig z. B zur Mutter oder Freunde ziehe. Dann gibt es ja keinen Mietkostenwert mehr, an denen die vergleichen können.

    Ich sage einfach ich bin mit allem überfordert gewesen oder ähnlich.

    So würde ich dann in einer anderen Stadt nach einer für das Jc akzeptabelen Wohnung suchen.

    Oder kann ich der Wunschstadt einen Job annehmen, Wohnung nach Rahmenbedingungen suchen und falls es dort dann nicht mehr mit arbeiten klappt, dennoch die Wohnung behalten, weil Rahmenbedingungen?

    -Warum habe ich keinen Anspruch auf Erstaustattung?
    Ist doch eine andere Kommune?

    Ich bedanke mich vielmals. Bitte helfen sie mir und beantworten Sie die Fragen.
    Mein Leben hier ist die Hölle und ich halte das nicht mehr aus. Ich bin alle Szenarien durchgegangen, nur ein Umzug wird es mir ermöglichen ein Leben zu führen.

  • Hallo,

    Wer muss mir den Umzug den genehmigen?

    das Amt, das jetzt für Dich zuständig ist. Allerdings ist angesichts der bisher genannten Gründen kaum davon auszugehen, daß die Genehmigung erteilt wird.

    Wenn ich hier einen 400€ Job annehme

    Du widersprichst Dir selbst:

    Auf biegen umd brechen schaffe ich es vielleicht arbeiten zu gehen (sehr unwahrscheinlich, psychisch bedingt).


    Gruß!

  • Hallo,

    Warum wird mir nur Maximal die Miete gezahlt, die ich hier gezahlt bekomme?

    sofern Du ohne Umzugsgenehmigung umziehst, wird nur maximal die bisherige Miete gezahlt - ungeachtet den kommunalen Regeln vor Ort.

    Gibt es für mich andere Möglichkeiten (Tricks) an eine teurere Wohnung zu kommen, in einer anderen Stadt?

    Nein.

    Warum habe ich keinen Anspruch auf Erstaustattung?

    Ohne Umzugsgenehmigung keine Erstaustattung. Aber auch mit Umzugsgenehmigung ist eine Erstaustattung eher sehr unwahrscheinlich, da diese i.A. zum Beispiel nur bei erstmaligen Auszug aus dem Elternhaushalt oder Trennung gewährt wird.

    Gruß!

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