Notwendigkeit von Lohnzetteln und weitebewilligungsantrag ohne erstbewilligung?

  • Hallo,

    mein Erstantrag(18.8) ist immer noch nicht bewilligt wurden.
    Erst nach Anfrage wie es mit meiner Anratgstellung aussieht, wurde mir gesagt das sie garnicht wissen was ich von ihnen wolle, da die gesamten Unterlagen fehlen, die man bei Antragsstellung abgeben muss. Ich habe den Antrag selber, nach mehrmaliger prüfung, ob alle Unterlagen vorhanden sind, beim zuständigen Amt in den Briefkasten getan.
    Nun habe ich nochmals alles hingeschickt aber die Lohnnachweise von meinem letzten Arbeitgeber fehlen.
    Ich habe die nette Dame vom Amt schon mehrmals darauf hingewiesen, dass ich diese Unterlagen nicht erhalten habe und meine Anfragen, wegen diesen Unterlagen, vom Arbeitgeber gekonnt ignoriert werden.

    Jetzt habe ich einen Weiterbewilligungsantrag bekommen den ich bis zum 11.12 ausfüllen soll damit ich weiterhin Geld bekomme.
    Komme mir ehrlich gesagt echt veräppelt vor.
    Ich bin chronisch krank und müsste diverse Arztbesuche tätigen, was aber nicht geht, da ich nicht versichert bin und mir es aus eigener Tasche nicht leisten kann.
    Habe auch schon eine Antrag von meiner Krankenkasse bekommen, wo ich mich "freiwillig" versichern muss...

    Sind die Lohnnachweise zwingend notwendig?Habe mal gelesen das diese forderung nicht rechtens ist weil alles was vor antragstellung als vermögen gilt und somit eigentlich egal ist fürs Amt.Es geht ja auch darum das ich nach meiner Arbeit, bedürftig bin und nicht wärend dessen.
    Gibt es dazu, falls es so ist wie ich mal gelesen habe, einen § welchen ich den Mitarbeitern "um die Ohren kann"?

    Wieso wird mir ein Weiterbewilligungsantrag geschickt obwohl ich zZ keine Leistung bekomme?

    Kann mir irgendjemand einen guten Rat geben?
    Ich weis ehrlich gesagt echt nicht mehr weiter.

  • Hallo,

    Ich habe den Antrag selber (...)beim zuständigen Amt in den Briefkasten getan.

    Das ist schon mehr als naiv.

    Sind die Lohnnachweise zwingend notwendig?Habe mal gelesen das diese forderung nicht rechtens ist weil alles was vor antragstellung als vermögen gilt und somit eigentlich egal ist fürs Amt

    Sie sind notwendig und das mit dem Vermögen ist gelinde gesagt Quatsch. Anhand der Gehaltsbescheinigung kann das Jobcenter bestimmte Sachen herausfinden, die anrechenbar wären (z.B. eine Abfindung).

    Wieso wird mir ein Weiterbewilligungsantrag geschickt obwohl ich zZ keine Leistung bekomme?

    Wahrscheinlich weil der Bewilligungszeitraum des laufenden Antrages zum 31.12. endet.

    Ich weis ehrlich gesagt echt nicht mehr weiter.

    Beantrage einen Vorschuß.

    Gruß!

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