Anspruch auf einen Dolmetscher?

  • Hallo zusammen,

    meine Frage mag vielleicht komisch klingelt, doch interessiert mich das sehr.
    Sagen wir mal, ein HARTZ IV - oder Sozialhilfebezieher ist sprachunkundig, also wohnt zwar seit Jahren in Deutschland, spricht aber aus einem oder anderem Grund kein Deutsch, obwohl man ursprünglich einen Integrationskurs belegt hat. Nun muss er zum Arzt oder halt in die Ausländerbehörde oder wohin auch immer und benötigt dementsprechend einen Dolmetscher, denn sonst würde er weder verstanden noch etwas verstehen. Er hat aber nicht genug Geld für die Dienstleistungen des Dolmetschers. Ich kann mir natürlich nicht vorstellen, dass die Dolmetscherkosten vom Sozial- oder Arbeitsamt übernommen würden, aber würde gerne wissen, was er in diesem Falle überhaupt machen sollte?

    Danke im Voraus

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