Mietkaution Aufteilung

  • Hallo, ich bin rechtlicher Betreuer und habe mal eine Frage.
    Mein Betreuter wohnt in einer BG mit seiner Freundin zusammen. Sie bezieht für sich und ihren Sohn (auch der Sohn meines Betreuten) Hartz IV. Er bekommt Grusi vom örtlichen Sozialamt.
    Durch einen Umzug musste nun Kaution gezahlt werden.

    Das Sozialamt hat 1/3 der Kaution gezahlt. Das JC geht nun von einer 50% Teilung aus und hat entsprechend gezahlt mit der Begründung, das nur wer im Mietvertrag steht auch Kaution zahlen müssen.
    Insoweit meint das JC, da ja mein Betreuter und seine Freundin den Mietvertrag unterschrieben haben, müssen hier beide je die Hälfte tragen.
    Es fehlt also bei der Kaution ein erheblicher Teil.
    Der Bescheid des JC ist 2016 ergangen und leider wurde von der Freundin kein Widerspruch erhoben (da bin ich nicht als Betreuer eingesetzt). X(;(

    Müsste das JC hier nicht 2/3 zahlen weil der Sohn ja ebenfalls Leistungen vom JC erhält?
    Danke für die Hilfe!
    Viele Grüße
    Tom

  • Hallo,

    die Begründung des Jobcenters ist nachvollziehbar.

    Empfehlung: Mit der Begründung des Jobcenters beim Sozialamt ein weiteres Sechstel als Kautionsdarlehen einfordern.

    Gruß
    P.

  • Hallo,

    die Begründung des Jobcenters ist nachvollziehbar.

    Ich wüßte nicht, wo das "nachvollziehbar" sein sollte. Selbstverständlich muß das Jobcenter 2/3 und das Grundsicherungsamt 1/3 zahlen.

    @'tomla

    Stelle ggf. einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - gerade als Betreuer hast Du da sehr gute Möglichkeiten. Nach Wiederseinsetzung dann Antrag auf fehlenden Teil der Kaution bei dem Jobcenter.

    Gruß!

  • Nun, es stellt sich zumindest die Frage, wessen Bedarf das Jobcenter in welcher Höhe mit einem weiteren Sechstel erfüllen soll.

    Das Kind hat keinen entsprechenden Bedarf. Denn es ist nicht Vertragspartner des Vermieters.

    Eine Aufteilung nach Kopfteilen ist daher jedenfalls nicht zwingend. Und "selbstverständlich" folglich auch nicht. Die Situation lässt sich nicht ohne Weiteres auf den Bedarf bei der Miete übertragen.

    Letztlich geht es aber nur um ein Darlehen. Ich würde deshalb versuchen, den einfacheren Weg zu gehen und das Sozialamt in die Pflicht zu nehmen.

    Gruß
    P.

  • Hallo,

    Das Kind hat keinen entsprechenden Bedarf. Denn es ist nicht Vertragspartner des Vermieters.

    Merkst Du eigentlich nicht selbst, welchen Blödsinn Du schreibst? Die Mietkaution gehört zu den KdU. Dementsprechend ist auch die Kaution bei einer Mischgemeinschaft kopfteilig aufzuteilen. Oder glaubst Du etwa, daß z.B. ein minderjähriges und somit geschäftsunmündiges Kind nun auch noch Verträge unterschreiben kann und muß, bloß weil Du es so in Deiner unermeßlichen Ahnungslosgkeit so siehst?

    Ich würde deshalb versuchen, den einfacheren Weg zu gehen und das Sozialamt in die Pflicht zu nehmen.

    Da das Kind in keinem Fall irgendwelche Leistungsansprüche bei der Grundsicherung hat, kommt ausschließlich das Jobcenter in Frage.

    Gruß!

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