Darf ich als ALG II-Empfänger als Begleitperson mit zur Reha

  • Hallo zusammen,
    ich bin neu in diesem Forum und hoffe, dass mir hier irgendjemand helfen kann. Ich bin Hartz IV - Empfänger. Darf nur noch höchstens 4 Stunden am Tag arbeiten, eine körperlich leichte Tätigkeit, da ich selbst mit gesundheitlichen Einschränkungen zu kämpfen habe. Also schwer vermittelbar ...
    Nun zu meinem Anliegen:
    Mein bester Freund der jetzt fast ein Jahr nach einem Schädel-Hirn-Trauma im Krankenhaus liegt, dort mehrere Schlaganfälle hinnehmen musste geht im Januar 2017 zur Reha, da er keine Angehörigen hat und auch sonst niemanden, außer mir, möchte ich ihn zur Reha begleiten. Zumal er dringlich psychische und auch physische Unterstützung braucht! Darf der Jobcenter mir das verbieten? Was passiert wenn ich einfach mitgehe? Muss ich mich Abmelden? Gibt es Sanktionen? Bitte, ich brauche schnellstmöglich Auskunft, da ich am 19.12 einen erneuten Termin bei meinem Sachbearbeiter habe. Im Voraus schonmal herzlichen Dank.
    LG Luna

  • Da läuft etwas, was hier nicht so beraten werden kann.

    Will Dein Kumpel das wirklich?

    Wie sehen Deine gesundheitlichen Einschränkungen aus (mit denen Du Dich ja vorm Hartzamt rechtfertigst) ?

    Tatasache sind Deine eigenen Einschränkungen, und von daher könnte ich mir vorstellen das die auf Grund deiner eigenen Einschränkungen Dir die Bezüge einschränkt.
    Es geht immerhin darum DICH in Arbeit zu kriegen, nicht um DICH zu BEURLAUBEN um jemand anderes zu pflegen (es geht hier nicht um Herzenwünsche).

    Kümmere Dich also als allererstes um Dich und dann um andere!

    Es intertesssiert das Mobcenter nicht einen Schritt was Ihr zusammen für Freunde seid, es interessiert maximal was kann man tun um beide aus der Leistung zu bekommen. Menschlich muß dort von Anfang an aus dem Weg sein!

    Also, laß Dich beraten; nicht im Hartzforum sondern wo, wo es anders als nach Hartzgesetzen läuft, sondern wo andere Gesetze zählen.

  • Hallo,

    mal abgesehen von der Bezahlung der Begleitung (wer übernimmt die Unterbringung und Verpflegung?) sehe ich kaum Möglichkeiten, daß das Jobcenter hier eine Ortsabwesenheit genehmigt. Warum auch? Die Maßnahme dient nicht Deiner Rehabilitation, Du bist mit dem dem Freund nicht verwandt, Dein Freund benötigt bei einer Reha keine wie auch immer geartete Pflege - es gibt nicht einen einzigen Anhaltspunkt, der für eine Genehmigung sprechen würde.

    Luna schrieb:

    Was passiert wenn ich einfach mitgehe?

    Entsprechende Sanktionen für 3 Monate bis hin zur Aberkennung der Leistungen.

    Gruß!

  • So eine Begleitung geht nicht umsonst. Du musst selbst Unterkunft und Verpflegung bezahlen. Das ist nicht billig. Auch musst du Ortsabwesenheit beantragen. Die gibt es im Jahr für 21 Kalendertage. Dein Freund ist sicherlich viel länger in der Reha. Es ist ja sehr löblich, dass du dich um deinen Freund sorgst. Aber das ginge nur, wenn du nicht von Hartz IV abhängig wärst. Da du noch 4 Stunden arbeitsfähig bist, möchte das JC dich in Arbeit vermitteln.

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