Darlehen für unangemessene Mietkosten

  • Hallo Philipp!

    Zunächst wäre interessant zu wissen, was Du mit "da ich zuviel Miete zahle" meinst.

    Ist die Kaltmiete zu hoch?
    Oder die Betriebs-/Heizkosten?
    Und was meinst Du mit Nachzahlung?
    Gab es ein Kostensenkungsverfahren?

    Gruß
    P.

  • Ich frage mich zwar wer Dir das Recht gibt meine Zwischenfrage als neuen Thread zu eröffnen, aber ok:

    Bis vor ca 1 jahr bewohnte ich die derzeitige Wohnung noch mit meiner Expartnerin. Aber auch da war sie schon zu groß und die Miete wurde nur Anteilig übernommen.
    Dadurch das wir beide einen Teilzeitjob hatten waren wir natürlich immer in Hartzleistung/Aufstockung.

    Zur Wohnung: 73qm, 3,5 Zimmer, 340 Kaltmiete, 70€ Nebenkosten, 90€ Heizung.

    Seit Mai 2016 wird mir das was zu viel ist abgezogen, sprich hartz4satz 404€ plus Wohnzuschuß = Gesamt 780€. Also gab es eine Kostensenkungsaufforderung.

    Da wir schon lange vorher (ca 3 jahre) eine andere, günstigere (angemessene!) Wohnung suchten wissen wir das das hier kaum möglich ist. Die kalten QM-Preise fangen hier locker bei 8-9€ an.

    Es ist echt ein Glücksfall wenn man mal etwas "angemessenes" findet. Ob man es dann bekommt .... naja, ich wohne immer noch hier. Denke das sagt alles.

    Nun habe ich einen Antrag auf Überprüfung und zur Zahlung der kompletten Miete gefunden, da es so finanziell kaum noch weiter geht (Alle Suchen und Bewerbungen wurden dokumentiert und vorgelegt). Hierzu riet mir mein Anwalt (gab mir aber auch zu verstehen das das kaum Sinn macht). Er riet mir einen Darlehensvertrag auf jeden Fall aufzusetzen und die monatlichen Hilfen meines Bruders zu dokumentieren. Rückzahlen soll ich das Ganze wenn ich in Arbeit komme oder dem Antrag (wider Erwarten) statt gegeben wird. Das meinte ich mit Nachzahlung! - Denn rechne ich meine einfachen festen Kosten, Miete, Telefon und Strom, bleiben mir monatlich maximal 180€ zum leben. Kommen noch Fahrten in die nächst größere Stadt (Paderborn) muss ich das mit der Bahn machen. Da tun die 10,20€ schon weh. Aber ich bin guter Hoffnung das es mal klappt mit Arbeit und/oder Wohnung.

  • Hallo,

    solange konkret eine Rückzahlungsvereinbarung getroffen wurde, stellt diese Form von Darlehen zwischen Familienangehörigen i.A. kein Problem dar.

    Gruß!

    PS. Philipp1977: solche Pseudo-Moderationsaktionen wie hier werden absolut nicht gerne gesehen - in keinem Forum. Also unterlasse in Zukunft solche Aktionen! Philipp ist Manns genug, im Bedarfsfall seine Frage auch selbst in einen eigenen Thread zu stellen.

  • PS. Philipp1977: solche Pseudo-Moderationsaktionen wie hier werden absolut nicht gerne gesehen - in keinem Forum. Also unterlasse in Zukunft solche Aktionen! Philipp ist Manns genug, im Bedarfsfall seine Frage auch selbst in einen eigenen Thread zu stellen.

    Ich nehme mal an, ich bin gemeint.

    Es kann keine Rede von irgendwelchen "Pseudo-Moderationsaktionen" sein. Es war schlicht Notwehr zur Wiederherstellung der Waffengleichheit, nachdem Du den Thread unter Mißbrauch Deiner Möglichkeiten als Moderator geschlossen hattest.

    Ich weiß im Übrigen nicht, ob @Philipp "Manns genug ist", seine Frage selbst in einen eigenen Thread zu stellen. Es ging mir auch gar nicht darum, @Philipp beizuspringen und seine Frage für ihn zu posten. Sein Beitrag war nur Mittel zum Zweck:

    Mir ging es darum, deutlich zu machen, dass @Philipp

    a) keinen Beitrag zu unserer unerfreulichen Diskussion leisten, sondern lediglich seinen "umgekehrten" Fall vorstellen wollte

    und

    b) damit unbewusst deutlich gemacht hat, worin und bei wem der "Denkfehler" liegt.

    Hatte leider nicht den gewünschten Erfolg, wie ein Blick auf Deine nichtssagende Antwort auf @Philipp 's Anfrage zeigt.

  • Hallo,

    Es war schlicht Notwehr

    Selten habe ich die Verwendung des Begriffes "Notwehr" in einem solch lächerlichen Kontext gelesen.

    Übrigens - auch eine "Notwehr" würde Dich nicht berechtigen, einen von Dir zitierten Beitrag mehrmals ohne Zustimmung des TE zu ändern, wie Du es gemacht hast. DAS nennt man dann eher Mißbrauch - aber irgendeine Ausrede wirst Du dafür auch dafür sicher wieder haben.

    nachdem Du den Thread unter Mißbrauch Deiner Möglichkeiten als Moderator geschlossen hattest

    Und Du entscheidest nun, wann Mißbrauch oder nicht erfolgt? Ich habe das Thema angesichts Deines letzten Kommentars geschlossen, der nichts mit dem Thema zu tun hatte. Das Thema selbst war durchausaus erledigt: Du konntest Deine Meinung sagen und ich die meinige. Unsachlich bist Du dann geworden.

    b) damit unbewusst deutlich gemacht hat, worin und bei wem der "Denkfehler" liegt.

    Du willst oder kannst es immer noch nicht begreifen: der Fall von Philipp ist vollkommen anders gelagert wie der ursprüngliche Fall.

    Aber naja: schon allein Deine ausschließliche Fokussierung auf das BGB bei Darlehen ohne Berücksichtigung der Besonderheiten des SGBs bei dieser Problematik zeigt mir schon, daß Du ein rein theoretisches Halbwissen und keine praktische Erfahrungen hast - was aber einen ratsuchenden ALG-II-Bezieher nichts hilft.

    wie ein Blick auf Deine nichtssagende Antwort

    Nichtssagend? Es ist eine vollkommen sachliche und richtige Antwort auf die Frage, wie ein solches Darlehen gehandhabt wird.

    Nachdem Du nun einfach mal so ein fremdes Thema hier gekapert und den TE zu Auskünften aufgefordert hast, kommt übrigens nur heiße Luft von Dir und irgendwelche Unterstellungen. Denn eine Antwort auf die Frage des Darlehens aus Deiner Sicht kann ich nirgendwo entdecken.

    Da ich davon ausgehen muß, daß Du auch hier nur wieder rumpoltern willst - Thema geschlossen.

    Gruß!

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