Umschulungsausbildung in Gefahr

  • Hallo zusammen,


    ich hab folgende Notsituation und kein Plan mehr was ich machen soll, als wohl bald die rehaspezifische Weiterbildungsmaßnahme Umschulung abzubrechen.

    Hintergrund:
    Ich nehme seit dem 03.02. diesen Jahres an einer Umschulungsmaßnahme teil, die auch eine Erstausbildung darstellt. Ich bin an der Eckert Schule in Regenstauf im Fach Industriekaufmann beschäftigt, mit dem Ziel die Ausbildung am 03.02.2018 abzuschließen. Die Ausbildung wird von der AfA Freising finanziert, d.h. Ausbildung an sich, Wohnung und Verpflegung.
    Begründet wird die Teilnahme an der Maßnahme über § 117 SGB III wegen der Feststellung von schweren Depressionen und Panikattacken die eine Teilnahme am Arbeitsleben im regulären Sinne erheblich in Frage stellen.

    Mein Problem aber ist jetzt, dass ich des weiteren nichts bekomme, da ich laut Jobcenter § 7 Abs. 5 unterliege und demnach von allen Leistungen nach dem SGB II ausgeschlossen bin. SGB XII fällt auch raus da ich dazu keine Zugangsvoraussetzungen habe. Mein Problem ist jetzt, dass ich z.B. neue Schuhe und eine neue Hose brauche, aber keinerlei Mittel habe diese zu kaufen. Entsprechend hatte ich Widerspruch eingelegt und bin auch, nachdem das gescheitert ist zum SG Regensburg. Aber die sahen auch keinen gesonderten Härtefall und haben das Ganze mit der jeweils gleichen Begründung abgelehnt (kein Support für Auszubildende).

    kein Anspruch auf Ausbildungsgeld (wg. verkürzter Ausbildung), BAB (wg. fehlendem Arbeitsvertrag), BaföG (weil die Ausbildung nicht "förderfähig" sei oder Bildungskredit (5 Monate zu alt)

    Antwort vom JC in dem Zusammenhang:"Ihre Ausbildung ist dem Grunde nach förderfähig" (auch wenn ich für alles quasi zu alt bin; 36 ), "ihre persönlichen Probleme bzw. Gründe für den Antrag spielen für uns keine Rolle."

    dem Grunde nach förderfähig wird mit den beiden Wochenendheimfahrten begründet, die man während einer solchen Maßnahme vom Kostenträger übernommen bekommt. Antrag auf Unterstützung habe ich im April gestellt gehabt. Nervend war dann, dass die Antworten bis zu sechs Wochen gebraucht haben und angesichts meiner Situation dann auch wie ein Schlag in die Magengrube gewirkt haben.

    Also, wenn ich weiter in der Ausbildung bleibe, gehen meine Kleidungsstücke kaputt und meine einzige Option ist eine Neuverschuldung, da ich mittlerweile sämtliche Stellen für Ausbildungsfördermöglichkeiten angeschrieben habe, diese aber "bedauernd" abgelehnt haben. Breche ich die Ausbidlung dagegen ab, kann ich zwar regulär ALG II beantragen, werde aber wieder für den Arbeitsmarkt wertlos sein, d.h. derselbe Zustand wie vor der Ausbildung. Zum anderen mir gehts psychisch jetzt schon ziemlich mies, da würde es mich grausen wenn ich die Ausbildung abbrechen würde, denn die Zukunft wäre dann dunkler als düster.

    Von daher, wüßte jemand noch einen Rat für mich ? Oder ist die Sache eher sinnlos ? (wovon ich eh ausgehe)

  • Hallo,

    an einer Umschulungsmaßnahme teil, die auch eine Erstausbildung darstellt

    Nun ja - das ist ein Widerspruch in sich. Eine Umschulung bedeutet eben eine Umschulung von einem erlernten Job auf einen anderen. Eine Erstausbildung kann demzufolge keine Umschulung sein, sondern immer nur eine Ausbildung an sich.

    Die Ausbildung wird von der AfA Freising finanziert, d.h. Ausbildung an sich, Wohnung und Verpflegung.

    OK - wenn ich das richtig verstehe, bekommst Du die Unterkunft und das Essen gestellt, beides wird also übernommen.

    Die Frage, die sich mir stellt: bekommst Du selbst irgendwelche Gelder, über die Du frei verfügen kannst?

    Gruß!

  • Frag mich nicht, die Ausbldung heißt auf dem Dokument, welches ich von der Agentur für Arbeit erhalten habe "rehaspezifische Weiterbildungsmaßnahme Umschulung nach § 117 SGB III"

    Nein, ich habe nur pro Monat 95, 00 € von der AfA die für die beiden Wochenendheimfahrten gelten. Darüber hinaus habe ich nichts

  • Hallo, kannst du keinen Nebejob machen. Zeitungen austragen oder so? Und kannst du nicht versuchen Klamotten bei der Kleiderkammer zu kriegen? Wäre doch schade um die Ausbildung!!!!! Geh doch mal zur AWO und lass dir da helfen....die können dir sagen wo du was bekommen kannst.

  • Nebenjob entfällt aufgrund der langen Unterrichtszeiten (Vollzeit). Ich habs zwar schon hier im Ort versucht (Regenstauf), aber die wenigen ansässigen Unternehmen teilten mir mit dass ich das keineswegs durchhalten könnte (Schulische Ausbildung + Jobben)

    Laut denen vom Sozialamt hab ich keine Berechtigung zur Kleiderkammer zu gehen, da ich dem "Grunde nach Hilfe nach dem SGB II" erhalten könnte (was sich einfach nur auf den Antrag bezieht)

  • Im April, also während des laufenden ersten Schulsemesters.
    Mit deren Ablehnentscheidung, dem Widerspruch, dessen Ablehnung und der ziemlich fixen Ablehnen vom SG Regensburg hat alles drum und dran bis mitte Juni gedauert

  • Hallo,

    dann gehe nochmal zum Jobcenter. Ab dem 1. August haben sich die Gesetze geändert. Hatten vorher Auszubildende praktisch keinen Anspruch auf ALG II, so besteht ab dem 1. August für diese (außer Studenten) durchaus dieser Anspruch.

    Hruß!

  • Ich bin an der Eckert Schule in Regenstauf im Fach Industriekaufmann beschäftigt, mit dem Ziel die Ausbildung am 03.02.2018 abzuschließen. Die Ausbildung wird von der AfA Freising finanziert, d.h. Ausbildung an sich, Wohnung und Verpflegung.Begründet wird die Teilnahme an der Maßnahme über § 117 SGB III wegen der Feststellung von schweren Depressionen und Panikattacken die eine Teilnahme am Arbeitsleben im regulären Sinne erheblich in Frage stellen.

    Frag mich nicht, die Ausbldung heißt auf dem Dokument, welches ich von der Agentur für Arbeit erhalten habe "rehaspezifische Weiterbildungsmaßnahme Umschulung nach § 117 SGB III"

    Werden die Kosten für Unterkunft und Verpflegung von der Agentur für Arbeit oder einem anderen Leistungsträger übernommen, hast du nach § 123 Abs. 1 Nr. 2 SGB III Anspruch auf ein Ausbildungsgeld in Höhe von 111 € (bis 31.07.2016 104 €).

    Frag am Montag nach, warum dir dieses Geld nicht bewilligt wurde.

    Wurde bei dir ein Grad der Behinderung festgestellt? Wenn ja, wann?

  • Hoppel: Hab schon am 13.08. beim Jobcenter angefragt, aber deren Antwort bleibt auch nach Neuerung des SGB II bei "Ablehnung nach § 7 Abs. 5". Hab auch gefragt ob es via Darlehen möglich sei aber deren Antwort lautet nur, dass ich kein Härtefall sei

    @Theo: Die Ausbildung, die ich mache, dauert normalerweise 3 Jahre, aber sie ist verkürzt worden. Meine Sachbearbeiterin sagt mir nur, dass ich einen Ausbildungsvertrag bräuchte um bei der Eckert-Schule Ausbildungsgeld zu beziehen. der liegt aber nicht vor da es ja eine schulische Maßnahme ist und es sich zum anderen um ene Weiterbildungsmaßnahme handelt, bei der es nur Übergangsgeld gibt (wovon ich ja ausgeschlossen bin, da ich ja ne Erstausbildung mache). Und ja, so steht es auf meinem Bescheid, wodurch ich hierher gekommen bin.
    GdB hab ich nicht feststellen lassen, da mir alle davon abraten, denn dann hätte ich nach der Ausbildung große Probleme eine Stelle zu finden.
    Ach ja, noch was, Ausbildungsgeld bekommt ja auch nur der der die gleichen Voraussetzungen erfüllt wenn man Berufsausbildungsbeihilfe beantragen will und kann und das liegt bei mir nicht vor, ohne nen Arbeitsvertrag

    Einmal editiert, zuletzt von Torgridson (27. August 2016 um 17:24)

  • Nun, jetzt hab ich auch n Telefonat am Freitag mit einem vom Jobcenter gehabt. Der hat nen Wechsel zu einem anderen BFW vorgeschlagen bei dem ich dann zumindest Ausbildungsgeld bekommen könnte. Dass ich dann aber 7 Monate Schulzeit ( erstes + laufendes zweites Semester) verliere und aufgrund meiner Erkrankung nochmal einen Vorkurs von 6 Monaten machen müsste, also im Endeffekt nochmal ein Jahr verliere, hat ihn nicht sonderlich interessiert. Wortwörtliches Zitat: "Ihre persönliche Situation spielt keine Rolle."
    Nach so einem Telefonat fühlt man Depressionen irgendwie heftiger.....

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