Umzug wegen Konflikten nötig

  • Hallo,
    vielleicht weiß hier jemand einen Rat.
    Bekannte von mir haben folgendes Problem, weshalb es ihnen psychisch sehr schlecht geht:
    Eine Mutter (60) lebt mit ihren beiden Söhnen (um die 30) zusammen.
    Die Mutter und ein Sohn bekommen ALGII, der andere Sohn Erwerbsminderungsrente wegen psych. Erkrankung (bisschen weniger als ALGII).
    Das Problem ist, dass der Sohn der Erwerbsminderungsrente bekommt, ein Messi ist und die ganze Wohnung vermüllt. Er hat seit zwei Jahren einen Vormund, weil seine Mutter dies nicht mehr übernehmen wollte. Sie will seit Jahren, dass er auszieht, aber alle Wohnungen, die ihm in Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt angeboten wurden, hat er abgelehnt.
    Nun will der andere Sohn ausziehen (obwohl dieser sich gut mit der Mutter versteht), weil er es nicht mehr aushält mit seinem Bruder. Dieser wiederum wird deshalb auch aggressiv. Eigentlich gehört er meiner Meinung nach in eine Psychiatrie, aber er nimmt keine Medikamente, macht keine Therapie und eingewiesen wird man ja erst aus Fremdgefährdung (wobei er sie schon auch körperlich angegriffen hat).
    Die Mutter könnte es sich nicht mehr leisten, die Wohnung zu halten, wenn der Bruder (der ALGII bekommt) auszieht.
    Was würde denn dann passieren? Was soll sie tun? Kann sie überhaupt ausziehen, da ja alle 3 den Mietvertrag unterschrieben haben?
    Sie muss ja auch ausziehen, würden die Umzugskosten übernommen?
    Was ist mit dem Bruder, der Erwerbsminderungsrente bezieht, er will sich ja von seinem „Müll“ nicht trennen?
    Was kann man tun, dass er nicht austickt?
    Wenn jemand einen Rat weiß, wäre ich sehr dankbar.

  • Das muss doch mit dem Vormund abgesprochen werden.
    Wenn dieser eine "Empfehlung" an das Gesundheitsamt gibt in Richtung der Gewalt, ist der schneller eingewiesen als Er gucken kann.
    Übrigens: Eingewiesen werden kann man auch wenn die Medikamenteneinnahme allein nicht eingehalten wird oder werden kann. Denn dann besteht eine erhebliche Gefahr für sich und andere ;)

    Ansonsten soll die Mutter mit dem anderen Sohn auf Whg-Suche gehen und mit Ihm allein ausziehen. Dann soll der Kranke doch in der Whg verrotten. Nur so sieht der evtl. ein das es so nicht geht.

  • Hallo webba!

    Eine Mutter (60) lebt mit ihren beiden Söhnen (um die 30) zusammen.
    Die Mutter und ein Sohn bekommen ALGII, der andere Sohn Erwerbsminderungsrente wegen psych. Erkrankung (bisschen weniger als ALGII).

    "Ein bisschen weniger als ALG II" sollte es nicht geben.

    Der Erwerbsminderungsrentenbezieher kann ergänzende Sozialleistungen beanspruchen, sofern kein zu verwertendes Vermögen oberhalb der maßgeblichen Freigrenze vorhanden ist.

    Je nachdem, um was für eine Erwerbsminderung es sich handelt, kommen Leistungen nach dem SGB II oder dem SGB XII in Betracht.

    Liegt eine arbeitsmarktunabhängige volle Erwerbsminderung vor, ist das Sozialamt zuständig. Ist die Rente befristet, erhält er ergänzend zur Rente Hilfe zum Lebensunterhalt (Drittes Kapitel des SGB XII). Wird die Rente unbefristet gewährt (= längstens bis zum Eintritt der Regelaltersgrenze), dann bekommt er Grundsicherung (Viertes Kapitel).

    In allen anderen Fällen wäre das Jobcenter zuständig.

    Es sollte also ein entsprechender Antrag bei der zuständigen Behörde für den kranken Bruder gestellt werden. Kann er grundsätzlich aber auch selber erledigen.

    Die Mutter könnte es sich nicht mehr leisten, die Wohnung zu halten, wenn der Bruder (der ALGII bekommt) auszieht.
    Was würde denn dann passieren? Was soll sie tun?

    Das ist ein Irrtum.

    Die Mutter erhält ebenso wie der gesunde Sohn Leistungen vom Jobcenter. Bei der Berechnung ihres Bedarfes wird der Mietanteil nach Kopfteilen berücksichtigt, momentan also ein Drittel. Zieht eine Person aus, erhöht sich der tatsächliche Bedarf bezüglich der Kosten der Unterkunft entsprechend: auf 50 Prozent der Mietkosten.

    Es wäre dann zu klären, ob die Aufwendungen für die Unterkunft nach dem Auszug einer Person aus der Wohnung noch angemessen sind. Wenn nein, müssten die Kosten gleichwohl noch für eine gewisse Zeit, in der Regel sechs Monate, in voller Höhe übernommen werden. Das Jobcenter würde bei Unangemessenheit der Unterkunftskosten ein so genanntes Kostensenkungsverfahren einleiten, also im Zweifel auffordern, eine kostengünstigere Wohnung zu suchen. Aber das stünde ja, wenn ich Euer Anliegen richtig verstehe, ohnehin im Interesse der Mutter.

    Die Wohnung kann also (zumindest vorübergehend) durchaus "gehalten" werden.

    Ein Problem entsteht allerdings dadurch, dass der erwerbsgeminderte Sohn neben der Rente offenbar keine Sozialleistungen erhält. Das sollte er, wenn die Annahme zutrifft, schleunigst nachholen. Denn nach einem Auszug des Bruders würde sich sein Mietanteil auf die Hälfte erhöhen. Je nachdem, wie innerhalb der Familie gewirtschaftet wird, könnte sich das dann auch negativ auf die Mutter auswirken. Nicht sozialhilferechtlich, aber faktisch.

    Dieser Punkt sollte unbedingt mit dem Betreuer des kranken Sohnes geklärt werden. (Ich kann mir allerdings nicht vorstellen, dass der Betreuer einen Sozialleistungsantrag beim JC oder Sozialamt tatsächlich nicht gestellt hat, wenn ein Anspruch bestünde oder dies auch nur zweifelhaft wäre.)

    Also:
    Bei Auszug des Sohnes muss die Mutter sofort (wenn der Umzug feststeht) das Jobcenter informieren.
    Das Gleiche gilt für den kranken Sohn, falls er doch Sozialleistungen bezieht (Meldung beim zuständigen Amt)
    Notfalls beim Betreuer darauf hinwirken, dass auch für den kranken Sohn ein Antrag gestellt wird.


    Kann sie überhaupt ausziehen, da ja alle 3 den Mietvertrag unterschrieben haben?

    Zivilrecht liegt nicht in meiner Kompetenz.

    Jedoch: Da der kranke Sohn einen Betreuer hat, müsste das Rechtliche mit dem Betreuer geklärt werden können. Kommt aber auch auf den Aufgabenkreis des Betreuers an.


    Sie muss ja auch ausziehen, würden die Umzugskosten übernommen?

    Bei einem erforderlichen Umzug: ja. Über die Erforderlichkeit lässt sich allerdings oftmals trefflich streiten.

    Bei einem Umzug nach Aufforderung zur Kostensenkung durch das Jobcenter: Ja, auf jeden Fall.

    Tipp: Abwarten, bis die Aufforderung zur Kostensenkung erfolgt. Dann ist die Kostenübernahme grundsätzlich kein Problem.

    Eine Kostenübernahme erfolgt allerdings im Zweifel - so oder so - nur im Rahmen der Selbsthilfe. Aber immerhin.

    Bei Vorliegen besonderer Umstände (Alter, Gesundheitszustand, fehlende Möglichkeiten der Hilfeleistung durch Familienangehörige/Freunde usw.) kann aber auch ein Anspruch auf Übernahme der Kosten für ein Umzugsunternehmen bestehen. Allerdings könnte dann das Jobcenter aus wirtschaftlichen Gründen von der Kostensenkungsaufforderung absehen, je nachdem, um wie viel die tatsächlichen Mietkosten die angemessenen Mietkosten übersteigen. Das Ergebnis der Wirtschaftlichkeitsprüfung hängt im Falle der Aufforderung zur Kostensenkung selbstverständlich auch von den Kosten des Umzugs ab. Das ganze muss sich halt für das Amt rechnen: Spart es durch den Umzug monatlich 10,00 EUR, wird es keinen Umzug, der 2.000,00 EUR kostet, bezahlen wollen. Keine Rolle würde dies aber spielen, wenn der Umzug unabhängig von einer Kostensenkungsaufforderung erforderlich wäre.


    Eigentlich gehört er meiner Meinung nach in eine Psychiatrie

    Erst recht nicht die Kompetenz dieses Forums. Auf jeden Fall aber ein schwieriges Problem. Für alle Beteiligten.

    Gruß
    P.

    2 Mal editiert, zuletzt von Phillip.1977 (29. Dezember 2016 um 07:59)

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