ALG II und Warmwasser

  • Mich würde interessieren, ob ich als ALG II Empfänger das Recht habe warm zu duschen bzw. warmes Wasser in der Wohnung zu haben.
    Ich habe einen elektrischen Warmwasserboiler in der Wohnung.
    Ich spare extrem an Strom, einziger "Stromfresser" ist dieser Boiler.
    Ansonsten müsste ich kalt duschen, kalt abspülen, mich kalt waschen etc.
    Der Boiler läuft selbstverständlich über meinen Stromzähler.

    Ich bekomme jetzt das 2. Jahr eine Mietrückzahlung, weil ich Heizkosten spare, zahle aber gleichzeitig mein Warmwasser für den täglichen Verbrauch.

    Ist das eigentlich normal und Rechtens, dass man als ALG II Empfänger grundsätzlich nur kalt duschen darf und für warmes Wasser selbst bezahlt?

  • Hallo,

    und für warmes Wasser selbst bezahlt?

    Wieso solltest Du dafür zahlen? Warmwasserkosten gehören zu den Kosten der Unterkunft und werden auch bei einem Boiler in form einer Pauschale berücksichtigt. Die Frage, die sich stellt, ist also, was konkret Du beantragt hast bzw. ob Du jemals in einen Widerspruch wegen der evtl. nicht berücksichtigten Strompauschale für die Warmwasserversorgung eingelegt hast?

    Die Pauschale beträgt bei einem Alleinstehenden 2,30 % des Regelsatzes, also 9,29 €. Bei weiteren Haushaltsmitglieder erhöht sich diese Summe dann.

    Gruß!

  • Danke für die Auskunft.

    So ganz blicke ich aber nicht dahinter.

    Ich habe in meiner Heiz- und Betriebskostenabrechnung die Position "Betriebskosten".
    Dazu gehört wie ich gerade gelesen habe die Wasserversorgung und die Warmwasserkosten.

    In der Abrechnung des Vermieters (Gemeinnützige Wohnungsgenossenschaft) ist lediglich die Wasserversorgung geleistet.

    Wie gesagt ist der Warmwasserspeicher aber elektrisch und wird gesondert von mir über die Stromrechnung mitbezahlt.

    Kann es jetzt sein, dass also in der Miete bei den Betriebskosten eine "Pauschale" für die Warmwasserversorgung enthalten ist die mir sozusagen über die Miete "gutgeschrieben wird...?

    Irgendwie steh ich da auf'm Schlauch.

    Dann zahlt das Jobcenter meinem Vermieter evtl. über die Betriebskosten evtl. das Warmwasser und ich zahle es nochmal an den Stromversorger über meine Stromrechnung???

  • Hallo,

    wenn Du kein Warmwasser zentral geliefert bekommst, kann Dein Vermieter Warmwasser auch nicht in den Betriebskosten aufführen - auch nicht als Pauschale.

    Was der Vermieter in den BK zu Recht aufführt, ist die (Kalt-)Wasserversorgung. Das hat aber nichts mit der Aufbereitung zu Warmwasser zu tun.

    Ich gehe also davon aus, daß Du den Mehrbedarf nie geltend gemacht hast. Stelle schnellstens einen entsprechenden Antrag.

    Gruß!

  • Danke für die Auskunft.

    Jetzt muss ich nur noch schaun, ob das nicht irgendwie in meinen anderen Erstattungen irgendwie enthalten ist.
    Ich bekomme die "üblichen 405 Euro" oder wieviel das grade sind vom Jobcenter.

    Über eine Geltendmachung dieses Mehrbedarfs wurde ich auch nie nur im Ansatz informiert, mir ist das jetzt erst nach 2 Jahren aufgefallen, dass ich für meine 47qm Wohnung momentan 50 Euro Stromkosten im Voraus zahle, wobei ich keinen E-Herd habe, den ganzen Tag arbeite, meine Wäsche teilweise bei meinen Eltern wasche und seit 2 Jahren aufgrund meiner Sparsamkeit über 100 Euro an Mietrückzahlung zurück ans Jobcenter gehn.
    Eine Erstattung des Mehrbedarfs wird das Jobcenter ja wohl nicht automatisch von sich aus gemacht haben, das müsste ja in meinen Unterlagen irgendwo stehn, oder?

    Eigentlich müsste das Jobcenter das ja wissen, da 100erte von Wohnungen in meiner Stadt von ALG2 Empfängern über die Gemeinnützige Wohnugsgenossenschaft laufen und wahrscheinlich mehr als 90% einen solchen Elektroboiler haben.

    Problem ist immer wieder, dass ich als ALG2 Empfänger kaum eine Möglichkeit habe mir zu solchen Dingen vor Ort Beratung zu holen.

  • Hallo,

    Über eine Geltendmachung dieses Mehrbedarfs wurde ich auch nie nur im Ansatz informiert

    Warum auch? Im Antrag wird im Formular KdU ausdrücklich danach gefragt, ob man das Warmwasser zentral oder dezentral erzeugt. Wenn Du da natürlich nicht dezentral angegeben hast - warum sollte dann das JC hier noch mal nachstochern?

    Gruß!

  • Hallo zusammen,
    ich streite mich zZ auch mit dem JC um die Warmwasser Kosten. Mein Sohn, 16J bekommt 1,4% aus 306€.
    Im SGB II, § 21 (7) steht aber:
    "1,4 Prozent des für sie geltenden Regelbedarfs nach § 20 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 oder § 23 Nummer 1 bei Leistungsberechtigten im 15. Lebensjahr"
    Die Betonung liegt "im 15. Lebensjahr" also steht ihm laut Gesetz ab den 16. Geburtstasg 2,3% des geltenden Regelsatzes zu. Oder liege ich da falsch?

    Gruß

  • Hallo,

    Oder liege ich da falsch?

    Jain.

    Gibt es nur eine dezentrale Warmwasserversorgung, ist Deine Auslegung richtig. Es gibt aber auch Haushalte mit nur teilweiser dezentraler Warmversorung (z.B. Heißwasser zentral in der Küche und dezentral im Bad). Hier können die Pauschalen tatsächlich anteilig nach unten abgesenkt werden.

    Gruß!

  • Ich habe nur einen elekt. Durchlauferhitzer und das JC bezieht sich auf ihr Programm, wonach den Kids zwischen 14 und 18 Jahren nur 1,4% zusteht.
    Werde wohl jetzt Klage beim soz.Gericht einreichen.

  • Jain.
    Gibt es nur eine dezentrale Warmwasserversorgung, ist Deine Auslegung richtig. Es gibt aber auch Haushalte mit nur teilweiser dezentraler Warmversorung (z.B. Heißwasser zentral in der Küche und dezentral im Bad). Hier können die Pauschalen tatsächlich anteilig nach unten abgesenkt werden.

    Gruß!


    Ach so, das las sich zuerst als ob man unter 16 Jahren weniger Duschen darf

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