Stipendium - Kinderzuschlag

  • Liebe Forenteilnehmer,

    ich bin neu hier und beschäftige mich seit einiger Zeit mit einer Sache, von der ich hoffe, dass mir vielleicht jemand einen Rat geben kann. Konkret geht es dabei um Kinderzuschüsse und die Frage, inwiefern sie als "Einkommen" verrechnet werden. Zum Hintergund: Ich bin noch bis nächstes Jahr Doktorand an einer Kölner Graduiertenschule und bin in der glücklichen Lage, dafür ein Stipendium zu erhalten. Zusätzlich habe ich zwei Kinder, von denen das jüngste noch zuhause von meiner Partnerin betreut wird. Dies ist auch der Grund, weshalb wir nach Arbeitslosengeld II "Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts" beziehen, was eine große Entlastung für uns darstellt.

    Neulich öffnete ich nun ein Schreiben meiner Uni, in der mir quasi ein Lottogewinn ausgestellt wurde: Der Kinderzuschuss, der mir zusätzlich zum regulären Stipendiumsbetrag ausgezahlt wird, wurde angehoben und ich bekomme nächsten Monat zusätzlich eine satte Rückzahlung. Da bei mir in letzter Zeit diverse Dinge angefallen sind, die mich finanziell stark belastet haben, habe ich mich darüber natürlich extrem über diese Nachricht gefreut. Die Freude währte aber nur kurz, da ich mir schnell klar wurde, dass ich ja jedes erzielte Einkommen, das über meinem errechneten Bedarf liegt, nicht behalten darf. Das ist soweit auch vollkommen okay, schließlich nutze ich die vom Staat zur Verfügung gestellten Sozialleistungen ja auch aus. Ich frage mich nur, ob hier nicht eine Regelung zutrifft, die auch für BAFöG-Empfänger mit Kindern gilt. Nach dieser darf ein Kinderzuschlag nicht der "normalen" Einkommensanrechnung zugeordnet werden: "Bei der Einkommensanrechnung ist dieser BAföG – Kinderzuschlag aber nicht mit einzubeziehen, da er als 'zweckbestimmte Einnahme' gem. § 11 Abs. 3 Nr. 1 a SGB II bzw. § 83 SGB XII anzusehen ist, die nicht mit einem Zweck der genannten Leistungsgesetze identisch ist." (Quelle: hier).

    Was meint ihr dazu? Könnte man bei einem Stipendium auf dasselbe Urteil verweisen und darauf hoffen, den Zuschuss doch noch behalten können?

    Viele herzliche Grüße!

    Christian

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!