Zuweisung zur Massnahme

  • Hallo,
    Ich habe heute eine Zuweisung zu einer Massnahme bekommen und gleichzeitig war eine neue EGV in doppelter Ausfertigung dabei mit dem Hinweis eine unterschrieben zurückzuschicken und da stand auch die Massnahme als Ziel drin. Und das obwohl ich nächste Woche einen Termin beim SB hab. Da hätte man ja alles besprechen können.
    Ist das so in Ordnung?Liebe Grüße

  • Hallo,

    prinzipiell ist die EGV nicht von einem Gespräch mit dem SB abhängig. Sofern die EGV für Dich in Ordnung ist, kannst Du sie also unterschreiben. Wenn nicht bzw. Du noch Rückfragen hast, gehe zum SB, bevor Du sie unterschreibst.

    Die Maßnahme als solches ist bindend, sofern sie Dir im Rahmen eines Verwaltungsaktes zugewiesen wurde. Du mußt also dort hingehen und kannst hier nicht abwarten, bis Du den SB sprechen kannst.

    Gruß!

  • Also können Maßnahmen auch ohne EGV erlassen werden?
    Bei dem einen steht Zuweisung und bei dem anderen Angebot...Angebot mit Rechtsfolgebelehrung...ist auch ein interessantes Angebot...ist dann eher ein Befehl ansonsten gibt es eine Strafe...aber gegen die Maßnahme kann man ja auch klagen..die ist ja ein Verwaltungsakt.

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