Bedarfgemeinschaft - ALG II Freibeträge - Bildungskredite

  • Hallo,

    meine Lebensgefährtin hat einen festen Arbeitsplatz und ich habe meinen vor kurzem verloren und keinen Anspruch auf Alg1.
    Da Sie vor kurzem mit einem Bildungskredit Ihr Studium finanzierte stellen wir uns die frage: Sind solche ausgaben, in irgendeiner form, vom Jobcenter zu berücksichtigen ?

    Denn wie soll man zu zweit von knapp 1400€ (Einnahmen aus Arbeit) Leben bzw. sind davon nur 160€ vom Jobcenter.
    Wie soll man all seine Rechnungen und seinen Lebensunterhalt bestreiten ohne dass man in eine Zahlungsunfähigkeit gedrängt wird ?

    Zum Glück habe ich persönlich auch wieder Aussicht auf einen Job im Januar und Arbeite kurzfristig im Dezember, jedoch bin ich sehr verwundert darüber wie man hier von einer Grundsicherung reden kann. Denn Grundsätzlich ist man ja nicht mal dazu in der Lage Rechnungen zu Zahlen.

    Was könnt Ihr mir dazu erzählen ?

    VG

  • Hallo,

    äh - bei 1400 € Einnahmen und 160 € vom Jobcenter, also 1560 € für 2 Personen, faselst Du hier etwas davon, irgendwelche Rechnungen nicht zahlen zu können? Was erwartest Du denn nun noch - weitere 1.000 € Grundsicherung?

    Oder was willst Du uns hier eigentlich sagen?

    Gruß!

  • Du hast wohl nicht verstanden...

    1260 € ist der normale verdienst einer arbeitenden Person der Bedarfsgemeinschaft.
    Dieses Geld kommt nicht vom Staat. Vielleicht solltest du mal Beiträge genau lesen bevor du sie kommentierst.

    In einer Bedarfsgemeinschaft leben zwei Personen.
    Die Zweite Person bekommt nur 160€ Grundsicherung.

    Bezahlt man also Bafög und einen Bildungskredit den man natürlich nehmen muss um zu Studieren, es sei denn man hat wohlhabende Eltern, kann man diese natürlich nicht Zahlen wenn man davon ausgeht dass sich zwei Personen 1400€ teilen müssen.

    Das macht dann 700€ für jeden. Minus Miete 400€ = 500€ pro Person, minus Rechnungen 200€ pro Person = 200€ pro Person übrig, minus Lebensmittel 100€ pro Person, minus Bildungskredite da sind wir dann schon bei minus 200€.

    Also wäre nett wenn du die Frage oben beantwortest.....

    Was ich erwarte ist eine normale Grundsicherung von 399€ für die zweite Person.
    Ach, mal abgesehen davon finde ich nicht das zwei Personen von 1400€ Leben können!

    VG

    Einmal editiert, zuletzt von Manny (19. November 2016 um 18:25)

  • Die 200€ "Rechnungen" sind Dein privates "Vergnügen".

    Offiziel bekommt jede(r) Hartzer(in) 404€ zum Leben.

    Zahlt man zu viel Miete, kannst das schon mal selbst von den 404€ löhnen.

    Ich allein bekomm grad 790€ insgesamt im Monat.
    Ziehe davon Miete (500), Strom (60) und Internet (40) ab, das sind nur die Grundsätzlich zu bezahlenden Sachen, bleiben ca. 190€, von denen die Bank noch 9,50€ Gebühren nimmt. So bleiben mir zum Leben 180€ ca. Und das seit Juni 2016.
    Hab übrigens auch noch nen kleinen Hund, ist mein Privatvergnügen. Bin auch noch (ab & zu) Raucher, mein Privatvergnügen. Und ab & zu trinke ich auch mal ein Bier (in privater Runde), ist auch mein Privatvergnügen.

    Und da willst Du mir erzählen zu wenig zu bekommen?

    Übrigens: Für Bewerbungen muss ich auch in Vorleistung gehen, bei pers. Vorstellungen die meist im Nachbarort sind , darf ich dann jedes mal für die Bahn 10,20€ zahlen. Klar, das geld kommt (meist) wieder, aber es fehlt erst mal.


    Und noch etwas: Zu zweit hatten wir im Winter (Saisonarbeit bei beiden) je 404€ = 808€ plus 450€ Miete bekommen = Insgesamt 1260€ - Und wir konnten relativ gut davon leben. Und als wir noch zu zweit waren, war auch noch ein Auto da das kostete.

    Das was Du da erwartest, interessiert niemanden. Ansonsten: Versuch es, wenn Du es durch bekommst gib mir bescheid. Dann mach ichs auch so.

  • Danke für deinen Beitrag...
    Meine frage war: Kann so etwas wie ein Bildungskredit bei der Berechnung berücksichtigt werden ?
    also als Freibetrag ? oder ist Bildung auch ein Privates vergnügen ?

    VG

  • Was will man da berücksichtigen?

    Ein Kredit muss nun mal zurück gezahlt werden, das ist Gesetz.

    Immerhin kann man es in Raten zahlen. Und welche Bank gibt einem Darlehen auf den Satz: Ich lerne einen Beruf uns zahle es dann zurück wenn ich gelernt habe. ?

  • Ich glaube ich kriege hier keine Antwort auf mein Frage.... Schade!

    Natürlich muss der Kredit gezahlt werden, so ist es...

    Das Gesetz sollte doch berücksichtigen das Menschen die durch Bildung in Ihre Zukunft investieren (und diese muss finanziert werden) auch mit einem Lebenspartner der Arbeitslosengeld 2 beziehen muss, in einer Bedarfsgemeinschaft dazu in der Lage bleiben sollte, diese zu Finanzieren.

    Versteht ihr was ich meine?

  • Was will man da berücksichtigen?

    Ein Kredit muss nun mal zurück gezahlt werden, das ist Gesetz.

    Immerhin kann man es in Raten zahlen. Und welche Bank gibt einem Darlehen auf den Satz: Ich lerne einen Beruf uns zahle es dann zurück wenn ich gelernt habe. ?

    Wir reden hier von über 200€ im Monat als Rate. Ich rede nicht von einer vom Staat finanzierten Ausbildung sondern von einem Hochschulabschluss oder Bachelor oder Master den man selbst finanziert hat bevor der Lebenspartner in die Situation kam von Alg2 abhängig zu sein. Es müsste doch berücksichtigt werden das derjenige der durch seinen Abschluss eine Arbeit hat, diesen Abschluss auch weiterhin bezahlen kann ohne das das Gesetz davon ausgeht, dass der derjenige nun für beide Mitglieder der BG und seinen Kredit aufkommen muss. Könnt ihr mir folgen ?

    Und wie kann derjenige der einen Bildungskredit aufgenommen hat für beide in einer BG lebende Personen aufkommen müssen?
    Das macht doch keinen sinn. Denn es ist doch offensichtlich... Man kann doch nicht alles von einem Gehalt Zahlen. Die meisten Menschen können doch gerade einmal selber von einem 1200€ einkommen Leben. Oder seit Ihr der Meinung 1200€ reichen für 2 Personen ?

    Einmal editiert, zuletzt von Manny (19. November 2016 um 23:58)

  • Siehe meine Zahlen oben. 1250€/Monat bei 500€ Miete, Auto, Hund etc.

    Klappt alles, und wir lebten nicht schlecht. Man baut kein Vermögen auf, aber dafür ist das Geld auch nicht gedacht gewesen.

  • Hallo,


    Vielleicht solltest du mal Beiträge genau lesen bevor du sie kommentierst.

    Das mache ich durchaus. Aber könnte es an der Verständlichkeit des Beitrages liegen, daß nicht rüber kommt, was Du eigentlich willst?

    Was ich erwarte ist eine normale Grundsicherung von 399€ für die zweite Person.

    Was Du erwartest, ist das eine. Das andere ist nun mal ein Regelsatz von 364 €.


    Kann so etwas wie ein Bildungskredit bei der Berechnung berücksichtigt werden ?
    also als Freibetrag ?

    Nein. Offensichtlich seid Ihr nicht verheiratet und der Kreditnehmer hat ein Einkommen. Was versucht werden kann, ist ein Stundungsantrag beim BaföG-Amt und dfür den Bildunskredit bei dem BVA.

    Gruß!

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