ALG II arbeitsunfähig

  • Krankheitsbedingt bin ich seit März 2016 ausgesteuert u. AlgI-Empfängerin. Mein Arbeitsvertrag ruht, zum Glück. Angestelltenverhältnis im ö.D., Vollzeitstelle.
    Bewohne mit meiner 21. jahre alten Tochter, voll erwerbstätig eine Mietwohung.
    Da das AlgI nun Mitte März ausläuft und ich weiterhin arbeitsunfähig bin muss ich leider AlgII beantragen.
    Widerspruchsverfahren im EM-Rentenverfahren läuft.

    Wie verhält sich das Einkommen meiner Tochter auf mein Hartz IV.
    Bekomm ich auch Wohngeld? oder ist das mit einbezogen? Hatte noch nie mit sowas Erfahrung.

    Was würde ich bekommen wenn ich zu meinem Freund ziehen würde. Jedoch Eigentum meines Freundes.

    Kann ich überhaupt als Kranke AlgII beantragen, muss ja gewillt sein mind. 3 Stunden am Tag zu arbeiten.

    Danke für Eure Antworten

  • Ja, die "schleifen Dich so mit durch", allerdings auf Hartz4-Geld. Sprich: 409€ plus Mietanteil.
    Nebenbei werden dann die Eingliederungsversuche des Rententrägers abgearbeitet.

    Der Vorteil daran: Alle Maßnahmen laufen über den Rententräger, d.h. Du stehst so lange finanziell besser da. Der Durchschnitt von dem was Du jetzt real verdienen würdest minus ca 20%.

    Ich war selbst ca 6 Jahre in der Lage. Toll ist das nicht, aber wie ich sehe hast Du ja noch Deinen Job sicher. In meinem Fall waren keine Bewerbungen etc nötig.

    Zu Deiner Tochter sollte jemand anderes Auskunft geben.

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